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143 Views | 07.06.2023 | 12:25 Uhr
geschrieben von Marco Bühler
Sie sind mit 01.03.2023 in der gesetzlichen Pflicht, innerhalb von sechs Wochen unsere Jahresabrechnung für das Jahr 2022 zu erstellen.
Trotz telefonischer Nachfrage und schriftlicher Aufforderung wurden wir "systembedingt" auf Ende Mai vertröstet.
Nun ist auch dieser Zeitpunkt verstrichen, und es ist nach wie vor nichts passiert.
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH:
Erstellung meiner Jahresabrechnung und Erstattung des erwarteten Guthabens.
ofortantwort
07.06.2023 | 12:25
Firmen-Antwort von:
E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Marco,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Es tut uns sehr leid, dass Sie noch auf Ihre Rechnung warten – bitte entschuldigen Sie. Mögen Sie uns Ihr Anliegen zusammen mit Ihrer Vertragsnummer an socialmediaeon.de schicken? Wir kümmern uns dann gern um Ihre Rechnung.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Bei meinem heutigen Gespräch dann die Krönung, mit dem Satz "Mit Ihrer Art werden Sie bei keinem Dienstleister Erfolg haben" Ich hoffe, dass ich das auch nicht mehr muss. nach nunmehr 6 Monaten überfälliger Abrechnung.