Bonus Strom GmbH (Fahrdorf)
Falsche Zählerstande - keine Rechnungskorrektur nach 6 Monaten
Dritter Widerspruch gegen Stromsperre - Bonusnummer: 125322
Ich widerspreche hiermit der Stromsperre zum dritten Mal, da mir bisher niemand eine vernünftige Rückmeldung in Ihrem Unternehmen gegeben hat.
Sie haben mir zuletzt geschrieben, dass eine Rechnungskorrektur maximal 28 Tage nach Erstellung möglich sei. Da jedoch die besagte Rechnung schon weitaus älter als 28 Tage ist, erwarte ich eine sofortige Rückmeldung und Korrektur.
Da einige meiner Schreiben an Sie anscheinend nicht eingegangen oder wohl eher verloren gegangen sind oder von Ihnen einfach ignoriert wurden, erhalten Sie des weiteren noch meine Kündigung zum 31.05.2010.
Man sagte mir, dass Sie mir keine Ratenzahlung anbieten könnten, da die Stromsperre bereits beantragt worden ist. Ich kann also weder in Raten zahlen, noch kann man die Stromsperre vorerst zurücknehmen, noch kann man meine Rechnung zeitnah korrigieren? Von kundenorientiertem Handeln kann also keine Rede sein!
Weiterhin scheinen Sie laut Aussage einer Ihrer Mitarbeiterinnen die Abschlagszahlung von März NICHT im System zu haben. Nachweislich ist diese Zahlung aber an Sie entrichtet worden (s. Kontoauszug). D. h., von der Summe i. H. v. 1001,50 € könnten Sie ja schon mal 82,00 € abziehen, ohne dass die fälschlichen Stromstände berichtigt wurden. Wenn diese fälschlichen Stromstände nun auch noch korrigiert werden würden, dann hätten wir sicherlich einen geringeren Betrag, um den es sich handeln würde.
Gegebenenfalls würde ich bestimmt nochmal über meine Kündigung nachdenken und diese eventuell zurückziehen, aber bisher hat man sich ja um meine Anliegen nicht kümmern können oder wollen - Sie können mich nun gern vom Gegenteil überzeugen.
Im Anhang erhalten Sie nun NOCHMAL meine bereits vor Wochen an Sie übermittelten Widerspruchs-Schreiben, sowie vorsorglich die Kündigung (sechs weitere Seiten + dieses Fa.).
Verwunderlich ist es auch, dass Sie trotz meiner Widersprüche die Stromsperre beantragt haben. Ich habe der Nachzahlungsforderung widersprochen, der Mahnung zur Nachzahlungsforderung widersprochen und der Stromsperre nun zum dritten Mal widersprochen, und ungeachtet dessen gehen Sie einfach IHREN WEG weiter, ohne vernünftige Versuche der Klärung zu unternehmen.
Ich wollte nichts weiter als eine friedliche Klärung der Angelegenheit und natürlich sollen Sie das Geld was Ihnen zusteht auch bekommen aber wer bezahlt denn schon freiwillig und ohne zu meckern viel zu viel für ein Stück Kuchen?
19.04.2010 | 12:02
Abteilung: Kundenservice / Rechnungsteam
Sehr geehrte Frau Grochulla,
bezug nehmend auf Ihre Beschwerde teilen wir mit, dass auf unsere Bitten den richtigen Zählerstand für die Reklamtion mitzuteilen keine Reaktion erfolgte. Somit wurde zwischenzeitlich die Sperre beantragt.
Aufgrund des Zählerwechsels wurde der Stand seitens der swb mitgeteilt. Diese Daten dienten zur Abrechnungsgrundlage.
Des Weiteren liegen bereits die Daten für das Verbrauchsjahr 2009/2010 vor. Hieraus resultiert ebenfalls ein Verbrauch von 7024 kWh. Somit ist der Verbrauch für das Kalenderjahr 2008/2009 realistisch.
Eine erneute Prüfung des Sachverhaltes kann nach Ausgleich des Forderungsbetrages, sowie nach Übermittlung der Zählerstände Ihrerseits erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechnungsteam/Kundenservice
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach telefonischer Rücksprache mit einer Ihrer Mitarbeiterinnen habe ich erfahren, dass die swb einen Zählerstand von 71224 kw am 18.02.2009 an Sie übermittelt hat. Es bleibt die Frage, wie die swb auf diesen Zählerstand kommt, denn bei uns war niemand, der den Zählerstand abgelesen hat.
Der Zähler wurde bei uns am 02.10.2008 gewechselt. Der Anfangsstand des neuen Zählers stand nachweislich auf 68336 kw. Der Zählerstand des „alten“ Zählers stand bei 3982.
Wenn wir jetzt mal grob umrechnen (vom 02.10.2008 bis Ende März 2010) haben wir, seit der neue Zähler eingebaut wurde, etwa einen Verbrauch von ca. 9200 kw in dieser Zeit. Wenn wir jetzt die ca. 9200 kw durch 18 Monate teilen, kommen wir geschätzt auf einen Durchschnittsverbrauch von 511 kw im Monat. Wenn wir das nun mal zwölf Monate nehmen, haben wir einen Jahresverbrauch von 6133 kw.
Wir zahlen monatlich 82,00 € an Sie – wieviel kw werden denn damit abgedeckt?
Da wir sonst IMMER einen Verbrauch von 5800 kw haben, ist ein Jahresverbrauch von 6133 kw ein Wert, der uns plausibel erscheint, aber auf keinen Fall hatten wir einen Verbrauch von fast 8000 kw.
Wir sind gerne bereit, heute eine größere Zahlung an Sie zu leisten, jedoch nicht die Summe auf fast 8000 kw.
mfg
„Bezug nehmend auf Ihre Beschwerde teilen wir mit, dass auf unsere Bitten, den richtigen Zählerstand für die Reklamation mitzuteilen, keine Reaktion erfolgte. Somit wurde zwischenzeitlich die Sperre beantragt.“ ANTWORT: Ich habe mich nachweislich mehr als nur einmal bei Ihnen gemeldet, sowohl per Fax als auch per E-Mail. Inzwischen müssten Ihnen auch meine Zählerstände mal in die Hände gefallen sein, da ich diese ebenfalls per Fax und E-Mail an Sie übermittelt habe.
„Aufgrund des Zählerwechsels wurde der Stand seitens der swb mitgeteilt. Diese Daten dienten zur Abrechnungsgrundlage.“ ANTWORT: Da falsche Daten übermittelt wurden, ist auch Ihre Abrechnungssumme falsch.
„Des Weiteren liegen bereits die Daten für das Verbrauchsjahr 2009/2010 vor. Hieraus resultiert ebenfalls ein Verbrauch von 7024 kWh. Somit ist der Verbrauch für das Kalenderjahr 2008/2009 realistisch.“ ANTWORT: Da die Daten aus 2008/2009 bereits fehlerhaft an Sie übermittelt wurden und bisher nicht korrigiert wurden, nehme ich mal an, dass auch die neuen Daten fehlerhaft sind, denn ich bin laut meiner Rechnung nicht auf 7024 kWh gekommen. Und woher haben Sie überhaupt die Daten aus 2009/2010? Und wie sieht die Aufstellung dieser Daten aus? Um welchen Abrechnungszeitraum GENAU handelt es sich denn überhaupt?
„Eine erneute Prüfung des Sachverhaltes kann nach Ausgleich des Forderungsbetrages, sowie nach Übermittlung der Zählerstände Ihrerseits erfolgen.“ ANTWORT: Wie bereits geschrieben, habe ich die Zählerstände bereits an Sie übermittelt und um Korrektur der falschen Zählerstände gebeten.
Ich werde jetzt das Geld an Sie UNTER VORBEHALT bezahlen und versichere Ihnen, dass sich mein Rechtsanwalt mit Ihnen in Verbindung setzen wird, sollte keine überschaubare und verständliche Rechnungsaufstellung bzw. Korrektur von Ihnen in den nächsten Tagen SCHRIFTLICH bei mir eingehen.
Ebenso erwarte ich eine SCHRIFTLICHE Rückmeldung für den Eingang meines Kündigungsschreibens, welches ich Ihnen fristgerecht habe zukommen lassen.
Ein Foto des Einbaustands vom Neuzähler und des Endstands vom Ausbauzähler lade ich jetzt mit hoch.
Die Zählerstände wurden seitens Bonus Strom NICHT korrigiert und ich habe KEINERLEI Post von denen bekommen, nachdem ich das Geld bezahlt habe.
Des weiteren hatte ich eine Kündigung an Bonus Strom geschickt, mit der Bitte um Rückmeldung, aber auch dazu kam keine Reaktion.
Auch die swb hat die korrigierten Stände an Bonus Strom übermittelt, aber bisher ist seitens Bonus Strom nichts passiert.
Weiterhin hatte ich meine Kündigung zum 31.05.2010 geschickt und bekomme eine Kündigungsbestätigung zum 31.05.2011
Weil ja wieder NEUE Forderungen aufgekommen sind und somit neue offene Beträge vorliegen, entlässt mich Bonus Strom NICHT aus dem Vertrag und hat daher die Kündigung erst für 2011 "akzteptiert"!
Dieser Laden macht mit allen Tricks das UNMÖGLICHE möglich!
Würde auch gerne mal wissen, ob man eine Kündigung rein rechtlich nicht akzeptieren muss, weil offene Beträge vorliegen. Bevor ich in die Bonus Strom Falle getappt bin, habe ich von solch einem Fall noch nie gehört.
Ich denke, der einzige Ausweg ist nun wirklich der Weg über einen Anwalt!