Durch INNOVA Handelshaus gelöste Beschwerde. | 3092 Views | 19.11.2010 | 14:31 Uhr
geschrieben von Su Ma

INNOVA Handelshaus GmbH (Berlin)

Reparaturauftrag 900417294

Bestell-/Kundennummer: 1483103

Am 10.10.2010 habe ich meine am 24.06.2009 bei Innova 24 gekaufte Kaffeemaschine an die Firma zurückgeschickt. Es handelt sich um einen Reparaturauftrag während der Garantiezeit, da die Maschine nicht mehr funktionierte. Es fing damit an, dass das Display flackerte, bis dann nach einer Woche kein Kaffee mehr gebrüht wurde.

Am 14.10.2010 las ich den Auftragsstatus im Kundenbereich der Innova 24 Plattform im Internet, wonach die Maschine an den Hersteller zwecks Reparatur verschickt wurde.

Mittlerweile ist vom Reparaturauftrag im Login-Bereich nichts mehr zu sehen, der ganze Auftrag ist gelöscht, die Maschine ist nicht zurück und auf meine zahlreichen Mails und Faxe wird nicht reagiert.

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Meine Forderung an INNOVA Handelshaus GmbH: Reparierte Maschine oder neue Maschine gleicher Bauart oder Kaufpreis von 55,00 €


Firma hat geantwortet nach 21 Tage nach 21 Tage
13.12.2010 | 11:11
Firmen-Antwort von: INNOVA Handelshaus GmbH
Abteilung: Internetsachbearbeitung

Sehr geehrte Frau Marbach,

vielen Dank für Ihr Feedback und der damit verbundenen Chance zur Stellungnahme.

Höflich bitten wir im Namen des Innovateams für den uns betreffenden Teil an Ihrem Unmut um Entschuldigung.

Mit hohem Respekt vor Ihrer Person und Ihrem Anliegen erlauben wir uns Ihnen folgende Stellungnahme anzubieten.

Eine Reparatur über den Hersteller dauert aus Erfahrung ca. 4 bis 6 Wochen. Für den uns betreffenden Teil möchten wir uns hiermit entschuldigen.

Am 11.10.2010 haben Sie uns mitgeteilt das der Artikel einen Defekt hat. Bereits am 14.10.2010 wurde der Artikel beim Hersteller eingesendet.

Am 16.11.2010 erhielten wir die Information vom Hersteller, das der Artikel nicht zu reparieren ist und wir eine Gutschrift erhalten.

Bereits am 17.11.2010 wurde die Rücküberweisung einschließlich Nutzungsabzug an das uns bekannte Konto veranlasst.

Das Gesetz sieht bei Rücknahme des Gerätes eine Nutzungsentschädigung vor.

Einschlägig sind insoweit die § § 437, 346 Abs. 1 und 2 Satz 1 Ziff. 1 BGB

Das Gesetz sieht hier vor, dass für die Zeit der Nutzung der Sache ein Wertersatz zu leisten ist, da das Gerät in dieser Zeit genutzt werden konnte.

Da der Wert der Benutzung individuell unterschiedlich sein kann, hat sich die Rechtsprechung für die Anwendung der Methoden der linearen Abschreibung entschieden.

Somit wird der Kaufpreis auf die durchschnittliche Lebensdauer des Gerätes umgelegt.

Unter Berücksichtigung dieser Rechenmethode ergab sich in Ihrem Falle in Abzug von 14,74 Euro.

In der Hoffnung, auf Ihr Verständnis, verbleiben wir

mit freundlichem Gruß

Ihr Innova24.de-Team

Bitte antworten Sie nur an folgende E-Mail-Adresse: shop spider monkey innova24.de

Bitte geben Sie bei Anfragen immer Ihre Kundennummer an!

1. Loggen Sie sich bitte unter diesem Link https:// www.innova24.biz/LogIn.aspx?dst=1 mit Kd.Nr. und Passwort ein und gehen bitte auf "Mein Innova".

2. Hier ist der aktuelle Status Ihrer Aufträge einsehbar.

Dort können Sie den aktuellen Status Ihrer Aufträge sehen und ändern, stornieren oder neu erstellen.

ACHTUNG! Ab sofort können sich unsere Kunden Ihre Kaufverträge, Rechnungen und Lieferscheine unter "Mein Innova" als. pdf-Dokument downloaden und damit auch bei sich zu Hause ausdrucken.

Trackingnummern für eine Sendungsverfolgung nach Warenausgang bei uns entnehmen Sie bitte dort dem entsprechenden Auftrag.

Bitte beachten Sie jedoch, daß eine Anzeige *frühestens* einen Tag nach des Ihnen bestätigten Versandes stattfindet.

INNOVA Handelshaus GmbH

Geschäftsführer:

Klaus Radtke, Henry Neumann

AG Charlottenburg HRB 28144

Sitz der Gesellschaft: Berlin

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Kommentare und Trackbacks (9)


19.11.2010 | 14:55
von ReclaBoxler-5918617 | Regelverstoß melden
Warum erteilen Sie einen Reparatur-AUFTRAG während der Garantiezeit? Schicken Sie in Zukunft eine AUFFORDERUNG zur Mängelbeseitigung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. So ist es formaljuristisch richtig und Niemand kann aus Ihrem "Auftrag" einen Vergütungsanspruch (Rechnung) ableiten. Das verhindert schon im Vorfeld Ärger.

Zu Ihrem Problem selbst: Haben Sie einen Nachweis, dass die Maschine bei Innova angekommen ist?
Wenn ja: Letzte Aufforderung mit Fristsetzung schicken. Wird die Frist nicht eingehalten ---> gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Geht sogar online.

Darauf müssen die reagieren, ansonsten haben Sie sofort einen Titel und können den Gerichtsvollzieher hin schicken.
Ein Mahnbescheid landet auch nicht im Papierkorb eines faulen Mitarbeiters, der wird dem Inhaber oder Geschäftsführer zugestellt. Der hilft seinen Mitarbeitern schon auf die Sprünge.

Empfehlenswert ist es auch, die Chefs / Geschäftsführer bei Problemen ins CC der Emails aufzunehmen. Welche Emailadresse die haben? Einfach mal ins Impressum der jeweiligen Webseite schauen. Alle sechs Adressen ins CC kopieren - dann kommen Ihre Mails da auch garantiert an.

22.11.2010 | 17:09
von S. M. | Regelverstoß melden
Man hat mir jetzt 4o,00 € erstattet, mit dem Hinweis, dass die fehlenden 15,00 € zum Kaufpreis als Nutzungsabzug zu sehen sind. Ist das rechtens? Ich bin der Auffassung, dass meine Forderung rechtlich korrekt ist (reparierte Maschine bzw. das Modell im Austausch bzw. kompletter Kaufpreis; da Garantie).

26.11.2010 | 18:41
von Su Ma noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Innova hält nichts davon, zu antworten.


06.12.2010 | 06:47
von Su Ma noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


13.12.2010 | 18:55
von ReclaBoxler-4200217 | Regelverstoß melden
Jetzt brauchen Sie nur noch das Modell/Firmennamen der Kaffeemaschine nachreichen und wir als Verbraucher wissen, welche b e i d e Firmen zu meiden sind.

16.12.2010 | 20:06
von Su Ma noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Kommentar von Innova zu meiner Russel Hobbs Kaffeemaschine:

Sehr geehrte Frau Marbach,

vielen Dank für Ihr Feedback und der damit verbundenen Chance zur Stellungnahme.

Höflich bitten wir im Namen des Innovateams für den uns betreffenden Teil an Ihrem Unmut um Entschuldigung.

Mit hohem Respekt vor Ihrer Person und Ihrem Anliegen erlauben wir uns Ihnen folgende Stellungnahme anzubieten.

Eine Reparatur über den Hersteller dauert aus Erfahrung ca. 4 bis 6 Wochen. Für den uns betreffenden Teil möchten wir uns hiermit entschuldigen.

Am 11.10.2010 haben Sie uns mitgeteilt, dass der Artikel einen Defekt hat. Bereits am 14.10.2010 wurde der Artikel beim Hersteller eingesendet.

Am 16.11.2010 erhielten wir die Information vom Hersteller, dass der Artikel nicht zu reparieren ist und wir eine Gutschrift erhalten.

Bereits am 17.11.2010 wurde die Rücküberweisung einschließlich Nutzungsabzug an das uns bekannte Konto veranlasst.

Das Gesetz sieht bei Rücknahme des Gerätes eine Nutzungsentschädigung vor.
Einschlägig sind insoweit die §§ 437, 346 Abs. 1 und 2 Satz 1 Ziff. 1 BGB

Das Gesetz sieht hier vor, dass für die Zeit der Nutzung der Sache ein Wertersatz zu leisten ist, da das Gerät in dieser Zeit genutzt werden konnte.
Da der Wert der Benutzung individuell unterschiedlich sein kann, hat sich die Rechtsprechung für die Anwendung der Methoden der linearen Abschreibung entschieden.

Somit wird der Kaufpreis auf die durchschnittliche Lebensdauer des Gerätes umgelegt.
Unter Berücksichtigung dieser Rechenmethode ergab sich in Ihrem Falle in Abzug von 14,74 Euro.

In der Hoffnung, auf Ihr Verständnis, verbleiben wir

mit freundlichem Gruß

Ihr Innova24.de-Team

Melanie W.


23.12.2010 | 12:35
von Innova Handelshaus Gmbh
Sehr geehrte Frau Marbach,

vielen Dank für Ihre Meinungsveröffentlichung in ReclaBox und der uns damit gegebenen Möglichkeit einer Stellungsnahme, welche wir ebenfalls an ReclaBos übermitteln werden.

Aus unseren revisionssicheren EDV können wir nachfolgenden Schriftwechsel mit Ihnen darlegen:

Ihre Anfrage am 06.11.2010

erstellt am: 06.11.2010 12:31:48
Notizart:
Verfasser: Blume, Claudia
Betreff: shop

Auftrag 900417294

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe gelesen, dass die Kaffeemaschine an den Hersteller versandt wurde (zwecks Reparatur etc. ).
Ich wollte Sie bitten dort mal zu erinnern, da schon recht viel Zeit vergangen ist.

Mit freundlichem Gruß

Susanne Marbach

Unsere Antwort am 19.11.2010

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Stanzel, Dennis Im Auftrag von Shop
Gesendet: Freitag, 19. November 2010 17:07
An: 'perosan spider monkey online.de'
Betreff: Auftrag 202635171

Sehr geehrte Frau Marbach,

vielen Dank für Ihre Nachricht und der damit verbundenen Chance zur Stellungnahme.

Laut unseren Daten wurde einen Rücküberweisung am 17.11.10 durchgeführt.

In der Hoffnung, Ihren Vorstellungen gerecht geworden zu sein, verbleiben wir

Mit freundlichem Gruß

Ihr Innova24.de-Team

Dennis Stanzel

Info bezgl. Ihres Feedbacks in ReclaBox
Von: beschwerde spider monkey reclabox.com [mailto: beschwerde spider monkey reclabox.com]
Gesendet: Montag, 22. November 2010 02:19
An: Info
Betreff: Beschwerde über Ihr Unternehmen bei ReclaBox

unsere Antwort am 22.11.2010

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Stanzel, Dennis Im Auftrag von Shop
Gesendet: Montag, 22. November 2010 15:12
An: 'Susanne Marbach'
Betreff: AW: Auftrag 202635171

Sehr geehrte Frau Marbach,

vielen Dank für Ihre Nachricht und der damit verbundenen Chance zur Stellungnahme.

Hiermit möchten wir uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten Entschuldigung.

Höflich bitten wir Sie weiterhin unsere Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.

Die 14,74 € wurden Ihnen deshalb nicht zurück überwiesen wegen Nutzungsabzug!

In der Hoffnung auf Ihr Verständnis, verbleiben wir

Mit freundlichem Gruß

Ihr Innova24.de-Team

Dennis Stanzel

am 11.12.2010 übermittelten wir Ihnen eine weitere Stellungnahme:

rstellt am: 11.12.2010 09:58:48
Notizart: Mail
Verfasser: Winkelmann, Melanie
Betreff: 1483103 Feddback

Adresse: perosan spider monkey online.de (Hauptanschrift)

Sehr geehrte Frau Marbach,

vielen Dank für Ihr Feedback und der damit verbundenen Chance zur Stellungnahme.

Höflich bitten wir im Namen des Innovateams für den uns betreffenden Teil an Ihrem Unmut um Entschuldigung.

Mit hohem Respekt vor Ihrer Person und Ihrem Anliegen erlauben wir uns Ihnen folgende Stellungnahme anzubieten.

Eine Reparatur über den Hersteller dauert aus Erfahrung ca. 4 bis 6 Wochen. Für den uns betreffenden Teil möchten wir uns hiermit entschuldigen.

Am 11.10.2010 haben Sie uns mitgeteilt das der Artikel einen Defekt hat. Bereits am 14.10.2010 wurde der Artikel beim Hersteller eingesendet.

Am 16.11.2010 erhielten wir die Information vom Hersteller, das der Artikel nicht zu reparieren ist und wir eine Gutschrift erhalten.

Bereits am 17.11.2010 wurde die Rücküberweisung einschließlich Nutzungsabzug an das uns bekannte Konto veranlasst.

Das Gesetz sieht bei Rücknahme des Gerätes eine Nutzungsentschädigung vor.
Einschlägig sind insoweit die §§ 437, 346 Abs. 1 und 2 Satz 1 Ziff. 1 BGB

Das Gesetz sieht hier vor, dass für die Zeit der Nutzung der Sache ein Wertersatz zu leisten ist, da das Gerät in dieser Zeit genutzt werden konnte.
Da der Wert der Benutzung individuell unterschiedlich sein kann, hat sich die Rechtsprechung für die Anwendung der Methoden der linearen Abschreibung entschieden.

Somit wird der Kaufpreis auf die durchschnittliche Lebensdauer des Gerätes umgelegt.
Unter Berücksichtigung dieser Rechenmethode ergab sich in Ihrem Falle in Abzug von 14,74 Euro.

In der Hoffnung, auf Ihr Verständnis, verbleiben wir

mit freundlichem Gruß

Ihr Innova24.de-Team

Melanie Winkelmann

wir erhielten Ihre Rückmeldung am 13.12.2010

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Susanne Marbach [mailto: perosan spider monkey online.de]
Gesendet: Montag, 13. Dezember 2010 17:12
An: Shop
Betreff: Re: 1483103 Feddback
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrte Frau Winkelmann. Rechtens ist das nicht. Ich habe innerhalb der zweijährigen GESETZLICHEN Gewährleistung Anspruch auf Nachbesserung
(Reparatur) oder Wandlung (Umtausch). Abzug für Abnutzung ist in dem Fall unzulässig. Ich arbeite bei Gericht und habe mich hinreichend informiert.
Ich bitte um Erstattung des Restbetrages.

Mit freundlichem Gruß

Susanne Marbach

unsere Rückantwort am 14.12.2010

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Susanne Marbach [mailto: perosan spider monkey online.de]
Gesendet: Montag, 13. Dezember 2010 17:12
An: Shop
Betreff: Re: 1483103 Feddback
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrte Frau Winkelmann. Rechtens ist das nicht. Ich habe innerhalb der zweijährigen GESETZLICHEN Gewährleistung Anspruch auf Nachbesserung
(Reparatur) oder Wandlung (Umtausch). Abzug für Abnutzung ist in dem Fall unzulässig. Ich arbeite bei Gericht und habe mich hinreichend informiert.
Ich bitte um Erstattung des Restbetrages.

Mit freundlichem Gruß

Susanne Marbach

______________________________

Sehr geehrte Frau Marbach, bezogen auf Ihre Email vom 13.12.2010 haben wir uns mit unserer Rechtabteilung noch einmal in Verbindung gesetzt und haben nachfolgende Antwort erhalten.

Die Schlussfolgerung Ihrer Antwort wäre ja: Nutzungsabzug gibt's nur außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
Das ist aber Unrichtig. Nach Ablauf der Frist gibt es nichts mehr, aus diesem Grund muss man sich über den Abzug dann nicht mehr unterhalten.
Nutzungsabzug gibt es natürlich innerhalb der Gewährleistung - wann denn sonst?

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Stellungsnahme noch einmal den Ablauf der Reklamation und das "Warum" des Nutzungsabzuges erläutern konnten und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Ihr Innova24.de-Team

Melanie Winkelmann

Bitte antworten Sie nur an folgende E-Mail-Adresse: shop spider monkey innova24.de

Bitte geben Sie bei Anfragen immer Ihre Kundennummer an!

Loggen Sie sich unter diesem Link https:// www.innova24.biz/LogIn.aspx?dst=1 mit Kundennummer und Passwort ein und gehen auf "Mein Innova".

Dort können Sie den aktuellen Status Ihrer Aufträge sehen, Aufträge auch selbständig stornieren, solange noch keine Versandbearbeitung erfolgte.


23.12.2010 | 17:11
von Su Ma gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich muss die Antwort wohl akzeptieren, werde mich wegen dieses Betrages nicht weiter mit dieser Firma auseinandersetzen.


24.12.2010 | 10:45
von ReclaBoxler 4200217 | Regelverstoß melden
13.12.2010 | 18:55 Jetzt brauchen Sie nur noch das Modell/Firmennamen der Kaffeemaschine nachreichen und wir als Verbraucher wissen, welche b e i d e Firmen zu meiden sind.

Dann war diese Folgerung wohl richtig. Innova24 wegen Kleinlichkeit ein Sternchen für die Antwort. Wenn ein Hersteller die Reparatur seiner eigenen Produkte verweigert, braucht man darüber nicht diskutieren - einfach nur meiden.

03.01.2014 | 09:36
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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