Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (Nürnberg)
Totalschaden eines zwei Monate alten Handys, Mängelrecht
Ich habe Ende März ein Handykaufvertrag abgeschlossen. Von Beginn an funktionierte die Akkuaufladung nicht richtig, außerdem war der Akku extrem schnell unten.
Auf Nachfrage der Behebungsmöglichkeiten gleich drei Tage nach Kauf im o2 Shop wurde mir unterstellt, dass ich einfach mein Bluetooth angelassen hätte, ich selbst schuld wäre. Reparatur wird nicht angenommen.
Am 20.05. zog ich nach Ladung das Akkukabel heraus, am Kabelende steckte das Innenteil des Handys. Gleich am selben Tag schickte ich den Reparaturauftrag an die zuständige Firma, nachdem ich eine Stunde mit der Servicehotline telefoniert habe.
Gestern kam mein Handy zurück, mit dem beigefügten Schreiben, es liegen keine Möglichkeiten der Reparatur vor, da ein mechanischer Schaden vorliegt, die Garantiebestimmungen der HERSTELLERFIRMA (in diesem FAll Sony) eine Reparatur nicht zulassen.
Gleich danach rief ich bei der Firma an, die meinten, es ist ein Totalschaden, das Handy kann ich in die Tonne schmeißen, eine Reparatur ist unmöglich, der Techniker konnte nicht mal feststellen, woran es lag.
Also rief ich bei o2 an, immerhin habe ich nach gesetzlichen Mängelrechtsansprüchen jetzt das Recht, Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Dies wurde mir gestern mit dem Hinweis, es handle sich nicht um einen Garantiefall, verweigert.
Auch nachdem ich sagte, dass es Herstellergarantie heißt, außerdem hätte ich einen Kostenvoranschlag bekommen, wenn die Reparaturfirma der Meinung wäre, ich hätte dies selbst verschuldet. Davon mal abgesehen gilt § 476 BGB, die Beweislastumkehr. Und ja, ich bin Juristin und nein, ich komm mit dem Gesetz nicht weiter.
Dann habe ich heute, erneut telefonisch probiert weiterzukommen. Die Sachbearbeiterin ging wenigstens nicht mehr davon aus, dass die Garantie nicht greift. Die sagte schlicht, dass bei Totalschaden die Gewährleistung nicht greift. Ähm, in der AGB steht, es wird auf die gesetzliche Gewährleistung verwiesen. Nach Gesetz HABE ich diesen Anspruch.
Auch mein Hinweis, dass ich dann also jetzt bei Verweigerung meinen Anspruch von Rücktritt oder Kaufpreisminderung habe, was sie für mich tun könnten, wurde abgewiesen. Ich solle nicht mit meinen Paragraphen kommen, ich habe das Recht, mich schriftlich an o2 zu wenden. Gar nix können die mir anbieten. Angeblich.
Ich bin jetzt seit vier Jahren Kunde, ich habe nicht mal ein Ersatzhandy für die Reparaturzeit verlangt, noch nie kam ich mit solchen Problemen, habe sogar Neukunden gewonnen. Und rein menschlich allein finde ich es unmöglich, so gar kein Entgegenkommen zu erhalten. Ich hab extra auch eine Internetflatrate abgeschlossen, die ich bei meinem alten Handy (das ich ja derzeit nutzen muss) nicht mal nutzen kann.
Ich finde es absolut unverschämt, wie ich am Telefon abgewimmelt wurde, auch mein Versuchen jemand mit mehr Entscheidungskompetenzen zu sprechen, wurde frech abgewimmelt und dann aufgelegt.
Morgen werde ich direkt zum Laden gehen, außerdem den Brief abschicken (es ist ernsthaft ein klassischer Musterfall an juristischer Mängelgewährleistung). Was mich einfach ärgert, ist die absolute soziale Inkompetenz, dass ist KEIN Kundenservice.
Kündigen werde ich so wie so, Gott sei Dank, habe ich den Vertrag noch nicht verlängert. Ich will mein Recht, und am 15. ziehen die mir wieder die nächste Rate ab, bin schwer am Überlegen die Überweisung zu widerrufen.
Außerdem gehe ích die " richtigen" Schritte. Sofort den Gerichtsweg zu ebnen ist die falsche Anlaufstelle, jeder Richter prüft, ob im Vorhinhein eine außergerichtliche Einigung zumindest versucht wurde, zu finden. Je mehr ich also selbst probiere und dies als Beweis aufbewahre, umso bessere Chancen habe ich.
Weiterhin ist ein Gerichtsverfahren anstrengend, nervenaufreibend und auch kostspielig.
Wenn ich sonst nichts anderes zu tun hätte, würde ich mir den Spaß natürlich machen.
Ich will jedoch nichts weiter, als meinen Rechtsanspruch durchzusetzen, Einsicht seitens des Mobilfunkanbieters und eventuell eine Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
" ... es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art ... des Mangels unvereinbar. "
Was hat das mit einem anfänglichen Mangel des Gerätes zu tun, wenn Sie den Connector mitsamt dem Ladekabel aus dem Gerät reißen?
Die Sachmängelhaftung gibt es, um Verbaucher vor einem anfänglichen Mangel zu schützen, also einem Mangel, der bei Übergabe der Kaufsache vorgelegen hat. Wie lange sagten Sie noch mal, haben Sie das Handy benutzt und folglich auch aufladen können? Wäre das Innenleben des Gerätes von Anfang an lose gewesen, wäre dies wohl kaum möglich gewesen.
Schlechte Karten für einen Rechtsstreit!
1. O2 müsste dies beweisen
2. Wie soll ICH bitte ein Innenteil aus dem Handy herausgerissen haben? Das ist ja mal totaler Quatsch, es war ein ganz normales Steckerrausziehen (nebenbei bemerkt unter Zeugen) im Sinne einer üblichen Gebrauchsbestimmung
und das sollte ja wohl wirklich nicht passieren können, üblicherweise.
Ihr Hinweis wäre vielleicht berechtigt, wenn ich einer der Klitschko-Brüder wäre, dann könnte man darüber nachdenken, aber so? Auf keinen Fall!
Außerdem habe ich jetzt schon seit bestimmt zehn Jahren Handys und komischerweise ist mir das vorher nie passiert...
Und ich finde diese Unterstellung absolut famos! Ohne Witz, ich wünsche Ihnen, dass, wenn Sie mal in eine vergleichbare Sitation geraten, nicht ebenfalls so vorverurteilt werden.
Das Handy konnte ich nicht mal zwei Monate nutzen, wie auch schon eingangs geschrieben, VON ANFANG an gab es Ladeprobleme, die ich auch meldete. (ebenfalls mit Zeugen)
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
BESCHWERDE GELÖST!