Vodafone GmbH (Düsseldorf)
Vodafone ändert CallYA-Tarif und fordert Mindestumsatz
Meine Kundennummer: 46071018
Am 6.12.06 habe ich eine CallYa-Karte mit zehn Euro Startguthaben gekauft. Auf der Rechnung sind folgende Bedingungen zum CallYa-Tarif explizit angegeben:
- Das Startguthaben ist nicht nur 15 Monate, sondern unbefristet gültig.
- Die Gültigkeit Ihrer CallYa-Karte ist nicht befristet, endet also nicht automatisch.
Daraus ergibt sich, dass kein Mindestumsatz erforderlich ist.
Die o. g. Vertragsbedingungen wurden mir von Vodafone mit Schreiben vom 24.11.2008 (Ihr Zeichen OMM-C2-KRAM) ausdrücklich bestätigt. Ferner wurde mir in diesem Schreiben bestätigt, dass unter Nutzung telefonieren, aber auch angerufen werden, zu verstehen ist.
Im letzten Jahr wurde ich mehrfach auf dem Handy angerufen und habe auch gelegentlich telefoniert. Für mich ist es deshalb unverständlich, dass Vodafone bei einem Guthaben von ca. 18,50 Euro, ohne mich vorher zu unterrichten, die CallYa-Karte gesperrt hat. Was geschieht eigentlich mit dem Guthaben.
Meines Erachtens muss Vodafone vorher in Schriftform kündigen. In diesem Schreiben müssen einfache Verfahren angegeben werden, wie der Kunde das Restguthaben von Vodafone zurück erhalten kann (z. B. Rücküberweisung, Auszahlung im Vodafone Shop, ...).
Nachdem ich Vodafone aufgefordert habe, meine Sim-Karte sofort wieder freizuschalten, ist dies zwischenzeitlich auch geschehen. In der Antwortmail von Vodafone (10.08.10) heißt es jedoch: Meine CallYa-Karte müsste ich mindestens alle zwei Monate kostenpflichtig nutzen oder meine Karte einmal pro Jahr aufladen.
Vodafone fordert also, entgegen den ursprünglichen Vertragsbedingungen einen Mindestumsatz. Diese nachträgliche Verschlechterung der Vertragsbedingungen kann ich nicht akzeptieren.
Meine Forderungen: Vodafone soll sich an die eigenen Vertragsbedingungen halten. Die CallYA-Karte und das Guthaben sind unbefristet gültig.
Infobrief? Fehlanzeige. Das gibt Ärger, liebes Vodafone Team, nein, so nicht! Obwohl ich wenig telefoniere, bin ich doch auf das Handy angewiesen, aus gesundheitlichen Gründen.
In Deutschland läuft man seinem Geld kostenpflichtig leider hinterher. Sie müssen Rechtsanwälte beschäftigen, um Kleinbeträge zurück zu bekommen. Aber wer tut es. Sinnvoll wäre wirklich, wenn jeder konsequent Mahnbescheide an Vodafone wegen ein paar Euro zustellt. Vodafone macht es doch auch nicht anders, wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlen.
Es gibt ein Urteil, dass Guthaben nach Sperrung auf Anforderung auszuzahlen ist. Auch hier tut man sich schwer. Man bietet dann ErsatzSimkarten mit Guthaben an.