679 Views | 24.10.2010 | 10:15 Uhr
geschrieben von M. Heimbucher

Deutsche Post AG (Bonn)

Hartschalenkoffer: Griff abgerissen, Rollen kaputt.

Eine weitere Anekdote zur Post (kennt eigentlich irgendwer irgendwen, bei dem eine Reklamation zur Sendungsbeschädigung bei der Post nicht abgeleht wurde):

SCHLAGWORTE

Letztes Jahr Dezember habe ich von Japan mit der Post einen Übersee Hartschalenkoffer inkl. Inhalt nach Deutschland versendet. Nach Ankunft: Inhalt intakt, aber vom 300EUR Koffer der Griff abgerissen, die Rollen zerstossen, etc.

Reaktion der Post nach Reklamation und Einspruch bleibt: Der Koffer sei nicht "ordentlich verpackt" gewesen. Gleichzeitig wirbt DHL bis heute auf der Webseite so: "So einfach geht's...

  1. Die Gepäckbanderole erhalten Sie kostenlos in allen Filialen der Deutschen Post.
  2. Einfach Andressangaben auf Gepäckbanderole / Versandschein eintragen.
  3. DHL Paketmarke bis 31,5 kg in das Feld "Bitte hier frankieren." kleben.
  4. Gepäckbanderole am Tragegriff anbringen und Gepäck in der Filiale abgeben."

Quelle: www.dhl.de/de/paket/privatkunden/national/reisegepaeck.html

Das gilt zwar nur für das Inland, aber man könnte ja als dummer Verbraucher schon meinen, daß damit die notwendige Verpackung beschrieben ist.

Tja, mehrere Postmitarbeiter haben mir inzwischen unter der Hand mitgeteilt, daß sie noch nie einen Einspruch erlebt haben, der Erfolg hatte.

Ich arbeite jetzt nur noch mit Hermes oder Speditionen, ist billiger, versichert. Gleiche Erfahrungen machen meine Kollegen und es spricht sich rum - aber bei uns arbeiten ja auch nur 250.000 Menschen.

Bleibt nur zu sagen: Versenden mit der dt. Post / DHL? Bloß nicht.

p. s. : Es handelt sich um einen zehn Jahre alten Delsey Koffer mit Lifetime Warranty. Mir ist bis heute schleierhaft, wie man diese Schäden überhaupt hinbekommen hat.

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Kommentare und Trackbacks (8)


24.10.2010 | 10:57
von Typisch DHL | Regelverstoß melden
Tja, so wie ich das bisher mitbekommen habe (sei es DHL, Hermes oder sonstige), den Schaden haben grundsätzlich immer die Kunden. Die bleiben im Endeffekt auch auf dem Schaden sitzen, da die Konzerne die Schuld grundsätzlich den Kunden in die Schuhe schieben. - Die trotz Beweise vom Gegenteil überzeugen, Mission Impossible.

24.10.2010 | 20:56
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey M. Heimbucher: Haben Sie den Koffer bei der japanischen Post oder in einer DHL-Filliale (sofern dort überhaupt präsent) aufgegeben? Wurde der Koffer mit Luft- oder Seefracht verschickt?

25.10.2010 | 08:49
von Der Klabautermann | Regelverstoß melden
Haftbar machen können Sie ja wohl nur das Unternehmen, dem Sie den Auftrag gegeben haben, und ich bezweifle, dass die Deutsche Post, auch wenn sie mit gelben Autos herum fährt, eine Zweigstelle in Japan betreibt.

03.11.2010 | 21:45
von ReclaBoxler-3021461 | Regelverstoß melden
Na, danke für die rege Beteiligung.

 spider monkey Fragen: Gepäckaufgabe bei der Post Japan, für "non priority" (was Seefracht sein kann). Faktischer Transport aber per Luft - für See war die Lieferzeit viel zu kurz. Post Japan arbeitet im Verbund mit der dt. Post. Reklamation am Empfangsort lt. Poststelle im internationalen Warenverkehr in Ordnung - u. a. deshalb wurde die Reklamation von der dt. Post ja auch unwidersprochen entgegengenommen.

Was mich wirklich ärgert, ist die Scheinheiligkeit: Im Internet grün werben, in der Praxis rot liefern und dann dazu nur mit der Schulter zucken. Und die Begründung, ein Koffer sei "falsch verpackt".

Ich halte meine Challenge aufrecht: Wer kennt irgendjemand, der mit einer Schadensreklamation bei der dt. Post nicht abgelehnt wurde? Die Poststellen hier im Umkreis hatten jedenfalls noch nie einen Fall.

p. s.  spider monkey Klabautermann: Geh mal ein bisschen reisen - gelb ist die Post außer in Deutschland nur in wenigen Ländern. Und: Haftbar machen kann ich als Verbraucher die Lieferkette - u. a. deshalb wird ja schadhafte Ware bei der Übergabe in der Frachtkette auch entsprechend dokumentiert.

04.11.2010 | 07:37
von Der Klabautermann | Regelverstoß melden
Haftbar machen kann nur der Absender, denn nur der hat ein Vertragsverhältnis mit dem Versender. Davon abgesehen gilt die Regel des Gepäckversandes nur im Inland, wie Sie richtig schreiben.
Wie lautet denn die Regelung des japanischen Versandunternehmens für den internationalen Versand?
Eigentlich sollte sich jedes Kind denken können, dass auf solch einem langen Transportweg, wo wahrscheinlich auch noch zig mal umgeladen wird, eine sichere Verpackung gewählt werden muss.

15.11.2010 | 23:44
von M. Heimbucher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


15.11.2010 | 23:49
von ReclaBoxler-3021461 | Regelverstoß melden
Sorry, aber die letzten Kommentare gehen am Kern vorbei:

1. Bleiben Diskrepanz von Internetwerbung (s. Link) und Aussage / vielleicht sogar AGB bestehen.
2. Da Versender = Empfänger gilt der Haftungseinspruch.
3. Bleibt bei allen richtigen Fragen: Die dt. Post hat nicht als "falscher Adressat" abgelehnt, sondern aufgrund der Verpackung.

Den Pauschalvorwurf des Betrugsversuchs ( spider monkey Reclaboxler-4190047) möchte ich gar nicht kommentieren: Das ist zu niveaulos. Aber mal zurück gefragt: Woher wissen Sie, dass das "schon andere versucht haben"? Persönliche Erfahrung od. Stammtischwissen?

12.12.2010 | 18:43
von M. Heimbucher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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