Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 1570 Views | 21.09.2010 | 11:43 Uhr
geschrieben von Antje Bitterer

E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)

Jahresverbrauchsabrechnung E. On-Avacon

E.On-Avacon ist ein Energielieferant, der von Kundenfreundlichkeit wahrscheinlich nur träumt.

SCHLAGWORTE

Am 02.09.2010 erhielten wir unsere Endkostenabrechnung. Diese wies eine enorme Nachzahlung auf, die für uns unerklärlich ist, da wir überwiegend mit Kamin heizen.

Nach einem Anruf bei E.On-Avacon hat sich folgendes zur Klärung ergeben: Der Verbrauch war geschätzt worden, da man im März (Fälligkeit zur Erstellung einer Abrechnung) versäumt hatte, eine Abrechnung zu erstellen und dies jetzt im September nachgeholt werde. Aus diesem Grund sei das Abrechnungsjahr jetzt einfach in sieben Monate geteilt und ein neuer Abschlag in Höhe von 458,- € berechnet worden.

Wir machten die freundliche Telefonstimme darauf aufmerksam, dass das nicht unsere Schuld sei, wenn E.On-Avacon versäume, eine Abrechnung zu erstellen und man deshalb nicht einfach Abschläge nach oben setzen und das Abrechnungsjahr verkürze könne.

Sie sagte, das sei einfach möglich und auch so üblich und rechtlich okay. Was nun?

Ich reklamierte, dass ich es nicht einsehen würde, den erhöhten Abschlag zu zahlen und eine neue richtige Abrechnung erstellt haben möchte. Man sagte, dass interessiere nicht und wäre nicht möglich und legte dann einfach auf.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Neue richtige Abrechnung mit ordnungsgem. durchgestellten Zählerständen sowie eine Herabsetzung des alten Abschlags da überwiegend seit letztem Jahr Oktober mit Kamin


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
05.11.2010 | 16:41
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Sehr geehrte Frau Bitterer,

es tut uns leid, dass Sie mit unserem Service zunächst nicht zufrieden waren. Sie haben Recht, dass der Abschlagsbetrag höher ausfällt, wenn die Rechnung später als vorgesehen erstellt wird. Das liegt daran, dass bis zur nächsten geplanten Jahresrechnung weniger Zahlungstermine möglich sind als üblich. Damit Sie dann keine Nachzahlung mit der nächsten Rechnung erhalten, werden die Abschlagsbeträge höher angesetzt. Das heißt, es wird nicht das Abrechnungsjahr verkürzt, sondern die Anzahl der monatlichen Zahlungstermine.

In der Zwischenzeit konnte unser Kundenservice mit Ihnen direkt eine Lösung vereinbaren. Darüber freuen wir uns und hoffen, dass die Sache damit auch für Sie erledigt ist.

Freundliche Grüße

Ihr E. ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (6)


21.09.2010 | 12:59
von C. J. | Regelverstoß melden
Widerspruch der Rechnung. Mitteileung der korrekten Zählerstände. Zur Korrektur auffordern.

Wenn Sie mit Kamin heizen und eine korrekte Abrechnung erhalten, ergibt sich daraus ja auch ein angepasster Abschlag.

Was ich mich noch frage: Wurden Sie nicht nach einem Zählerstand gefragt (schriftlich).

22.11.2010 | 14:36
von Anita Lukassen | Regelverstoß melden
Am 3. Oktober dieses Jahres erhielt ich ein Schreiben, in dem man mir mitteilte, dass man die mit mir vereinbarten Konditionen nicht korrekt zugrunde gelegt hätte. Dieses sei nun berichtigt worden und deshalb schicke man mir heute (3. Oktober) die korrigierte Rechnung für den Zeitraum 31. Dezember 2009 bis 18. März 2010. Das Guthaben in Höhe von 99,90 Euro sollte "in den nächsten Tagen" überwiesen werden.

Nach ca. drei Wochen erkundigte ich mich, wann ich denn nun das Geld auf meinem Konto verbuchen könne. Antwort: "In den nächsten Tagen". Dieses "Spielchen" wiederholte sich bis jetzt mehrere Male. Ich habe mehrfach die Hotline angerufen und zweimal in Helmstedt direkt. "Man wollte sich darum kümmern".
Auf meine E-Mails bekam ich immer nur die Standardantwort.

Nun haben wir heute schon den 23. November und der Betrag von 99,90 Euro ist immer noch nicht auf mein Konto eingegangen.

Ich ziehe in Erwägung, rechtliche Schritte einzuleiten. Dieses ist auch schon mit meiner Rechtsschutzversicherung abgesprochen.

Eine für mich unglaubliche Vorgehensweise von AVACON.

Für ein Unternehmen

22.11.2010 | 14:39
von Anita Lukassen | Regelverstoß melden
Sorry, der letzte Satz wurde nicht komplett von mir gelöscht.

23.11.2010 | 14:26
von R.A. M. | Regelverstoß melden
Die von Ihnen geschilderte Vorgehensweise charakterisiert doch nicht nur die Firma AVACON.
Es scheint bei E.ON Methode zu sein, mit Geldern der Kunden möglichst lange zu wirtschaften. Für diesen (unterstellten) Zweck muss jede billige Ausrede herhalten. Und für die 0815-Schreiben mit "Bitte haben Sie noch etwas Geduld" wäre mir eine sachliche Erklärung für eingetretene Verzögerungen sehr viel dienlicher.
Für eine korrekte Vertragsbeziehung gehört neben der pünktlichen Zahlung der Kunden auch die zeitnahe Rückzahlung durch das Unternehmen.
Doch solange eine Monopolstellung der Energieversorger besteht, wird sich nichts Wesentliches ändern.

04.01.2011 | 11:08
von Ute Bansner | Regelverstoß melden
Ich renne meinem Geld (Rückforderungen) bereits seit über drei Jahren hinterher. Anrufe und Schreiben nützen NICHTS! Erst durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts kam die Sache so langsam ins Rollen. Diverse ungerechtfertigter Abschlagszahlungen habe ich inzwischen zurück erhalten, aber es fehlt immer noch ein Restbetrag. Auch eine korrekte Abschlussrechnung für 2/2007 ist noch fällig. Nie wieder Kunde E. On-Avacon!

21.11.2013 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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