569 Views | 03.12.2010 | 15:50 Uhr
geschrieben von G. Tedesco

The Phone House Telecom GmbH (Münster)

Phonehouse hält sich nicht an Fernabsatzgesetz

Meine Frau haben und ich haben vor knapp zwei Wochen je ein Smartphone bei Phonehouse bestellt (identische Modelle).

SCHLAGWORTE

Das Smartphone meiner Frau ist defekt. Jedes Mal nach den Telefonieren funktioniert der Touchscreen nicht. Sie muss dann das Phone neu starten. Meins funktioniert einwandfrei, offenbar hat sie ein "Montagsgerät".

Ich habe eben mit dem Phonehouse-Support telefoniert, weil ich es innerhalb der 14-Tage-Rückgabefrist (Fernasbsatzgesetz) zurückgeben wollte. Es sollte lediglich umgetauscht werden, weil meine Frau ja auch dieses Modell wieder haben möchte.

Phonehouse nimmt es jedoch nicht zurück, weil bereits telefoniert wurde. Wenn es zurückgegeben würde, würden wir nur das Geld zurück und vor allem nicht den vollen Betrag, sondern einen geminderten Betrag. Wie sollen wir wissen, dass es defekt ist, wenn wir nicht (versuchen zu) telefonieren?

Phonehouse bietet auch die Reparatur an. Aber das ist noch kein Garantiefall. Wir sind ja immer noch innerhalb der Rückgabefrist. Bei einer Reparatur würde meine Frau warten müssen.

Es gibt ein Rückgaberecht, und daran muss sich auch Phonehouse halten. Beim Bundesverband der Verbraucherzentralen beschwere ich mich jetzt auch über Phonehouse.

Phonehouse spekuliert offenbar damit, dass ich damit zur Not nicht zum Anwalt gehen würde. Doch das würde ich machen.
Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an The Phone House Telecom GmbH: Ich erwarte von Phonehouse, dass wir entweder ein neues Gerät erhalten oder den vollen Kaufbetrag zurückerstattet bekommen.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


05.12.2010 | 15:38
von Heinz Wäscher mit ä | Regelverstoß melden
Fernabsatzgesetz schön und gut.
Sie dürfen die Ware begutachten, aber nicht in Betrieb nehmen und benutzen.
Stellen Sie sich mal die Verluste vor, die ein Unternehmen machen würde, wenn jeder Hinz und Kunz die Ware eine Weile nutzt und zurückschickt. Lassen Sie das Gerät reparieren und finden Sie sich damit ab.

08.12.2010 | 14:01
von ReclaBoxler-2447225 | Regelverstoß melden
 spider monkey Heinz Wäscher: Wir reden hier von einem Produkt, das bereits defekt verschickt wurde. Es hat von der ersten Inbetriebnahme nicht funktioniert. Hier schickt nicht jeder Hinz und Kunz irgendwas zurück, das nicht gefällt. Das ist dann auch kein Garantiefall. Zur Reparatur schicken bedeutet im günstigsten Fall bis zu drei Wochen warten, bis das reparierte Gerät zurück ist. Wozu gibt es ein Fernabsatzgesetz, wenn die Last der defekten Ware beim (zahlenden) Kunden liegt? Es konnte ja nie wirklich genutzt werden, weil es eben von Beginn defekt war. Warum soll sich jemand damit abfinden, bereits defekte Ware zugeschickt bekommen zu haben? Warum? Was ist das dran kundenfreundlich? Das würde ich gern mal hören, Herr Wäscher.

10.12.2010 | 22:19
von G. Tedesco noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


25.12.2010 | 00:20
von G. Tedesco noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


03.01.2011 | 11:12
von G. Tedesco noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


24.01.2011 | 12:25
von G. Tedesco noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!