Durch Amazon.de gelöste Beschwerde. | 1380 Views | 30.09.2010 | 15:12 Uhr
geschrieben von Angelika Helbling

Amazon.de (Luxemburg)

Amazon.de: Aufgrund mangelnder Deckung des Bankkontos 6 € mehr

Am 26. September 2010 wurde eine Bestellung von mir aufgegeben, jedoch versehentlich mit dem falschen/anderen Bankeinzug, den mein Sohn (der noch nicht volljährig ist) nutzt. Bestellt wurden zwei Konsolenspiele ab 18+.

SCHLAGWORTE

Doch als mir dieser Fehler später auffiel, konnte ich den Bankeinzug nicht mehr ändern und habe so an jeweils beide Verkäufer eine Bestellstornierung geschickt. Einer der Verkäufer hat dies nach circa drei Stunden bemerkt und ist meiner Aufforderung nachgekommen.

Der andere Verkäufer jedoch hat ungefähr sieben Stunden später dennoch den Artikel verschickt, daraufhin habe ich mich mit ihm geeinigt, den Artikel nicht entgegenzunehmen und den Preis erstattet zu bekommen, natürlich würden die Versandkosten davon abgezahlt werden.

Doch jetzt kam eben eine Mail von Amazon.de an: Wie vereinbart hat Amazon.de versucht, den Betrag für eine Bestellung bei Marketplace von Ihrem Bankkonto einzuziehen. Die Bezahlung dieser Bestellung konnte aus folgendem Grund nicht abgeschlossen werden: Die Abbuchung schlug aufgrund mangelnder Deckung des angegebenen Bankkontos fehl.

Es war nicht genügend Geld auf dem Konto vorhanden, da ich davon ausging, es wäre mein eigenes und nun soll ich den Preis insklusive Bearbeitungsgebühr: 6 € zahlen?

Weshalb denn? Mein Sohn darf die Lieferung nicht annehmen und der Artikel geht durch die Verweigerung der Annahme des Artikels an den Verkäufer zurück. Es war ja mit dem Verkäufer geklärt, die Versandkosten bei Rücksendung zu übernehmen. Der Verkäufer kann mir doch nachträglich die Überweisungsdaten angeben, damit ich danach die Versandkosten zahlen kann.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Amazon.de: Nur die entstandenen Versandkosten bezahlen


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


30.09.2010 | 16:03
von ReclaBoxler-6999332 | Regelverstoß melden
Da bei einer stornierten Banklastschrift Gebühren seitens Ihrer Bank anfallen, welche Amazon in Rechnung gestellt werden, ist die Forderung von Amazon rechtens. Und mit 6,- EUR sind Sie da noch gut dabei weggekommen. Die Mitarbeiter bei Amazon arbeiten ja auch nicht für umsonst und der Fehler lag eindeutig bei Ihnen.

01.10.2010 | 06:40
von ReclaBoxler-9619619 | Regelverstoß melden
Es ist Mehraufwand entstanden, der durch Sie verursacht wurde.

01.10.2010 | 19:10
von ???? | Regelverstoß melden
Darauf hinweisen, dass der Sohn nicht volljährig ist, weil Sie das falsche Bankkonto angegeben haben, aber zwei Spiele 18+ für ihn kaufen. Wow Respekt.

Ansonsten auf Ihre Anfrage, 6 € Bearbeitungsgebühr sind gerechtfertigt, egal wie Sie sich geeinigt haben mit den Verkäufern, da bei Amazon, wie bereits von den Vorpostern erwähnt, Rücklastschriftgebühren angefallen sind. Mal abgesehen davon, wenn Ihnen der Fehler schon aufgefallen ist, hätten Sie auch für Deckung auf dem Konto Ihres Sohnes sorgen können. Selbst Schuld.

02.10.2010 | 12:20
von Angelika Helbling gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hat sich geregelt, wer den Missgeschick auslöst, muss wohl auch sein Kopf hinhalten. *g*


06.10.2010 | 17:14
von Holger Wehner | Regelverstoß melden
Meine Güte, macht einen Fehler und statt dafür gerade zustehen, gepennt zu haben, wird massig Bandbreite verschwendet, weil er nicht versteht, wieso 6 Euro für einen von ihm selbst verursachten Arbeitsaufwand anfallen.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!