The Phone House Telecom GmbH (Münster)
Phonehouse hält sich nicht an Fernabsatzgesetz
Meine Frau haben und ich haben vor knapp zwei Wochen je ein Smartphone bei Phonehouse bestellt (identische Modelle).
Das Smartphone meiner Frau ist defekt. Jedes Mal nach den Telefonieren funktioniert der Touchscreen nicht. Sie muss dann das Phone neu starten. Meins funktioniert einwandfrei, offenbar hat sie ein "Montagsgerät".
Ich habe eben mit dem Phonehouse-Support telefoniert, weil ich es innerhalb der 14-Tage-Rückgabefrist (Fernasbsatzgesetz) zurückgeben wollte. Es sollte lediglich umgetauscht werden, weil meine Frau ja auch dieses Modell wieder haben möchte.
Phonehouse nimmt es jedoch nicht zurück, weil bereits telefoniert wurde. Wenn es zurückgegeben würde, würden wir nur das Geld zurück und vor allem nicht den vollen Betrag, sondern einen geminderten Betrag. Wie sollen wir wissen, dass es defekt ist, wenn wir nicht (versuchen zu) telefonieren?
Phonehouse bietet auch die Reparatur an. Aber das ist noch kein Garantiefall. Wir sind ja immer noch innerhalb der Rückgabefrist. Bei einer Reparatur würde meine Frau warten müssen.
Es gibt ein Rückgaberecht, und daran muss sich auch Phonehouse halten. Beim Bundesverband der Verbraucherzentralen beschwere ich mich jetzt auch über Phonehouse.
Phonehouse spekuliert offenbar damit, dass ich damit zur Not nicht zum Anwalt gehen würde. Doch das würde ich machen.
Sie dürfen die Ware begutachten, aber nicht in Betrieb nehmen und benutzen.
Stellen Sie sich mal die Verluste vor, die ein Unternehmen machen würde, wenn jeder Hinz und Kunz die Ware eine Weile nutzt und zurückschickt. Lassen Sie das Gerät reparieren und finden Sie sich damit ab.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
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