Durch E WIE EINFACH Strom & Gas gelöste Beschwerde. | 1053 Views | 22.09.2010 | 16:07 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5115866

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

Nach 4,5 Monaten keine Gasabrechnung => 600 Euro Rückzahlung

Vertragskonto 220100655820

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch ich zähle zu den vielen anderen Kunden, denen von E WIE EINFACH sehr viel Geduld auferzwungen wird. Im Verbrauchsjahr 6/2008 bis 5/2009 haben Sie es geschafft, innerhalb von vier Wochen die Jahresendabrechnung zu erstellen und die Nachforderung von 144,89 Euro abzubuchen.

Das Verbrauchsjahr 6/2009 bis 5/2010 wurde durch eine neue moderne Kaminanlage mit Wärmespeicher begleitet. Diese Kaminanlage sorgte dafür, dass Sie die monatlichen Abschläge im Sommer 2010 von 82,00 Euro auf 27,00 Euro reduziert haben, ohne mir bis heute die Jahresendabrechnung nach 4,5 Monaten Wartezeit zu erstellen. Die zu erwartende Rückzahlung beläuft sich auf ca. 600 Euro.

E-Mails und Telefonate führten wie bei meinen „Leidensgenossen“ zu nichts. Die übliche Ausrede – Umrechnungsfaktor der Stadtwerke Ratingen fehlt - wurde angewandt. Wann bekomme ich endlich meine Jahresabrechnung bzw. mein zinsloses Darlehen von Ihnen erstattet?

J. Dall

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Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Sofortige Erstellung der Jahresendabrechnung und Rückerstattung der Überzahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.09.2010 | 11:33
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrter Herr Dall,

es liegen uns leider tatsächlich noch nicht alle notwendigen Daten zur Erstellung Ihrer Abrechnung vor. Zur Zeit läuft eine erneute Anfrage bei Ihrem Netzbetreiber. Wir hoffen, schnellstmöglich eine Antwort zu bekommen, um Ihre Rechnung dann bearbeiten zu können. Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld. Danke!

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH

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Kommentare und Trackbacks (5)


24.09.2010 | 19:53
von Freiwilliger Helfer | Regelverstoß melden
Die Zinslosigkeit muß nicht unbedingt sein. Setzen Sie eine zweiwöchige Frist zur Zahlung mit fixem Zahlungsziel per Einschreiben, und ab jenem Zeitpunkt laufen dann die Verzugszinsen.

24.09.2010 | 19:58
von Jörg Dall | Regelverstoß melden
Welchen Zinssatz kann man denn ansetzen?

28.09.2010 | 00:56
von Axel Alband | Regelverstoß melden
Einfach nachfragen, wie viel die Hausbank an Sollzins verlangt.

28.09.2010 | 15:51
von E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Sehr geehrter Herr Dall,

wir haben nun die noch fehlenden Daten seitens Ihres Netzbetreibers bekommen und konnten die Rechnung erstellen. Diese geht Ihnen in den nächsten Tagen zu. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Rechnungserstellung.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH


02.10.2010 | 07:04
von ReclaBoxler-5115866 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dank der genialen Erfindung von Reclabox ist die Beschwerde zügig gelöst worden.




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