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707 Views | 06.01.2011 | 03:09 Uhr
geschrieben von Thomas Hiller
Am 27. Dezember habe ich für eine Bekannte und für mich je einen Kalender bestellt. Lt. Webseite war er zum Bestellzeitpunkt sofort lieferbar.
Einen Tag später erhielt ich per Mail, dass der Kalender ausverkauft wäre und nicht mehr lieferbar, auch nicht nachlieferbar wäre.
Wie seltsam! Mit Mühe konnte sich der Verlag zu einer Entschuldigung herablassen, aber mehr auch nicht!
Meine Forderung an Weltbild GmbH & Co. KG:
Ersatzlieferung oder Angabe, wo man ihn noch bestellen könnte.
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Und eine Website wird nicht jede Minute erneuert. Wenn bei Ihrer Bestellung vielleicht noch einer vorhanden war und in der gleichen Sekunde wie Sie ein anderer ebenfalls bestellt hat, hat der ihn wohl bekommen. Aber für "so was" so eine Beschwerde loszulassen - lächerlich!
Brrrrrrrrrrrr, #-{
Na, dann stellen Sie mal Strafanzeige. Wenn Sie Glück haben, wird der Staatsanwalt milde lächeln und Sie fragen, ob Sie zu viel Langeweile haben.
Wenn Sie Pech haben, wird der StA veranlassen, dass Sie auf Ihren Geisteszustand untersucht werden.
Viel Spaß
Die Tatsache, dass ein Artikel, der auf einer HP zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung als lieferbar deklariert, nach Eingang Ihrer Bestellung (ohne schon dafür bezahlt zu haben), dann aber nicht mehr lieferbar war und Sie darüber auch zeitnah informiert wurden, stellt keine Straftat dar. Ihre so sehr gewünschte Strafanzeige gegen Weltbild entbehrt jeder Grundlage und wird wohl genau aus diesem Grund erst gar nicht angenommen werden.
Sie bringen es doch tatsächlich fertig, dass Sie am Ende noch in Sicherheitsverwahrung genommen werden. Dann brauchen Sie garantiert keinen Kalender mehr.
Nicht zu fassen. . . brrrrrrrrrr, #-{