384 Views | 10.11.2010 | 07:46 Uhr
geschrieben von Boldt Brian

The Phone House Telecom GmbH (Münster)

Falschinformationen über Kündigungsbestätigung

Ich habe vor zwei Jahren einen Base/Eplus Vertrag über The Phone House abgeschlossen und diesen fristgerecht bereits im Juli/August schriftlich gekündigt. Da ich einige Zeit auf eine schriftliche Bestätigung wartete, nachdem ich x-Mal per Email danach gefragt habe, bin ich im September bei einem Einkauf gemeinsam mit meiner Frau in einen TPH Shop in Essen gegangen, um erneut nach einer Bestätigung zu fragen.

SCHLAGWORTE

Der Berater in dem Shop schaute in seinem PC nach und bestätigte mir mündlich den Eingang, und dass der Vertrag am 31.12.2010 auslaufe - eine schriftliche Bestätigung würde i. d. R. vier, fünf Wochen vor Vertragsende versandt werden.

Mit einem durchaus sicheren Gefühl, dass die Kündigung eingegangen sei und schon alles seinen richtigen Gang nehmen würde, ging ich also aus dem Shop.

Ich wartete und wartete, wollte aber aufgrund eines länger andauernden Auslandsaufenthalts dennoch erneut nachhaken - auf diverse Emails gab es erneut keinerlei Reaktion, woraufhin ich gestern schließlich einige Male die Hotline von TPH anrief - die mir drei Mal hintereinander andere Nummern gab, die mich jedoch alle per Bandansage wieder auf die ursprüngliche Nummer von TPH verwiesen.

Beim vierten Anruf wurde mir schließlich gesagt, dass ich nach einer Umstellung nun Eplus Kunde sei und die Bestätigung von Eplus direkt käme. Ich bin dann in einen Eplus Shop gegangen, wo man mir sagte: "Es ist keine Kündigung eingegangen, der Vertrag verlängere sich bis zum 31.12.2011".

Ich bin seit ca. sieben Jahren zufriedener Eplus Kunde genau wie fast meine ganzen Familienangehörigen - halte dieses Geschäftsgebaren für sehr unprofessionell und werde im Falle keiner gütlichen Einigung ganz sicher kein Nutzer und Kunde dieses Netzes mehr sein und werden.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an The Phone House Telecom GmbH: Kündigungsbestägigung zum 31.12.2010


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


17.11.2010 | 11:15
von Boldt Brian noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie erwartet, reagiert niemand dieser Firma auf irgend etwas....
Weder auf Email noch auf Telefonate mit der überaus preiswerten Hotline, die einen stets mit Ausreden und Verweisungen abwimmelt.
Von daher steht fest, dass mein Handy 24h am Tag mit dem Prepaid Eplus Phone meiner Frau verbunden sein wird und ich in diesem Leben nie wieder irgend etwas mit den Geschäftsgebaren von TPH zu tun haben werde, ebenso werde ich natürlich Sorge tragen, dass niemand meines Bekannten- und Familienkreises darauf hereinfällt.


28.11.2010 | 23:21
von Kein Kommentar | Regelverstoß melden
Es ist oft vorgekommen bei TPh, dass die Kündigung an Eplus nicht weitergeleitet wurde. Erfahrungsgemäß bringt ein Besuch im TPH-Shop was. Die setzen sich mit Eplus in Verbindung.

01.12.2010 | 19:48
von Boldt Brian noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


23.12.2010 | 07:45
von Boldt Brian noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!