EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Karlsruhe)
Keine Jahresabrechnung für Strom erstellt
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 123700681
Hiermit mahne ich die Stromabrechnung, KD-Nr. 123700681, Vertrag 361045260, gemäß § 40c (2) EnWG an.
Sie haben die sechswöchige Frist zur Erstellung der Jahresabrechnung überschritten. Ich erwarte nun sehr kurzfristig Ihre Stromabrechnung und behalte mir vor, Ihnen jetzt entstehende Kosten in Rechnung zu stellen.
Sie als Energielieferanten sind verpflichtet, dem Letztverbraucher die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und eine Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zur Verfügung zu stellen.
Erfolgt eine Stromabrechnung nach § 40b Absatz 1 monatlich, beträgt die Frist für diese Abrechnung drei Wochen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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