Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 136 Views | 24.05.2023 | 13:00 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1900651

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Verbraucherbeschwerde 111a EnWG

Bestell-/Kundennummer: 401727182

Jahresrechnung nicht erhalten.

Nach Ihren Vertragsbedingungen rechnen Sie mir gegenüber jährlich ab.

Gemäß § 40c Abs. 2 EnWG müssen Sie als Lieferant sicherstellen, dass Kunden sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums die Jahresrechnung (Turnusrechnung) erhalten.

Gegen diese Pflicht haben Sie verstoßen.

Der Abrechnungszeitraum endete am 12.04.2023. Die sechs Wochen sind daher bereits am 23.05.2023 abgelaufen.

Der Zählerstand wurde ordnungsgemäß übermittelt und liegt Ihnen vor.

Ich fordere Sie dazu auf, mir unverzüglich eine Jahresrechnung zuzusenden.

Sollte die Rechnung nicht fristgemäß eingehen, sehe ich mich gezwungen, diesen Fall an die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin gemäß § 111b EnWG weiterzuleiten und ggf. weitere rechtliche Schritte einleiten.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Unverzügliche Erstellung der überfälligen Jahresrechnung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.05.2023 | 13:00
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo ReclaBoxler-1900651,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Es tut uns sehr leid, dass Sie schon länger auf Ihre Rechnung warten.

Wir haben gern für Sie nachgesehen und eine gute Nachricht für Sie dabei: Ihre Rechnung hat sich heute zu Ihnen auf den Weg gemacht.

Viele Grüße und einen schönen Mittwochnachmittag
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (1)


27.05.2023 | 19:27
von ReclaBoxler-1900651 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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