382 Views | 23.05.2010 | 11:04 Uhr
geschrieben von Lisa

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (München)

Inkompetenter Service?

Ich habe bei O2 Shop gekündigt und einen anderen Vertrag abgeschlossen. Dabei wurden bei dem Vertrag, den ich gekündigt habe, weiter fröhlich Monat für Monat Grundgebühren von meinem Konto abgehoben.

SCHLAGWORTE

Bei der Kündigung in O2-Shop fragte mich die inkompetente O2-Verkäuferin nach meiner Handy-Nr. Ich wußte es nicht. Die Verkäuferin antwortete zickig: "Sie müssen es doch wissen". Ich antwortete: "Ich rufe mich doch nicht selbst an".

Bei der Beschwerde im Kunden-Service, wie so Gebühren von meinem Konto abgezogen wurden, hiess es, es war noch nicht gekündigt. Nach drei Kündigungsschreiben an den Kunden-Service wurde lt. O2-Mitarbeiter der Vertrag gekündigt, was eigentlich vor einem Jahr hätte passieren sollen. Dabei verhielten sich die Verkäufer, sei es im O2-Laden noch am Kundenservice-Telefon, unfreundlich und herablassen.

Im O2-Laden antwortete der Verkäufer, dass er das Kündigungsschreiben weitergeleitet hat, und somit die Verantwortung nicht bei ihm lag.

Als ich beim Kundenservice anrief und mich nach meiner Kündigung fragte, müßte ich mir den Satz ergehen lassen, als ich den O2-Mitarbeiter nicht verstand: "Können Sie kein Deutsch". Oder der Spruch, als ich nach einem Jahr wieder anrief, mit meiner Frage, wie so sie sich nicht persönlich darum kümmern würden und immer an andere Mitarbeiter die Verantwortung abwälzen: "Sie sind doch volljährig, dann müssen Sie dafür sorgen, dass es nicht von Ihrem Bankkonto abgebucht wird".

Das nenne ich Beruf fehl am Platz und in meinen Augen keine Dienstleistung. Die Frage stellt sich dabei: Arbeite ich bei O2 oder Sie?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG: Gebührenerstattung für ein Jahr


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


23.05.2010 | 11:29
von ReclaBoxler-1022516 | Regelverstoß melden
Entschuldigung, aber wenn Sie sich mit den O2-Mitarbeitern so unterhalten haben, wie Sie hier schreiben, dann liegt sehr Nahe, daß es Kommunikationschwierigkeiten gab. Vielleicht sollten Sie mal jemanden mitnehmen, der der deutschen Sprache mächtig ist.
Wenn Sie schon vor einem Jahr gekündigt haben, dann frage ich mich, warum Sie sich erst jetzt beschweren?

23.05.2010 | 14:29
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey Lisa Null: Ist Ihnen bekannt, dass man eine Einzugsermächtigung widerrufen und ungerechtfertigte Abbuchungen innerhalb von sechs Wochen rückgängig machen kann? Offensichtlich nicht!

Sie gehen unvorbereitet in den Telefonladen und haben nicht mal Ihre Handy-Nr. parat? Wie soll man Ihnen dann helfen?

Die ganze Sache zieht sich schon über ein Jahr hin? Was haben Sie in der ganzen Zeit gemacht? Sie hätten schon längst in die Puschen kommen können!

Alles in allem kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Mama + Papa Sie nicht auf die Widrigkeiten des Lebens vorbereitet haben.

01.06.2010 | 00:04
von ReclaBoxler-6029326 | Regelverstoß melden
Jo, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die o2 hat mein Vertrauen nicht mehr.

01.06.2010 | 00:04
von Lisa noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


26.07.2011 | 02:46
von Thom Thom | Regelverstoß melden
Das Widerrufen der Einzugsermächtigung bringt bei O² gar nix. Die ignorieren das gekonnt und berechnen noch eine Gebühr, weil die Abbuchung fehlgeschlagen ist.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!