Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 905 Views | 01.12.2010 | 14:29 Uhr
geschrieben von Hans-Martin Popko

E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)

Unberechtigte und unangemeldete Energieabschaltung bei Minusgrade

Sehr geehrte Damen und Herren.

SCHLAGWORTE


Betr.: Unangemeldete Strom- und Gasabschaltung in meinem Haushalt vom 24.11.2010.

Hier.: BESCHWERDE hinsichtlich dieser Maßnahme

Sehr geehrte Damen und Herren.

Im Juni 2010 habe ich gemeinsam mit meiner Freundin die Wohnung Hauptstraße 29 in 29451 Dannenberg OT Prisser bezogen. Der Vermieter übernahm die Anmeldung an die E.on Avacon.

Obwohl wir von der Avacon in einem Schreiben begrüßt wurden, erfolgte zunächst für die Monate Juni bis August 2010 keine Abbuchung der Strom- und Gasrechung.

Im September 2010 erhielt ich ein Schreiben ihrerseits mit der Aufforderung als Restant insgesamt 216 Euro zu entrichten. Daraufhin habe ich sofort telefonisch Kontakt mit dem Servicecenter aufgenommen. Es wurde vereinbart, dass wir 100 Euro der vorstehenden Forderung zu zahlen haben, da es in Ihrem Haus versäumt worden war, uns eine Einzugsermächtigung zukommen zu lassen bzw. einzurichten.

Der Mitarbeiter am Telefon erklärte, dass er auf seinem Schirm nachvollziehen könne, dass wir lediglich das Begrüßungsschreiben und keine Einzugsermächtigung bekommen haben. Daraufhin überwies ich noch am gleichen Tage, wie vereinbart, 100,- Euro auf das Vertragskonto Nr. 232000343803. Gleichzeitig wurde auch an diesem Tag die Einzugermächtigung vereinbart und eingerichtet. Alle Daten wurden nochmals abgeglichen und durch Ihren Mitarbeiter bestätigt.

Er erklärte mir, dass die Sache nunmehr erledigt sei. Zwei Tage später, nämlich am 22.09.2010, erfolge Ihrerseits eine Abbuchung von 105 Euro. Diese Abbuchung war nicht abgesprochen, deshalb buchte ich diesen Betrag wieder zurück.

Obwohl eine Einzugsermächtigung bestand, erfolgte im Oktober wiederrum keine Abbuchung der Abschlagszahlung. Am 08.11.2009 wurde mir mit einem Schreiben "Einstellung der Energieversorgung" mitgeteilt, dass die Abschlagszahlung in der Vergangenheit nicht erfolgt sein sollen. Als Schalttermin wurde der 17.11.2010 angedroht/angekündigt. Desweiteren wurde mir mittgeteilt, dass ich auf Mahnungen Ihrerseits nicht reagiert haben soll. Diese Aussage ist falsch. Richtig ist, dass ich keinerlei Schreiben Ihrerseits erhalten habe bzw. bekommen habe.

Ich habe sofort wieder telefonisch Kontakt zu Ihnen aufgenommen. Der Mitarbeiter teilte mir mit, dass ich sehr wohl 100 Euro zu überweisen habe. Aufgrund unseres Gespräches sagte er mir zu, dass dieser Betrag dann gemeinsam mit der nächsten Abschlagszahlung abgebucht werde und die Angelegenheit (Stromabschaltung am 17.11.2010) nicht stattfinden werde.

Am 19.11.2010 erfolgte eine Abbuchung in Höhe vonb 46 Euro von meinem Konto auf Ihr Vertragskonto, mit dem Hinweis Akontozahlung 320000057865 Sperrung negativ. Am 22.11.2010 erfolgte eine weitere Abbuchung Ihrerseits in Höhe von 49,- Euro, mit dem Hinweis Sperrung -negativ-. Am 23.11.2010 haben Sie den vorstehenden Betrag wiederrum zurückgebucht. Mit dem Hinweis: Sperrung negativ.

Am 24.11.2010, erfolgte dann für mich nicht nachvollziehbar und ohne jegliche Ankündigung die Strom- und Gasabschaltung. Am 25.11.2010 um 08.05 Uhr nahm mein zukünftiger Schwiegervater aus Gorleben Kontakt mit Ihnen auf. Herr Michael L. erklärte ihm, dass ein Fehlbetrag von 114 Euro im Raume stehen würde. Deshalb habe man die Energielieferung eingestellt. Herr L. erklärte, dass er die Freischaltung veranlassen könnte, wenn der fällige Betrag von 114 Euro auf dem Vertragskonto eingezahlt wird.

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Um das Ganze zu beschleunigen, sollte mein Schwiegervater eine Kopie des Zahlungsbeleges unter Angabe des Vertragskonto an die Geschäfsstelle faxen. Vorsorglich sollte er noch einmal zwei Stunden später anrufen. Er tätigte die Einzahlung wie abgesprochen.

Gegen 11.00 Uhr rief er, wie abgesprochen, wieder an. Das Gespräch wurde von einer Frau angenommen. Diese Dame war von vornherhein unhöflich und unverschämt in ihrer Wortwahl. Sie erklärte, dass das Ganze so gar nicht gehen würde. Wie ihr Kollege darauf käme, dass 114 Euro im Raume stehend würde, dass kann sie nicht nachvollziehen. Tatsächlich betragen die offenen Forderungen insgesamt 172 Euro. Wenn dieser Betrag nicht bezahtl wird, dann bleibt die Bude eben kalt.

Desweiteren würde für mein Vertragskonto keine Einzugsermächtigung bestehen. Herr Popko sollte den fälligen Betrag bar einzahlen und den Beleg dafür an die Avacon faxen. Dann könnte man vielleicht über eine Aufhebung der Sprerrung sprechen. Das könnte bis zu 48 Stunden und länger dauern. Gleichzeitig bestätigte sie den Zahlungseingang von 114 Euro.

Herr Popko überwies dann die restlichen 58 Euro. Das war gegen 11.00 Uhr. Erst gegen 17.30 wurde dann die Freischaltung veranlasst.

Am Freitag rief Herr Popko nochmals an. Der Mitarbeiter, Herr Daniel S., erklärte, dass die Freischaltung erfolgt sei und der Außendienstmitarbeiter sich mit mir in Verbindung setzten wird. Er erklärte weiterhin, dass die fälligen Abschlagszahlung aufgrund mangelnder Kontodeckung nicht erfolgt sind. Das ist falsch, mein Konoto war immer gedeckt. Ihrerseits ist keine Abbuchung erfolgt. Wenn das Konto nicht gedeckt gewesen wäre, hätte ich zumindest von meiner Bank über die Aktion Kenntnis bekommen, was nicht erfolgt ist. Desweiteren gab er an, dass der Betrag für die Freischaltung in Höhe von ca. 49 Euro noch abgebucht werden würde.

Am 26.11.2010 wurden mir insgesamt 214, 62 Euro für zwei mal Sperr- und Entsperrkosten abgezogen. Der Außendienstmitarbeiter nahm mit mir telefonisch Kontakt auf. Da ich bei der Bundeswehr Dienst versehe, wurde ein Termin für 15.00 Uhr vereinbart.
Tatsächlich war der Mitarbeiter entgegen der Absprache bereits um 10.30 Uhr vor Ort. Das Gas wurde nicht angestellt, nur der Strom. Das musste dann ein weiterer Mitarbeiter um 17.00 erledigen.

Das Ganze ist für mich ein Schildbürgerstreich. Sie haben mir ohne vorherige Mahnungen und Ankündigung die Energiezufuhr gesprerrt, obwohl wir zu diesem Zeitpunkt winterliche Temperaturen unter 0 Grad bis minus 8 Grad hatten, ich keinerlei Benachrichtigungen diesbezüglich erhalten habe und mir nicht die Möglichkeit der Klärung eingeräumt worden war. Das ist unverantwortlich und unverschämt. Bei Ihnen scheint wohl die linke Hand nicht zu wissen, was die rechte macht.

Ich wünsche diesbezüglich einen Termin für ein klärendes Gespräch. Sollte Ihrerseits kein Gesprächsbedarf vorhanden sein, werde ich mich mit diesem Fall an die Presse wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Andre Lanz

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Persönliches Gespräch


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.12.2010 | 15:11
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Popko,

es tut uns leid, dass Sie sich über uns geärgert haben. Wir verstehen auch Ihren Ärger. Es hätte nicht passieren dürfen, dass Sie von unserem Kundenservice unterschiedliche Aussagen zur Höhe des offenen Betrags erhalten haben. Bitte entschuldigen Sie.

Sehr gern möchten auch wir die ganze Angelegenheit in einem Gespräch mit Ihnen klären. Anfang nächster Woche melden wir uns bei Ihnen unter der uns bekannten Telefonnummer.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (4)


06.12.2010 | 15:04
von Hans-Martin Popko | Regelverstoß melden
Am 03.11.2010 erhielt ich per Mail eine Antwort der E.on Avacon. In dem Schreiben entschuldigte sich die E. on Avacon hinsichtlich des Geschehensablauf. Gleichzeitig wurde ein klärendes Gespräch für kommende Woche angeboten.
Am Montag, dem 06.12.2010, meldete sich telefonisch ein Mitarbeiter des Serviceteam. Er räumte unmissverständlich Fehler seitens der E. on Avacon ein. So konnte er nicht nachvollziehen - warum wurde nicht abgebucht? Warum erfolgte eine Abschaltung der Energiezufuhr ohne vorherige Ankündigung/Androhung?
Er erklärte, dass die Kosten für das Sperren und Entsperren der Stromz. -Gaszufuhr viel zu hoch sei. Deswegen wird es eine Teilerstattung der Kosten geben.
Er räumte auch ein, nicht verstehen zu können, dass die Abschaltung bei Minusgraden erfolgt ist und erst nach mehreren Tagen zurückgenommen wurde.
Die Angelegenheit ist in sofern für uns erledigt. Das von uns gewünschte Gespräch hat stattgefunden, es war so in Ordnung.
Es wäre jedoch schön gewesen, wenn wir zusätzlich, wenn auch nicht gefordert, ein kleines "Trostpflaster" in Form einer Gutschrift erhalten hätten.
Nun ja, es ist ja noch nicht Weihnachten. Vielleicht besinnt man sich noch im Hause E. on Avacon.

Ich wünsche allen, die diesen Kommentar lesen, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr.

Hans-Martin Popko

07.12.2010 | 15:44
von E.ON Vertrieb Deutschland
Guten Tag, Herr Popko,

wir freuen uns, dass Sie mit der Lösung zufrieden sind. Auch wir wünschen Ihnen schöne Weihnachtsfeiertage und ein gutes Neues Jahr.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb


07.12.2010 | 15:56
von Hans-Martin Popko gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 03.11.2010 erhielt ich per Mail eine Antwort der E.on Avacon.
In dem Schreiben entschuldigte sich die E.on Avacon hinsichtlich des Geschehensablaufs. Gleichzeitig wurde ein klärendes Gespräch für kommende Woche angeboten.
Am Montag, dem 06.12.2010, meldete sich telefonisch ein Mitarbeiter des Serviceteam. Er räumte unmissverständlich Fehler seitens der E.on Avacon ein. So konnte er nicht nachvollziehen - warum wurde nicht abgebucht?
- Warum erfolgte eine Abschaltung der Energiezufuhr ohne vorherige Ankündigung/Androhung?
- Er erklärte, dass die Kosten für das Sperren und Entsprerren der Stromz.-Gaszufuhr viel zu hoch sei. Deswegen wird es eine Teilerstattung der Kosten geben.
Er räumte auch ein, nicht verstehen zu können, dass die Abschaltung bei Minusgraden erfolgt ist und erst nach mehreren Tagen zurückgenommen wurde.
Die Angelegenheit ist in sofern für uns erledigt. Das von uns gewünschte Gespräch hat stattgefunden, es war so in Ordnung.
Es wäre jedoch schön gewesen, wenn wir zusätzlich, wenn auch nicht gefordert, ein kleines "Trostpflaster" in Form einer Gutschrift erhalten hätten.
Nun ja, es ist ja noch nicht Weihnachten. Vielleicht besinnt man sich noch im Hause E. on Avacon.

Ich wünsche allen, die diesen Kommentar lesen, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr.

Hans-Martin Popko


19.11.2012 | 10:42
von Argus Inkognito | Regelverstoß melden
Wir gehen in diesem Zeitraum und davor davon aus, dass EON vorsätzlich Irrtümer erschuf, um kostenträchtige Ab- und Anschaltungen zu kreieren, die den "Zockerkonzern" in seiner grenzenlosen Profitsucht zum Nachteil der Mehrheit der Kunden, seiner Kleinaktionäre und im Interesse der Großindustrie und der Stammaktionäre des "Zockersyndikats" zusätzlich mit Finanzmitteln zu versorgen.

Im konkreten Fall, den ich nicht namentlich einstelle, wurde arglistig eine falsche Anschrift für Schriftwechsel genutzt, die tatsächlich bei Bonn existiert, um an diese Anschrift unbegründete Mahnungen zu verschicken, deren Nichtbeantwortung dann zur Sperrung unseres Anschlusses führte, der sich mehr als 500 km vom Angeschriebenen befindet und unsererseits keinerlei Verbindung zum EON-Strohmann bestand. Der Angeschriebene meldete sich nach mehrmaligem Missbrauch seiner Anschrift allerdings schriftlich bei uns, damit flog die Sauerei auf. Das Geld für die unberechtigte Ab- und Anschaltung haben wir bis heute vom Zockerkonzern nicht erstattet bekommen. Wir waren und sind regelmäßige Zahler, die keinerlei Probleme für den Zockerkonzern bereitet haben. Diesem Syndikat ist jede Schweinerei zuzutrauen.

Das nennen wir dreisten Betrug, wie ihn Kleinganoven bei jedem Haustürgeschäft, jedem falschen Wechsel, jedem Scheckbetrug, bei jeder Geldwäsche und jedem Taschendiebstahl verüben. Tiefer kann niemand sinken! Die Zerschlagung dieses Syndikats in Monopolstellung ist lange überfällig.



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