Durch Vodafone gelöste Beschwerde. | 855 Views | 14.12.2010 | 20:34 Uhr
geschrieben von Anja Vogt

Vodafone GmbH (Düsseldorf)

Unrechtmäßige Mahnungen - Vertragsrücktritt September 2009

Bestell-/Kundennummer: 001917285362/ARC7511996352 & 001917159836/ARC6900417814)

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

wie ich Ihnen, Ihrer Anwaltskanzlei Schneider sowie BFS risk & collection mehrfach schriftlich und telefonisch mitgeteilt habe, wurden meine beiden bei der Vodafone GmbH abgeschlossenen Verträge aufgelöst (KD-Nr. 001917285362 / ARC7511996352 sowie Auftrag KD-Nr. 001917159836/ ARC6900417814). Auf Grund dessen besteht kein Vertragsverhältnis. Nichtsdestotrotz kommen in regelmäßigen Abständen Mahnungen und Inkassodrohungen mit Angabe einer mir unbekannten Kundennummer.

Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der Geschehnisse:

- Onlinebestellung eines Surf-Sofort-Pakets im September 2009 (Unterlagen teilweise nicht angekommen, automatische Umstellung auf Zuhause-DSL, keine Hardwarelieferung durch Vodafone)

- Zwei Wochen später telefonische Rückfrage meinerseits. (Auskunft: Ich sollte in den nächstgelegenen Vodafone-Store, um mit Hilfe eines zweiten Vertragsabschlusses die Hardware zu erhalten, da Hardware nicht nachträglich versendet werden kann. Anschließend sollte der zuerst abgeschlossene Vertrag storniert werden.)

- Nach Rückfrage und Schilderung der Ereignisse im Vodafone-Store Schwetzingen Abschluss eines zweiten Vertrages Ende September 2009 (Gleiche Aussage wie beim telefonischen Kundenservice: ohne Vertragsabschluss keine Hardwareübergabe)

- Am Tag des Vertragsabschlusses Rücktritt vom ersten Auftrag (ARC6900417814)

- Nach telefonischer Rücksprache mit dem Kundenservice Rücktritt von Auftrag ARC7511996352 auf Grund von Falschberatung Anfang Oktober 2009

- Keine Antwort auf mein Schreiben, was mit der Hardware aus dem Vodafone-Store geschehen soll Anfang Oktober 2009

- Nach telefonischer Rückfrage beim Vodafone Kundenservice Rückgabe der erhaltenen Hardware im Vodafone-Store Ende Oktober 2009

- Nach zahlreicher telefonischer und schriftlicher Aufforderungen um Bestätigung der beiden Vertragsrücktritte, Eingang der Kündigungsbestätigungen der beiden o. g. Aufträge Ende Dezember 2009

- Entfernung der Einträge aus dem Telefonbuch im Januar 2010

- Eingang eines Mahnschreibens durch Vodafone Ende Mai unter Angabe einer unbekannten Kundennummer, Antwort erfolgte Mitte Juni.

- Weitere Mahnschreiben seitens Vodafone Ende Juni 2010 undJuli 2010 mit Angabe einer unbekannten Kundennummer

- Rechnungserhalt im September 2010 für den Zeitraum August 2010 mit Angabe einer unbekannten Kundennummer. Zu diesem Zeitpunkt Wohnsitz bereits länger verlegt, Leistung kann auf Grund von Rücksendung der Hardware fast ein Jahr zuvor sowie durch Wohnsitzverlegung nicht genutzt worden sein.

- Mahnung durch BFS risk & collection Ende September 2010 mit Angabe unbekannter Kundennummer, Antwort erfolgte Anfang Oktober 2010

- Mahnung durch Anwaltskanzlei Schneider Anfang Oktober 2010 mit Angabe unbekannter Kundennummer, Versuch, telefonisch Kontakt aufzunehmen, schlug fehl.

- Weitere Mahnung durch Anwaltskanzlei Schneider Mitte Dezember 2010 mit Angabe unbekannter Kundennummer und beigefügt weitere, zuvor nicht erhaltene Mahnungen, Telefongespräch heute (Aussage der Dame am Telefon: Es sollte ein Strafantrag gestellt werden, Abbruch des Telefonats durch Anwaltskanzlei Schneider).

Auf Grund des dargestellten Sachverhalts werde ich den von Ihnen zu Unrecht geforderten Betrag nicht begleichen. Ich möchte Sie hiermit letztmalig bitten, das Problem intern zu klären und weitere Mahnungen zu unterlassen.

Mit freundlichem Gruß,

Anja Vogt

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Meine Forderung an Vodafone GmbH: Unterlassung der Mahnungen, Einstellung ggf. eingeleiteter Inkassoverfahren


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


21.12.2010 | 22:53
von Anja Vogt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


05.01.2011 | 08:28
von Anja Vogt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


26.01.2011 | 13:48
von Anja Vogt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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