990 Views | 09.08.2010 | 22:10 Uhr
geschrieben von Schlein

Vattenfall Europe AG (Berlin)

Falsche Abrechnung sowie Schätzung

Hallo Vattenfall,

erst einmal möchte ich euch mitteilen, dass euer Unternehmen kundenfeindlich und absolut schlecht ist. Nicht nur, dass Anrufe in eurem Call Center NICHT dokumentiert werden, nein, Sie versenden Schlussrechnungen mit falschen Einzugsdaten und stellen uns eine Schätzung für die Zeit vom 15.03.2010 - 30.06.2010 über 1100 kWh in Rechnung.

Zwei Personen (eine davon immer nur freitags - sonntags zu Hause - natürlich nachweisbar) 1100 kWh? In dieser kurzen Zeit? Das ist doch Veräppelung pur. Ich wende mich daher auch an einen Fachanwalt - denn das lasse ich mir nicht gefallen.

Zum 30.06.2010 wurde der Zählerstand abgelesen und Vattenfall mitgeteilt, wg. Versorgerwechsel (Zeugen vorhanden).

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Kommentare und Trackbacks (5)


11.08.2010 | 10:14
von Recla Boxer | Regelverstoß melden
Hast du schon mal drüber nachgedacht, dich an Vattenfall zu wenden, anstatt an einen Anwalt? Schreib denen doch ´ne E-Mail oder geh über ein Kontaktformular im Internet.

Wenn da geschätzt wird, dann haben sie deinen Zählerstand wohl nicht. Aus Spaß machen die das nämlich nicht, weil sie genau wissen, dass, wenn du den Stand nachweisen kannst, die alles korrigieren müssen und was da für Kosten anfallen, kannste dir ja denken.

Immer gleich dieses "ich geh zum Anwalt". Ist ja gut für die Anwaltszunft, aber vom logischen her schlichtweg behämmert! Einfach in ´nem normalen Tonfall/Schreibstil sein Problem schildern und man kann für fast alles ´ne Lösung finden! Ich hatte mit denen noch nie Probleme.

Gruß

15.08.2010 | 09:25
von Eduard | Regelverstoß melden
Hallo Reda Boxer!

Leider ist in der heutigen Zeit der Gang zum Anwalt immer öfter nötig, da die Firmen einfach nicht reagieren. Der Kunde ist ein lästiges Übel, wenn er sich meldet und was fragt, aber ein prächtiges Melkschwein, wenn es um das Abbuchen der Beträge geht, ob berechtigt oder nicht.

Schön für Dich, dass Du noch nie Probleme hattest und noch nie in den Genuss dieser Tretmühle gekommen bist, aus der meistens nur ein Anwalt einen Ausweg findet.

Ich befinde mich auch gerade in der Lage, nicht gegen Vattenfall, aber mit meinem Strom und Gasverträgen, wo der Zulieferer weder auf Emails, Faxe, Einschreiben mit Rückschein antwortet. Bei Anrufen wird einfach aufgelegt oder die Zermürbungsmethode angewandt, das man hin und her verbunden wird und immer alles neu erklären muss. Was sollte man anderes tun, als in so einmen Fall einen Anwalt einschalten?

Bei meinem Fall werde ich dies noch nicht tun, sondern noch die 14tägige Frist abwarten, die ich dem Zulieferer gesetzt habe und dann mal hier im Forum eine Beschwerde schreiben. Mal sehen, ob man hier eine Antwort des betreffenden Zulieferer erzwingen kann.

Gruß

30.08.2010 | 23:29
von Schlein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Einfach unglaublich mies, dieser Kundenservice. Ich werde diese Sache einfach meinem versierten Rechtsanwalt übergeben.


30.08.2010 | 23:37
von D. Schlein | Regelverstoß melden
Natürlich habe ich mich schon mit Vattenfall in Verbindung gesetzt. Leider bis heute ohne Erfolg (für mich). Aber Vattenfall erzielt dafür einen Erfolg, da sie ja falsche Abrechnungen erstellen.

Und natürlich habe ich denen den Zählerstand mitgeteilt - schriftlich, online und per Telefon (Computer System)! Bitte, was soll ich denn noch machen?

Ich selbst arbeite bei einem in Berlin ansässigen Energielieferanten und kenne mich daher auch sehr gut aus. Meine Behauptung ziehe ich nicht einfach so aus dem Hut.

Meinen Onlinezugang bei Vattenfall haben sie ziemlich schnell gesperrt - darin sind sie ja sehr schnell gewesen.

Und da bisher Null geklärt wurde, gehe ich natürlich zum Anwalt - stell dir vor, es ginge um dein Portmonaie. Würdest du da nicht auch reagieren!

Ich pflichte Eduard vollkommen bei: nur nicht Fragen und unangenehm auffallen.

21.09.2010 | 10:16
von Schlein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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