Durch Deutsche Post gelöste Beschwerde. | 2936 Views | 18.03.2010 | 17:43 Uhr
geschrieben von Das Auge

Deutsche Post AG (Eschwege)

Deutsche Post möchte meinen Briefkasten nicht bedienen

Es ist einfach zum Verzweifeln, die Deutsche Post ist nicht in der Lage, meine Post in meinen Briefkasten zu werfen. Ich wohne in einem Zweifamilienhaus mit zwei getrennten Eingängen. Das Problem dabei ist, dass mein Eingang ca. sieben Meter weiter von der Straße entfernt ist, als der andere Eingang. Diese sieben Meter sind dem Boten zuviel und meine gesamte Post landet im Kasten der zweiten Wohnung.

SCHLAGWORTE

Wenn also da niemand zu Hause ist, bekomme ich meine Post auch erst dann, wenn der Nachbar wieder zurück ist (paar Tage Verspätung).

Mehrfach wurde der Bote bereits darauf hingewiesen, aber es half alles nix. Ich hätte erst mal meine Postadresse zu ändern, meint dieser. Ich solle aus der 22 eine 22a machen, obwohl es noch nie hier eine 22a gab und meine offizielle Adresse nun mal nur die 22 ist.

Selbst ein Beschwerdeschreiben an die Post brachte keine Wirkung. Eine kurze Rückmail mit: "Es tut uns leid und wir werden uns bessern", war alles. Die Zustellung erfolgt weiterhin über den Briefkasten des Nachbarn, welcher zu Recht nun auch sehr verärgert ist, über diese offensichtliche Faulheit.

Was kann ich tun? Gibt es eine Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn die Zustellung in einen falschen Briefkasten erfolgt?

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Ich möchte eine Zustellung in meinen Briefkasten


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Kommentare und Trackbacks (6)


18.03.2010 | 18:29
von Hermes | Regelverstoß melden
Eine Frage: sind denn beide (wirklich auch beide) Briefkästen ausreichend und gut sichtbar mit den jeweiligen Namen beschriftet?

Mit der Hausnummer darf dies nichts zu tun haben. Selbst wenn der Zusteller recht hätte, und es gäbe eine Hausnummer 22a, so dürfte er dennoch nicht Ihre Briefe in den falschen Briefkasten einwerfen.

Sollte meine Frage oben eindeutig Ja zu beantworten sein, so handelt es sich hier ganz klar um eine Falschzustellung.

(Schadenersatzforderung bei Brief äußerst schwierig, da nicht versichert, höchstens zivilrechtlich u.U. wg. Vorsatz des Zustellers, aber nicht wirklich eine Alternative denke ich, oder?)

Trotzdem oder gerade deswegen meine Empfehlung: Nicht lockerlassen und nochmals reklamieren incl. Anforderung einer Stellungnahme des betreffenden Briefzustellers!

18.03.2010 | 18:47
von Das Auge | Regelverstoß melden
Ja, es gibt eindeutig zwei super dick beschriftete Briefkästen. Ich habe dem Boten zusätzlich auch noch den Weg gezeigt und bei Einschreiben mit Rückschein findet er ihn ja auch. Ich finde, er verletzt die AGB und dies kann ich auch nachweisen.

Danke für die Antwort.

18.03.2010 | 20:12
von ReclaBoxler-7022933 | Regelverstoß melden
Hier scheint wohl ein zwischenmenschliches Problem zu bestehen. Nach der Beschwerdekarte und Poststelle Eschwege müsste es hier doch ländlich, sittlich zugehen. Seine Aussage, die Hausnummer mit a zu ergänzen, deutet auf Veräppelung, das darf nur die Gemeinde/Behörde. Auch woher will er wissen, ob Ihr Nachbar nicht längere Zeit abwesend ist. Sein Verhalten ist unmöglich. Haben Sie den Postboten mal gebissen? Aber Sie fordern Ihr Recht guten Gewissens und können jetzt nur erst mal die Reaktion abwarten. Vielleicht schreibt (unterschreibt oder Telefonat) Ihr Nachbar noch zusätzlich einen Beschwerdebrief an den Poststellenleiter, dass er sich ebenfalls belästigt sieht, Ihnen die Post nachzureichen. Wenn das nicht hilft, dann wirklich Hund kaufen oder ausleihen, gut versichern und auf den Postboten ansetzen – neue Besen kehren gut. ;-)

23.03.2010 | 14:22
von Das Auge | Regelverstoß melden
So, habe mich nochmals bei der Post beschwert, und jetzt meinen Sie, es hat keine Zustellmöglichkeit gegeben. Deswegen wurde meine Post bei den Nachbarn in den Briefkasten geworfen. Dies ist, wie gesagt, falsch, da ich schon immer hier einen Briefkasten habe.
Sie bestehen darauf, dass meine Adresse ab sofort in die 22a zu ändern ist - dann würde es auch mit der Zustellung klappen. Wie kann die Post denn meine Adresse ändern? Ich glaub, die wollen mich veräppeln, um es mal gelinde auszudrücken...

MfG das Auge

26.03.2010 | 11:01
von Das Auge noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


05.04.2010 | 16:32
von Das Auge gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seit ein paar Tagen (Öffentlichmachung bei Reclabox) klappt die Zustellung in die 22 erstaunlich gut. Auch wenn die Post selbst keine Stellung dazu bezogen hat... betrachte ich es mal als gelöst.




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