109 Views | 18.05.2023 | 18:38 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3159551

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Monatlicher Abschlag wird zweifach gefordert und es wird gedroht

Bestell-/Kundennummer: 47269991

Bin seit 10.01.2023 Stromkunde bei eprimo. Nach Bekanntgabe der monatlichen Abschlagssumme habe ich einen Dauerauftrag erstellt, d. h. die Zahlungen im Februar und März sind ohne Beanstandungen bei eprimo eingegangen. Dann im April erhalten ich eine Mahnung über offene Forderung per E-Mail von eprimo.

SCHLAGWORTE

Die Prüfung des Dauerauftrags ergab, dass der Betrag fünf Tage vor Fälligkeit gezahlt wurde. Trotz Zusendung des Zahlungsnachweises und Widerspruch gegen die Mahnung habe ich keine Rückmeldung erhalten.

Weder auf meine E-Mails, noch auf Faxe, noch auf Einschreiben mit Rückschein. Auch telefonisch ist eprimo nicht erreichbar – bei unzähligen Versuchen wurde ich irgendwann aus der Warteschleife geworfen.

14 Tage nach der Mahnung von eprimo habe ich nun eine Mahnung von der Inkassofirma Goldbach Financial erhalten, mit horrenden Mahngebühren, Androhung einer Zählersperrung, weiteren Kosten und einem Schufaeintrag. Auch hier keine Reaktion der Firma auf Widerspruchsschreiben per E-Mail, Fax und Einschreiben mit Rückschein.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Rücknahme der Mahnungen und Mahngebühren, Übernahme der mir entstandenen Kosten, sofortiges Sonderkündigungsrecht.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


25.05.2023 | 19:53
von ReclaBoxler-3159551 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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