E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Verbraucherbeschwerde 111a EnWG
Bestell-/Kundennummer: 401412612
Abschlussrechnung nicht erhalten.
Nach Ihren Vertragsbedingungen rechnen Sie mir gegenüber jährlich ab bzw. zum Ende des Vertrages.
Gemäß § 40c Abs. 2 EnWG müssen Sie als Lieferant sicherstellen, dass Kunden sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums die Jahresrechnung/Abschlussrechnung erhalten.
Gegen diese Pflicht haben Sie verstoßen.
Der Abrechnungszeitraum endete am 31.01.2023. Die sechs Wochen sind daher bereits am 14.03.2023 abgelaufen.
Der Zählerstand wurde ordnungsgemäß übermittelt und liegt Ihnen vor.
Ich fordere Sie dazu auf, mir unverzüglich eine Jahresrechnung/Abschlussrechnung zuzusenden.
Sollte die Rechnung nicht fristgemäß eingehen, sehe ich mich gezwungen, diesen Fall an die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin gemäß § 111b EnWG weiterzuleiten und ggf. weitere rechtliche Schritte einleiten.
05.06.2023 | 12:31
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo lieber ReclaBoxler,
herzlichen Dank für Ihren Beitrag.
Wir können verstehen, dass Sie sich über die ungewöhnliche Verzögerung der Rechnungserstellung sehr wundern. Wir führen aktuell noch ein paar letzte, technische Anpassungen in unserem Abrechnungssystem durch, die eine sofortige Erstellung der Rechnungserstellung verhindern. Unsere Prüfung hat ergeben, dass Ihr Vertrag leider von diesen Anpassungen betroffen ist.
Bitte haben Sie noch ein wenig mehr Geduld - Sie brauchen hier jetzt nichts weiter zu unternehmen. Sobald die Anpassungen komplett abgeschlossen sind, werden wir Ihre Rechnung umgehend erstellen.
Viele Grüße und einen guten Wochenstart
Ihre E.ON Energie Deutschland
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist gelöst