Durch E WIE EINFACH Strom & Gas gelöste Beschwerde. | 256 Views | 04.01.2011 | 12:08 Uhr
geschrieben von A. Reibert

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

Keine Jahresabrechnung

Bestell-/Kundennummer: 1100807128AG

Wir warten nun seit August 2010 auf unsere Jahresabrechnung für Gas bei E-wie Einfach. Im September kam das Schreiben, dass noch erforderiche Daten des Netzbetreibers fehlen würden, um die Rechnung zu erstellen.

SCHLAGWORTE

Eine telefonische Nachfrage blieb (siehe auch andere Threads) erfolglos. Man wurde nur bemüht freundlich in der Leitung gehalten, um dann erneut vertröstet zu werden.

Am 15. Dezember haben wir uns dann noch einmal per E-Mail über die Kundenmaske des Unternehmens beschwert und um eine Klärung mit Frist bis zum Jahresende gebeten. Leider wurde auf die E-Mail gar nicht reagiert. Eine höchst fragwürdige Kundenphilosophie bei der Vielzahl an Gasanbietern.

Heute haben wir unser Glück dann noch einmal in der Hotline versucht. Zuerst über die angegeben (kostenfreie) 0800-Nummer im Internet, worauf mich die dortige Dame an die kostenpflichtige Nummer verwiesen hat.

Also musste nun die kostenpflichte Nummer her. Nach knapp 3 Minuten in der Warteschleife meldete sich die dortige Telfonistin (Frau Schemel/Anruf gegen 11:20).
Nach der Schilderung meines Problems, dass keine Jahresabrechnung erstellt wurde, die notwendigen Daten des Netzbetreibers aber vorliegen müssen (habe ich telefonisch im Oktober beim örtlichen Versorger nachgefragt/siehe auch andere Theads), wurde ich nur wieder vertröstet. Standardantwort: Leider liegen uns noch keine Daten vor.
Auf die Bitte, doch an eine Stelle mit der entsprechenden Auskunfstkompetenz vermittelt/verbunden zu werden, bekam ich zu hören, dass niemand im Unternehmen Auskunft darüber geben könne. Ein interessanter Ansatz in der Unternehmensführung.

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Dass die E-Mail noch nicht beantwortet wäre, wurde damit abgetan, dass ja durch die Feiertage ein enormer Rückstau an Anfragen vorliegen würde. Dass wir bereits am 15.12. geschrieben haben und Weihnachten am 24.12. leigt, habe ich mich dann doch nicht getraut zu erwähnen.

Daraufhin habe ich der Dame gesagt, dass wir dann innerhalb der nächsten 2 Wochen kündigen würde. Die erstaunliche Antwort von Frau Schemel: Da müssen sie aber schriftlich machen. Also ist das Unternehmen nicht daran interessiert, Kunden dauerhaft zu binden.
Abschließend habe ich dann nach der Schlussrechnung gefragt, worauf geantwortet wurde, dass diese dann postwendend kommen würde. Meine Nachfrage: vollständig? Sie: Ja! Ich: Aha, also haben Sie doch die notwendigen Unterlagen wegen der Jahresabrechnung? Kurze Pause in der Leitung, bis dann wieder das Standardwerk aufgerufen wurde: Leider liegen uns noch keine Daten von Netzbetreiber für die vollständige Abrechnung vor.
Irgendwie kam ich mir an dieser Stelle ziemlich veräppelt vor. aber immerhin habe ich 9 Minuten und 32 Sekunden die Leitung gehalten und dafür auch noch zahlen dürfen.

Ich warte nun noch ein paar Tage, ob eine Jahresabrechnung kommt, sonst werde ich den Rat der Telefonistin befolgen und schriftlich kündigen. Dank Vergleichsportalen finden sich andere günstige Anbieter ja im Handumdrehen, die sicherlich neben günstigen Preisen auch ädäquaten und seriösen Kundenservice bieten.

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Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Fehlende Jahresabrechnung von August 2010 endlich übermitteln


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.01.2011 | 19:34
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Mail. Es tut uns leid, dass Sie so lange auf Ihre Abrechnung warten müssen. Wir werden nun noch einmal mit Ihrem Netzbetreiber sprechen, um schnellstmöglich die Rechnung erstellen zu können.

Bitte haben Sie, trotz der bereits langen Wartezeit, noch einen Moment Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
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Kommentare und Trackbacks (5)


04.01.2011 | 12:22
von ReclaBoxler-1923248 | Regelverstoß melden
Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein eine Frist setzen.
Vorsicht bei den Vergleichsportalen und keinen Vertrag Online abschließen.

09.01.2011 | 12:52
von A. Reibert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immerhin hat sich das Unternehmen nun kurz gemeldet. Eine Abrechnung haben wir aber noch nicht erhalten.


10.01.2011 | 15:55
von E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Sehr geehrter Kunde,

wir haben nun von Ihrem Netzbetreiber alle notwendigen Daten bekommen und konnten Ihre Abrechnung erstellen. Diese lassen wir Ihnen kurzfristig zukommen. Bitte entschuldigen Sie die zeitliche Verzögerung.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH


18.01.2011 | 11:04
von A. Reibert gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dankenswerter Weise kam die Abrechnung nun recht zügig. Fragwürdig bleibt dennoch die Art und Weise, wie das Unternehmen mit ausstehenden Rechnungen umgeht. Gleichermaßen finde ich es bedauerlich, dass man noch alle Möglichen Wege gehen muss, um endlich zu seiner Rechnung zu gelangen.
Aber wenigstens kam sie jetzt.


21.11.2011 | 18:07
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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