Durch Hermes gelöste Beschwerde. | 950 Views | 17.10.2010 | 19:15 Uhr
geschrieben von Anja M.

Hermes Germany GmbH (Elmshorn)

Transportgut (Desktop PC) völlig zerstört - Hermes zahlt nicht

Bestell-/Kundennummer: Auftrag: 007618867029589 Sendung:09240131531276

Nachdem mein Desktop PC nach einem Versand von Mainz nach Elmshorn komplett beschädigt am Bestimmungsort eintraf, habe ich den Schaden mit Zusendung der Originalrechnung des PC (Kaufpreis 950 €) bei der Hermes Logistikgruppe schriftlich reklamiert und um Schadensregulierung über die Versdandversicherung mit 500 € gebeten.

SCHLAGWORTE

In einem Schreiben unterstellt mir Hermes, dass das Transportgut nicht gemäß ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß und bestimmungsgemäß verpackt gewesen sei.

Wie ich Hermes in meinem Schreiben vom 09.09.2010 bereits mitgeteilt habe, war das Transportgut jedoch sehr wohl den Verpackungsrichtlinien entsprechend verpackt. Dies kann durch meine Lebensgefährtin, welche die Sendung in Empfang genommen hat, bezeugt werden.

Hermes stützt sich bei ihrer Argumentation darauf, dass der Transportschaden ausschließlich auf einer mangelhaften Verpackung beruhen kann, da der Karton bei der Anlieferung äußerlich keine nennenswerten Beschädigungen aufwies.

In dem vorliegenden Fall kam es jedoch zu einem Schaden, trotz ordnungsgemäßer Verpackung und eines augenscheinlich unbeschädigten Kartons. Dieser kann beispielsweise dadurch aufgetreten sein, weil der Karton aus größerer Höhe auf eine seiner sechs Längsseiten gefallen ist. Dann ist der Karton äußerlich unversehrt, jedoch wird das Transportgut dennoch aufgrund der kurzen, sehr starken Krafteinwirkung beschädigt, auch wenn die Sendung auf allen Seiten bestmöglich gepolstert wurde. Eine äußere Beschädigung des Kartons würde beispielsweise nur dann auftreten, wenn der Karton durch äußere Einwirkungen eingerissen wurde, oder er auf eine der Ecken fällt.

Die Art des Transportschadens (Herausbrechen der verschiedenen Hardwarekomponenten - CPU + Kühler und Grafikkarte - aus dem Mainboard) spricht ebenfalls dafür, dass es eine starke, äußere Krafteinwirkung auf das Paket während des Transports/bei der Zustellung gegeben haben muss und es dann auch die beste Verpackung es nicht vermag, alle äußerlichen Gewalteinflüsse abzufedern.

Ich habe Hermes auch bereits mitgeteilt, war die Sendung, welche Gegenstand dieser Beschwerde ist, nicht die einzige Sendung, welche ich innerhalb eines kurzen Zeitraums mit Hermes versandt habe. Es handelte sich dabei um insgesamt elf Sendungen. Von diesen elf Sendungen sind zwei nicht mehr in den Kartons angekommen, in denen ich sie ursprünglich abgeschickt habe, d. h. die Kartons sind auf dem Versandweg zerstört worden und wurden anschließend durch Hermes wieder neu verpackt. Ein weiterer Karton wies immense Beschädigungen bei der Anlieferung auf und eine Sendung wurde erst ca. zwei Wochen nach der Aufgabe im Paket-Shop zugestellt.

Auszug aus der Antwort von der Hermes Logistikgruppe:

"Da auch nach Ihren Angaben das Paket äußerlich unbeschädigt warm, ist eine solch heftige Stoßeinwikung des Transportes denknotwendig ausgeschlossen. Wäre des der Fall gewesen, hätte das Paket zumindest relevante Aufschlag bzw. Quetschspuren aufweisen müssen. Es war hingegen äußerlich unbeschädigt. Eine Erstattung ist daher nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in diesem Fall nicht anders entscheiden konnten."

Wie gesagt: Wenn man einen großen Karton auf eine seiner Seiten "glatt" fallen lässt, wird es nicht unbendingt äußerliche Schäden an der Verpackung geben, sondern der Inhalt wird beschädigt und der Karton bleibt heil. So wie es in diesem Fall passiert ist.

Selbstverständlich habe ich KEIN Verständnis für das Verhalten der Hermes Logistkgruppe und frage mich noch immer, warum es überhaupt eine Versandversicherung gibt.

Ich werde aufgrund des Wertes des Transportgutes und des ignoranten Verhaltens von Hermes diesen Fall natürlich nicht auf sich beruhen lassen und werde, wenn erforderlich, von meiner Rechtschutzversicherung Gebrauch machen und weitere Schritte gegen die Hermes Logistikgruppe einleiten.

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Regulierung des Transportschadens durch die Hermes Versandversicherung i. H. v. 500.- Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.10.2010 | 12:12
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Reklamationsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

wir bedauern, dass es zu Unannehmlichkeiten gekommen ist.

Wir werden uns in den nächsten Tagen mit Ihnen in Verbindung setzen, um eine beiderseitige Lösung zu finden.

Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH

Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (11)


18.10.2010 | 12:39
von ReclaBoxler-7717833 | Regelverstoß melden
Zum einen wird, wenn überhaupt, der Zeitwert erstattet, zum anderen war die Sendung unter versichert, wodurch Sie von den maximal 500 EUR der Standardversicherung auch nur knapp maximal die Hälfte beanspruchen können.

18.10.2010 | 20:54
von Anja M. | Regelverstoß melden
Mir ist schon klar, dass ich bei einer maximalen Versicherungssumme von 500.- € nicht den Neuwert i. H. v. 950.- € beanspruchen kann. Vielen Dank für den geistreichen Kommentar.
Aber warum sollte ich nur Anspruch auf die Hälfte der maximalen Summe haben? Schließlich beläuft sich der Zeitwert des Geräts mit Sicherheit noch auf 500.- Euro.

Aber ich möchte hier auch mit niemandem diskutieren, sondern nur auf das Verhalten der Hermes Logistik Gruppe gegenüber einem (ehemaligen) Kunden veröffentlichen.

19.10.2010 | 14:47
von ReclaBoxler-4313013 | Regelverstoß melden
Tut mir leid, aber wenn Sie nicht diskutieren wollen, hätten Sie die Kommentarfunktion abschalten müssen.

Bei versicherter Ware wird, wenn die Deckung der Versicherung geringer ist als der tatsächliche Wert der Ware, dieser auf die Versicherungssumme projeziert.

Das heißt in diesem Fall, wenn der Wert mit 950 EUR festgelegt wird, ist jeder EURO aus der ursprünglichen Versicherung noch 0,53 Cent Wert.

Was dann bei einer Deckungssumme von 500,- EUR auf ca. 263,16 EUR maximale Auszahlung hinausläuft.

19.10.2010 | 19:17
von Anja M. | Regelverstoß melden
Danke für den Hinweis, das war mir tatsächlich neu. Sorry, wenn ich gestern etwas "pampig" war. Aber das Thema zerrt an meinen Nerven.
263.- € wären ja schon mal ein Ansatz, aber leider wird sich seitens Hermes komplett gesperrt.

20.10.2010 | 08:27
von Sonja Düsing | Regelverstoß melden
Zwei Haken gibt es aber: Hermes bietet keine Versicherung an, sondern haftet (also bei anerkanntem Schaden gibt's € 500) und schließt den Transport von Paketen mit einem Wert, der € 500 überschreitet, aus (also aus dem Grund schon keine Kohle).

20.10.2010 | 13:24
von ReclaBoxler-4214495 | Regelverstoß melden
Da gibt es noch einen Haken. Die Ware muss so verpackt sein, dass sie auch einen Sturz aus 1,5 Meter Höhe verträgt. Da wurde wohl gepfuscht beim Verpacken.
Eine fach- und normgerechte Verpackung verträgt auch diesen Härtetest. Dies schreibe ich, weil ich selber täglich mit solchen Verpackungen arbeite.

21.10.2010 | 12:25
von Anja M. | Regelverstoß melden
Sorry, aber wenn Du einen Desktop PC, welcher wahrscheinlich ca. 10kg wiegt, aus 1,5 Metern Höhe auf den Asphalt fallen lässt, dann ist die Hardware in dem Gehäuse mit Sicherheit nicht mehr an ihrem Platz bzw. bricht heraus, so wie es bei mir der Fall war.
Und zwar passiert das auch, wenn man die Ware gemäß den Transportrichtlinien verpackt (habe mir den Rechner selbst im I-Net bestellt und die identische Verpackung genommen, in der er auch bei mir seinerzeit an kam - Styoropor, Luftpolster, etc).
Aber wenn Du sicher gehen willst, probiere es am besten einmal mit Deinem Rechner aus.

22.10.2010 | 08:52
von ReclaBoxler-3714975 | Regelverstoß melden
 spider monkey Anja M.

Um ein TÜV Zertifizierung zu erhalten, mussten wir, unter anderem, durch Tests belegen, dass die Verpackung und der Inhalt auch einen Sturz aus dieser Höhe aushält.
Wenn das Gerät sauber verarbeitet ist, erträgt es sogar noch größere Fallhöhen.

23.10.2010 | 09:27
von Anja M. | Regelverstoß melden
OK, eine TÜV-Zertifizierung habe ich natürlich nicht.

Ich kann mich nur wiederholen. Ich habe die identischen Verpackungsmaterialien verwendet, in denen die Ware seinerzeit von Hardwareversand.de geliefert wurde, und habe sie noch zusätzlich gepolstert, da ich einen Transportschaden unter allen Umständen vermeiden wollte.

Somit entsprach die Verpackung den Verpackungsrichtlinien der Hermes Logistik Gruppe. Dennoch kam es zu einem Totalschaden an dem Transportgut und nun wird sich komplett geweigert, hierfür über die Versicherung aufzukommen.

Dies möchte ich hier "anprangern". TÜV Zertifizierung hin oder her.

30.10.2010 | 08:15
von Anja M. | Regelverstoß melden
Hermes hat sich erfreulicherweise nun doch kulant gezeigt und zumindest gute Hälfte des Versicherungsbetrags gezahlt. Somit kann das Thema hier beendet werden.

Danke.

31.10.2010 | 22:01
von Anja M. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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