6246 Views | 07.07.2010 | 07:49 Uhr
geschrieben von Hr. Fluggast
Air Berlin und die Versicherung, die mit denen arbeitet und abkassiert. Reise gebucht, am gleichen Tag rückversichert und die Reise konnte wegen Arbeitsterminen nicht angetreten werden, der Zeitpunkt lag da drei Monate im voraus.
Keine Erstattung seitens AirBerlin, trotz rechtzeitiger Absage und Bitte um Storno. Ich finde es unmöglich. Fliege öfters auch die Inlandsstrecken und ständig sind Plätze frei.
Würde AirBerlin so schlau sein und am Flughafen LastMinute Flugtickets für diese Flüge anbieten, so würden sie wenigstens was davon haben. Aber lieber fliegen die mit leerem Flugzeug, als die Preise zum Schluss etwas zu senken!
Noch nie was von wirtschaftlicher Flexibilität gehört im weltweiten Markt?
Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG:
Volle Erstattung der zwei Tickets für zusammen 719, 47 (inkl. Versicherung)
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
www.airberlin.com/site/affiliate/partner-ab/erv/vergleich/DE_deu_vergleich_erv.pdf
in Aktion. Wenn Sie wegen anderer Umstände die Reise nicht antreten können, müssen Sie sich anders absichern, z. B. durch den Arbeitgeber. Wie und wann eine Fluggesellschaft ihr Produkt verkauft, bleibt ja wohl jeder Gesellschaft selbst überlassen. Sich darüber zu beschweren, ist unverschämt.
Dass Flugtickets sofort bezahlt werden müssen, ist der Normalfall. Und man sollte sich vor Buchung von Flügen über die Tarifbedingungen der Airlines informieren: bei den ganz billigen Tickets mit niedriger Buchungsklasse kann man nicht mehr stornieren oder umbuchen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Sie haben zwei billige und offenbar nicht stornierbare und umbuchbare Tickets gekauft und konnten den Flug nicht antreten, da Sie wider Erwarten arbeiten mussten. Für diesen Fall tritt keine Reisekostenrücktrittversicherung ein! Das gleiche gilt, wenn Sie die Flüge schon mal vorab gebucht haben, ohne dass Sie Urlaub eingereicht haben, oder Ihr Arbeitgeber den Urlaub noch nicht genehmigt hat.
Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen einen bereits genehmigten Urlaub kurzfristig aus wirklich wichtigen betrieblichen Gründen gestrichen haben, dann wenden Sie sich wegen der Erstattung der Kosten an ihn.
AirBerlin und auch der Versicherer der Reisekostenrücktrittversicherung haben sich absolut korrekt verhalten!