Durch E WIE EINFACH Strom & Gas gelöste Beschwerde. | 299 Views | 02.11.2010 | 22:31 Uhr
geschrieben von Mark Johnson

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

Fehlende Gasabrechnung und Guthabenerstattung

Bestell-/Kundennummer: 1100751177AG

Hiermit möchte ich mich über E wie Einfach beschweren, die die Erstattung und die Abrechnung rauszögert.

Nachfragen werden mit dem Hinweis abgeblockt, dass noch die Daten vom Netzbetreiber fehlen würden und auf E Mails wird gar nicht geantwortet. Eigenartigerweise kam die Gasabrechnung letztes Jahr innerhalb einer Woche, sicherlich deshalb, weil ich da etwas zurückzahlen musste.

Ich verlange eine zügige Bearbeitung meiner Abrechnung ohne weitere Ausreden und die Erstattung meines Guthabens.
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Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Sofortige Zustellung der Endabrechnung und Erstattung des Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.11.2010 | 14:57
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrter Herr Johnson,

wir bedauern, Ihnen Ihre Abrechnung nicht schneller zukommen lassen zu können. Es ist tatsächlich so - wie Ihnen die Kollegen in der Hotline bereits gesagt haben -, dass uns der vom Netzbetreiber mitzuteilende Brennwert fehlt. Ohne diesen ist eine Abrechnung leider nicht möglich.

Wir versuchen intensiv, diesen Wert zu bekommen. Bitte entschuldigen Sie die lange Wartezeit. Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir Ihre Rechnung erstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


14.11.2010 | 20:47
von Mark Johnson noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


22.11.2010 | 18:05
von Mark Johnson noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


27.12.2010 | 19:50
von Mark Johnson gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Angelegenheit ist gelöst, leider aber erst nachdem ich die Bundesnetzagentur eingeschaltet habe. Dieser Schritt ist jedem mit ähnlichen Problemen zu empfehlen!




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