
Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Hermes übernimmt 50 EUR bei einem Versandschaden i. H.v. 350 EUR
Hermes hat beim Versand eines Artikels durch unsachgemäßen Transport einen Versandschaden verursacht. Nach erfolgter Reklamation und langem Hin und Her erklärt sich Hermes bereit, 50 EUR zu zahlen. Der Verkaufspreis des Artikels liegt jedoch bei ca. 350 EUR.
Bei den 50 EUR handelt es sich um den Einkaufspreis und damit um den Kaufpreis eines defekten Gerätes. In diesem Zustand ist der Artikel relativ betrachtet nahezu wertlos.
Erst die anschließende, umfangreiche Instandsetzung bringt einen spürbaren Wertzuwachs. Hierfür werden erhebliche personelle und sachliche Ressourcen, wie insbesondere Arbeitszeit und Material, aufgewendet.
Eine Erstattung des Preises für ein defektes Gerät ist bereits vor diesem Hintergrund despektierlich und an Dreistigkeit nicht zu übertreffen.
Darüber hinaus kann ich mir beim besten Willen nicht erklären, wie Hermes die geltende Rechtslage derart falsch interpretieren kann. Hier ist auf § 429 Absatz 3 HGB zu verweisen. Dieser stellt klar, dass der Marktpreis des Gutes entscheidend ist. Artikel dieser Kategorie werden zu derartigen Preisen gehandelt. Davon kann man sich nach kurzer Internetrecherche selbst ganz leicht überzeugen.
Außerdem spricht bereits der Umstand, dass das Gerät zu eben diesem Preis verkauft wurde, dafür, dass es sich hierbei um den Marktpreis handelt. Diese Vermutung ist auch gesetzlich in § 429 Absatz 3 Satz 2 HGB verankert.
Selbst wenn man nicht den Marktpreis heranziehen sollte, dann regelt § 429 Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2 HGB noch immer, dass sonst „nach dem gemeinen Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit“ zu bestimmen ist. Wie bereits ausführlich erörtert, handelte es sich bei den 50 EUR um die Zahlung für ein Gerät, welches defekt war.
Verkauft wurde anschließend jedoch ein funktionstüchtiges Gerät. Damit besteht schon nicht die gleiche Beschaffenheit.
Der gesamte Vorgang vom Transport bis hin zur Schadensregulierung ist sehr erschreckend und macht fassungslos. Hier wird die geltende Gesetzeslage mit Füßen getreten und willkürlich irgendwelche Summen genannt, die darüber hinaus einem jegliche Wertschätzung absprechen.
Unter diesen Bedingungen muss davon abgeraten werden, mit Hermes zusammenzuarbeiten.

31.05.2023 | 11:23
Abteilung: Social Service
Hallo Vrezh Harutyunyan,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Es tut uns leid, dass es in Bezug auf unsern Service zu Unannehmlichkeiten gekommen ist. Hierfür entschuldigen wir uns.
Gerne nehmen wir uns der Reklamation und Klärung an. Senden Sie uns hierfür bitte eine E-Mail, mit allen Daten zur Sendung, an socialmediahermesworld.com, Betreff: "ReclaBox 242915".
Herzliche Grüße aus Hamburg,
Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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