792 Views | 10.12.2010 | 00:22 Uhr
geschrieben von Eva Wagner

Vodafone GmbH (Düsseldorf)

Außerordentliche Kündigung wegen Umzug

Bestell-/Kundennummer: 001917278217

Es geht um die Kündigung meines Telefon- und Internetvertrags, weil ich am 01.10.2010 umgezogen bin. Ich hatte mit dem Kundendienst von Vodafone telefoniert und die haben mir gesagt, dass eine außerordentliche Kündigung wegen des Umzugs möglich sei.

SCHLAGWORTE

Daraufhin habe ich eine schriftliche Kündigung verfasst, in der ich um eine außerordentliche Kündigung wegen des Umzugs gebeten habe. Dazu kam ein Schreiben mit der KündigungsBESTÄTIGUNG von Vodafone an. Da es sich um eine Bestätigung handelte, bin ich davon ausgegangen, dass nun alles geregelt sei. Leider musste ich feststellen, dass mir Vodafone weiterhin über den 30.09.2010 hinaus Rechnungen schickt!

Daraufhin habe ich nochmals die Kündigungsbestätigung angeschaut und musste leider feststellen, dass Vodafone auf der letzen Seite das Kündigungsdatum einfach geändert hatte. Statt meines Kündigungsdatums, dem 30.09.2010 in der schriftlichen Kündigung, haben sie einfach den 26.11.2010 daraus gemacht. Nur stand auf der Hauptseite nichts von irgendeiner Änderung, sondern nur "Kündigungsbestätigung".

Danach habe ich heute wieder den Kundendienst angerufen. Leider hat der Herr K. am Telefon sofort abgewieglet und gemeint, man könne da nichts machen! Vodafone könne nichts dafür. Außerdem sei angeblich ein Schreiben losgeschickt worden, worin stand, dass man noch einen Nachweis zum Umzug nachreichen müsse.

Aber es ist niemals ein Schreiben solcher Art eingetroffen und am Telefongespräch davor wurde auch nie darauf hingewiesen, dass man einen derartigen Nachweis einreichen muss. Ich konnte es also nicht wissen und habe es dem Herrn K. auch mitgeteilt, aber ihm war das egal. Ihn interessierte mein Problem nicht und auch nicht, dass ich keinen Brief oder Schreiben oder in sonstiger Form erhalten habe, worin ich hingewiesen wurde, einen Nachweis zu schicken. Ich bin gerne bereit, diesen zu erbringen, oder sonstige Weise, damit das Problem geklärt wird, denn als Studentin kann ich mir es nicht leisten, zwei Festnetzverträge gleichzeitig zu zahlen. Außerdem kann ich den Vodafone-Vertrag auch seit dem 01.10.2010 nicht mehr nutzen!

Der Kundenservice in Form von Herrn K. war nicht sehr hilfsbereit und hat nicht versucht, das Problem zu lösen, und nur gesagt, dass ich Schuld daran sei. So einen schlechten Kundenservice hatte ich nicht erwartet und hoffe nun in dieser Form auf Hilfe.

Mit herzlichen Grüßen

Eva Wagner

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Kommentare und Trackbacks (8)


10.12.2010 | 03:21
von Der Moralapostel
Dieser Kommentar wurde entfernt.

10.12.2010 | 08:08
von ReclaBoxler-1216021 | Regelverstoß melden
Wenn ich eine Kündigungsbestätigung bekomme, geht der erste Blick auf das bestätigte oder geänderte Datum.

10.12.2010 | 09:01
von ReclaBoxler-5772391 | Regelverstoß melden
Außerdem gibt es mittlerweile ein BGH Urteil, dass kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug einräumt.

10.12.2010 | 09:46
von ReclaBoxler-5139162 | Regelverstoß melden
 spider monkey Eva Wagner.
Seien sie froh, dass sie nur einen Monat länger bezahlt haben und nicht bis zum vertraglichen Ende.
Laut neuestem BGH-Urteil muss der Telefonanbieter eine Kündigung wegen Umzug nicht stattgeben, denn er erfüllt ja seinen Teil des Vertrages.

10.12.2010 | 10:54
von ReclaBoxler-2310617 | Regelverstoß melden
Ein herzliches Danke schön an den Richter für das Urteil.
Ein Kapitalist, der den Hals nicht voll bekommt.

27.12.2010 | 13:39
von Eva Wagner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


27.12.2010 | 14:02
von ReclaBoxler-4220256 | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die Hinweise!
Seit diesem Vorfall lese ich Briefe doppelt und dreifach vollständig durch. Das Sonderkündigungsrecht WÄRE eingeräumt worden, WÄRE rechtzeitig eine Meldebestätigung geschickt worden. Das Problem hierbei war, dass ich davon nicht genügend in Kenntnis gesetzt wurde oder, und hier räume ich gerne auch einen Fehler meinerseits ein, dass ich dies wohl überhört haben muss. Aber wie schon gesagt, es kam leider kein Schreiben mit so einer Bitte an.
Hinweis an jenen Nutzer: "Seien sie froh, dass sie nur einen Monat länger bezahlt haben und nicht bis zum vertraglichen Ende.
Laut neuestem BGH-Urteil muss der Telefonanbieter eine Kündigung wegen Umzug nicht stattgeben, denn er erfüllt ja seinen Teil des Vertrages."
Ich musste zwei Monate noch zahlen und dies war bis zum vertraglichen Ende und nicht früher.
Und an diesen netten Nutzer: "Ein herzliches Danke schön an den Richter für das Urteil. Ein Kapitalist, der den Hals nicht voll bekommt."
Ein herzliches Danke an Sie! Versuchen Sie es mal damit: "Die Kommentierungen anderer Beschwerden sollen den Grundregeln des höflichen und würdevollen Umgangs miteinander folgen. Kritik sollte konstruktiv geäußert werden. Kommentierungen dürfen nicht beleidigend oder unsachlich sein." (§7,3. der Nutzungsbedingungen)

10.01.2011 | 21:05
von Eva Wagner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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