259 Views | 21.10.2010 | 01:07 Uhr
geschrieben von Thomas Sürig

Vodafone Kabel Deutschland GmbH (Efurt)

Entgelte werden trotz Zusage NICHT zurück erstattet

Bestell-/Kundennummer: Ku 331294172

Als ich meine Wohnanschrift von der alten Objektadresse in 14641 Nauen aus persönlichen Gründen zurück nach 59929 Brilon verlegte, erkundigte ich mich zuvor bei Kabel Deutschland wegen einer eventuellen Ummeldung der Anschrift.

SCHLAGWORTE

Bei diesem Gespräch wurde mir von der Firma Kabel Deutschland per Telefon mitgeteilt, dass am neuen Wohnort kein Kabel empfangen werden kann und dass somit auch keine Kündigungsfrist einzuhalten wäre, da es ja nicht mein Verschulden sei.

Mir wurden fast 100 Euro vom Konto abgebucht, obwohl ich die Zusage hatte, dass nach Ummeldung der Anschrift keine weiteren Kosten anfallen würden, da es ja auch kein Kabel Deutschland in Brilon gibt.

Bei meiner Berechnung gelange ich abzüglich der Monate, in denen ich bereits umgezogen war, auf einen zu zahlenden Betrag von knapp 30 Euro. Somit werde bzw. wurde ich genötigt, 70 Euro zu viel an Kabel Deutschland zu zahlen, was ich als absolute Frechheit ansehe, zumal ich für das Telefonat mit dem Kundenservice leider keinen Zeugen habe und jetzt natürlich aufgeschmissen bin.

In einem Schreiben von Kabel Deutschland, 99116 Erfurt, wird jetzt von einem vorgezogenen Vertragsende gesprochen und dass die Kündigung ausnahmsweise ohne Kündigungsfrist vonstatten gehen konnte.

Ich sehe das Vertragsende aber mit meinem Umzug und der dazu gehörenden Ummeldung als ergeben an und finde die Vorgehensweise von Kabel Deutschland nicht im geringsten verbraucherfreundlich.

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Meine Forderung an Vodafone Kabel Deutschland GmbH: Erstattung von den zuviel gezahlten Gebühren laut meines Schreibens


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Kommentare und Trackbacks (3)


28.10.2010 | 07:38
von Thomas Sürig noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich bis heute keiner der Firma gemeldet.


05.11.2010 | 14:57
von Thomas Sürig noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


22.11.2010 | 23:46
von Thomas Sürig noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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