Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 251 Views | 26.05.2023 | 12:00 Uhr
geschrieben von Anja Paulsen

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON mit verwirrenden Abschlagszahlungen!

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 400 469 133

Am 24.05.2023 erhielten wir endlich mal unsere Stromabrechnung 22/23.

SCHLAGWORTE

Erst haben wir ein Guthaben von 75,58 €. Dann ist auf den nächsten Seiten ein neuer Abschlag in Höhe von 96,73 € aufgeführt, welcher ab dem 01.06.23 bis zum 15.01.2024 zu zahlen ist.

Am 09.01.23 hatten wir ihr Schreiben mit dem Hinweis auf den neuen Preis zum 01.03.23 erhalten, hier waren bereits die 46,89 Cent Arbeitspreis angegeben.

Wir dachten da noch, erst mal abwarten, die Strompreisbremse kommt ja, also haben wir nicht von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht!

Am 07.02.23 Ihr Schreiben: "Wir haben den Arbeitspreis angepasst, aufgrund der Strompreisbremse, eingeführt von der Bundesregierung zum 01.03.23, um die Verbraucher zu entlasten."

Unser bis dahin gültiger Abschlag war 71,-- €, unsere monatliche Entlastung für 2023 wurde von Ihnen mit 12,27 € angegeben, der neue Abschlag mit Strompreisbremse 58,73 € wurde von Ihnen angepasst, Zahlungszeitraum 15.03.23 bis einschließlich 15.02.24 monatlich, also eine jährliche Entlastung für 2023 von ca. 122,67 €. Ihr Arbeitspreis brutto 46,89 ct - wo bitte ist hier die Strompreisbremse von 40 Cent?

Auf ihrer Web-Seite ist zu lesen - und so war es ja auch vorgegeben:

"Für 80 % ihrer aktuellen Jahresverbrauchprognose zahlen sie 40 Cent für jede darüber liegende Kilowattstunde den festgelegten Arbeitspreis. Die Strompreisbremse wird bei den monatlichen Abschlägen berücksichtigt."

Aber zum 1. März die Arbeitspreiserhöhung auf 46,89 Cent, mit Schreiben vom 9. Januar, mit Schreiben vom 7. Februar, Anpassung des Abschlags aufgrund der Strompreisbremse auf 58,73 €, mit monatlichen Zahlungsterminen bis 15.02.24!

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Mit Schreiben vom 24.5.23 neuer Abschlag ab 01.06.2023 96,73 € bis 15.01.24 und das mit einem Arbeitspreis von 46,89 Cent und nicht den 40 Cent, laut Strompreisbremse - was soll ich jetzt davon halten?

Für mich ist das Abzocke am Kunden! Letztendlich zahlen wir nun sehr viel mehr! Die avisierte Entlastung für Verbraucher ist nicht vorhanden!

25.05.2023 ab 10:00 Uhr: eine Stunde und 20 Minuten nach Warteschleifen, mit vier Mitarbeitern immer wieder das gleiche Anliegen besprochen. Die letzte Mitarbeiterin wollte den Abschlag auf 87,-- € senken. Bringt aber keinen Vorteil, da evtl. Nachzahlung drohen würde.

Die Strompreisbremse von 0,40Cent je kWh wird erst auf der nächsten Jahresabrechnung ermittelt. 80 % des Verbrauchs dann 0,40 €, die restlichen 20 % 46,89Cent, also fließt nichts in den aktuellen Abschlag ein, so wurde es mir erklärt!

Auch komme ich jetzt nicht mehr aus diesem Vertrag raus, dieser geht bis einschließlich Januar 2024, muss also bis dahin bei E.ON bleiben!

E.ON hat nach dem Schreiben vom 07.02.23, das fehlerhaft gewesen sein soll, versäumt, uns einen neues Schreiben (Bestätigung durch zwei Mitarbeiterinnen) zukommen zulassen, in dem der korrekte Abschlag aufgeführt wird, also ein Fehler seitens E.ON!

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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.05.2023 | 12:00
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Anja,

vielen Dank für Ihren Beitrag hier in der ReclaBox.

Es tut uns sehr leid, dass Sie mit uns alles andere als zufrieden sind. Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen und klären alle Punkte gern für Sie.

Wir haben unsere Kolleginnen und Kollegen gleich darüber informiert und darum gebeten, sich alles einmal genauer für Sie anzusehen und sich ausführlicher wieder bei Ihnen zu melden.

Viele Grüße und einen guten Start in das Wochenende

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (15)


29.05.2023 | 14:21
von Anja Paulsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
So wie ich den Kundenservice kennen gelernt habe. dauert dies entweder bis zum Vertragsende.
oder man hört gar nichts mehr!


30.05.2023 | 18:11
von Anja Paulsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.06.2023 | 17:38
von Anja Paulsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das etwas von E. O.N. Seite kommt habe ich auch nicht erwartet. Sind beschäftigt damit die 2,7 Milliarden Gewinn zu verplanen.
Meine Kündigung liegt bereits geschrieben im Schreibtisch. leider kann ich diese erst im Dezember verschicken. bin noch bis Jan. 24 an dieses Unternehmen gebunden
geht aber dann per mail und per Einschreiben mit Rückschein raus! Sage schon jetzt DANKE E. O.N
werde euch nicht weiter empfehlen, aber das ist euch ja sowieso egal!


07.06.2023 | 11:56
von Anja Paulsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es tut sich NICHTS! Wie zu erwarten!
E. O.N soll nur nicht auf die Idee kommen für die Monate März/April und Mai die von Ihrer Seite her wohl falsch berechnet waren, E. O.N versäumte es Information hierüber (Dies bestätigten zwei Mitarbeiter, auch ich nehme die Gespräche auf.) an mich zu versenden.
Denn dann wird der Anwalt eingeschaltet. ich kämpfe gerne gegen Riesen!


07.06.2023 | 11:58
von Anja Paulsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.06.2023 | 18:10
von Anja Paulsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich persönliche finde die Energieversorgung gehört in staatliche Hand, damit sich solche Art von Unternehmen nicht weiterhin ihrer gierigen Mäuler mit unserem Geld vollstopfen und dafür auch noch staatliches Geld erhalten was wiederum auch von unseren Steuergeldern bezahlt wird
so zahlen wir die Rechnung zweifach! . Wann können und dürfen und machen wir uns endlich frei von der Energiebonzenthyrannei, Selbstherrlichkeit, Preisabsprachen. etc?


21.06.2023 | 17:47
von Anja Paulsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es tut sich NICHTS!
Exorbitant. Opportunistisch. Nimmersatt.

wie das wohl abzukürzen ist?


27.06.2023 | 10:58
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Anja,

vielen Dank für Ihre erneute Nachricht.

Es tut uns leid, dass Ihr Anliegen noch nicht für Sie geklärt ist – bitte entschuldigen Sie. Wir können sehr gut verstehen, dass Sie darüber verärgert sind.

Wir gehen gern erneut auf unsere zuständigen Kolleginnen und Kollegen für Sie zu und bitten dort um priorisierte Bearbeitung.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland



04.07.2023 | 09:21
von Anja Paulsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gelöst ist für mich die ganze Sache erst, wenn der Vertrag beendet ist! Ein Schreiben von E. O.N wo man sich entschuldigt für die Unannehmlichkeiten haben wir erhalten. zudem möchte man uns in einem persönlichen Gespräch ein neues Angebot unterbreiten. Glauben die allen ernstes, wir würden bei diesem Unternehmen einen neuen anderen Vertrag unterschreiben, der uns weiterhin bindet? Daran haben wir keinerlei Interesse! Die Kündigung ist geschrieben, geht per Einschreiben mit Rückschein dann fristgerecht raus!


19.07.2023 | 13:21
von Anja Paulsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gelöst ist das ALLES für mich erst wenn der Vertrag beendet ist!


09.08.2023 | 14:56
von Anja Paulsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Für mich ist die Beschwerde erst gelöst, wenn der Vertrag beendet ist!


30.08.2023 | 18:22
von Anja Paulsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Für mich ist es erst gelöst wenn der Vertrag beendet ist und mir dieses Unternehmen dann einen korrekte und nachvollziehbare Abschlussabrechnung zukommen lässt.


31.08.2023 | 18:37
von Anja Paulsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
War es nun Fügung oder hat sich Beharrlichkeit ausgezahlt? Heute 31.08.23 erhielt ich gegen 12:15 einen Anruf vom E. O.N Kundenservice, ein freundlicher und auch kompetenter Mitarbeiter (Also die gibt es wohl doch in diesem Unternehmen)
bot mir an den Vertag (welcher noch bis zum 31.01.2024 läuft) mit heutiger Wirkung zu kündigen. Da wir aber keine neuen Anbieter ab 01,09.2023 hatten (War ja nicht voraussehbar)
bot er mir dann den 30.09.2023 für die Vertragsbeendigung an, dieses Angebot habe ich mit Freude angenommen!
Eine Kündigungsbestätigung kommt Ihnen zu,
Diese war nach 15 Minuten per mail da!
Habe Ihn darauf hingewiesen, dass ich zeitnah, nach Beendigung, die Abschlussabrechnung erwarte. Nicht erst nach Monaten oder weiterer Aufforderungen!
Da ich ansonsten den Verbraucherschutz und die Bundesnetzagentur informiere!
Diese soll zudem korrekt und nachvollziehbar sein.

Also: Der Vertrag ist zum 30.09.2023 gekündigt, Kündigung seitens EON ist bestätigt!

Danke dafür!

Endgültig gelöst ist es aber erst, wenn der Vertag wirklich zum 30.09.23 endet!
Die Abschlussabrechnung zeitnah vorliegt!
Diese korrekt und nachvollziehbar ist!

Bis dahin heißt es warten und hoffen!


22.09.2023 | 08:34
von Anja Paulsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Vertrag endet zum 30.09.23 mal sehen was noch so alles passiert.
ers wenn die korrekte Abschlussabrechnung vorliegt ist für mich der Fall endgültig gelöst!


25.10.2023 | 08:27
von Anja Paulsen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seit 01.10.23 Vertrag beendet!
Zeitnah eine korrekte Abschlussabrechnung erhalten!
E. O.N ist Geschichte!




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