3556 Views | 13.04.2008 | 15:18 Uhr
geschrieben von Esther Wiederhold

Deutsche Post AG (Bonn)

Keine Zustellung und keine Abholkarte im Briefkasten

Ich habe im Internet Haarfarbe bestellt, nachdem ich eine Weile auf die Lieferung gewartet hatte, habe ich mich an den Lieferanten gewandt. Dieser teilte mir mit, dass die Lieferung nach Ablauf der Lagerfrist an ihn zurückging. Nun hatte ich aber keinerlei Information, dass die Lieferung für mich zur Abholung bereit lag, also keine Abholkarte im Briefkasten.

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Nachdem ich mich erneut an den Lieferanten wandte und die Lieferanschrift zur Sicherheit nochmal abglich, sagte mir dieser zu, die Bestellung erneut loszuschicken. Ich wartete wieder. Als nach ein paar Tagen wieder keine Lieferung ankam, fuhr ich am Freitag persönlich zu meiner zuständigen Postfiliale und erkundigte mich dort, nach Legitimierung durch meinen Personalausweis, ob dort eine Warensendung für mich zur Abholung bereit liegt. Da dieses verneint wurde, versuchte ich es nach dem Wochenende erneut. Wieder wurde mir mitgeteilt, dass nichts für mich da ist.

Nachdem ich mich erkundigt hatte, setzte ich mich erneut mit dem Lieferanten in Verbindung, der mir ein paar Tage später mitteilte, dass auch der zweite Lieferungsversuch nach Ablauf der Lagerfrist an ihn zurückging. Auch diesmal erhielt ich keinerlei Information über den Zustellversuch bzw. über die Lagerung/Abholungsmöglichkeit.

Ausserdem teilte mir der Lieferant mit, dass bei der zweiten Retoure zwei der vier bestellten Farbtöpfchen auch noch kaputt zurückgingen.

Da mein Name gut lesbar am Klingelschild und am Brifkasten angebracht ist, und sonst Päckchen und Pakete auch immer ankamen, und auch Pakete und Päckchen für Nachbarn bei mir abgegeben wurden, ist es mir unverständlich, warum zweimal die Lieferung zurückging bzw. ich keine Information zur Abholung bekam.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Erstattung der Portokosten des Lieferanten und Schadenersatz für die defekten Farbtöpfchen.


 
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Kommentare und Trackbacks (6)


13.04.2008 | 20:13
von Julia Matt | Regelverstoß melden

ein ähnliches Problem habe ich seit Jahren. Ich bin den ganzen Tag zu Hause und wenn ich in den Briefkasten sehe, liegt dort eine Benachrichtigung der Post, ich solle mein Paket bei der nächsten Filiale abholen, weil angeblich niemand zu Hause gewesen sei. Das ist eine Riesensauerei, da die Mitarbeiter schlicht zu faul sind, bis in den zweiten Stock zu laufen. Man macht es sich halt leicht, indem man den Kunden, der ja eigentlich die Lieferung bis nach Hause bezahlt hat, in der Filiale andackeln läßt. Eine Entschädigung für x-faches aufsuchen der Filiale und stundenlangem Warten habe ich bis heute auch noch nicht erhalten.



14.04.2008 | 10:06
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden

Also das unsere Ex-Beamten von der Post und der Telekom nicht die Helden in Sachen Service und Zuverlässigkeit sind, ist ja hinlänglich bekannt und auch historisch bedingt. Erfahrung, mit diesen ehemals staatlichen Institutionen, gibt es hier und woanders ja tagelang zu lesen, wenn man Spaß daran hat.

In Ihrem Fall allerdings gäbe es ja auch noch eine zweite Option: Was ist, wenn der Lieferant dieser Haarfarbe die Sendungen aus irgend einem Grund gar nicht losgesandt hat und es lediglich Ihnen gegenüber behauptet? Dafür spräche, dass selbst wenn Ihr persönlicher Zusteller etwas gegen Sie hat und einfach Ihre Lieferungen ignoriert, Ihr Paket ja dann doch zumindest auf der Poststelle hinterlegt sein und zur Abholung bereit stehen müsste, auch ohne Abholkarte.

Haben Sie sich einmal Kopien der Retourenumschläge zusenden oder zufaxen lassen, auf denen steht, dass der Empfänger die Warensendungen nicht abgeholt hat? Eigentlich ist die Frage müßig, denn allein die angehängte Forderung reflektiert sehr gut das (blinde) Vertrauen in Ihren Lieferanten, verlangen Sie nämlich hier keine Wiedergutmachung für sich selber, sondern ausschließlich für ihn.

Ich hoffe, Ihr Lieferant hat Ihr Vertrauen verdient! Eine Rüge, beispielsweise wegen der faulen Zustellung, wie von Frau Julia Matt beschrieben, hat die Deutschen Post AG auf alle Fälle verdient. Wenn vielleicht nicht durch Ihren Fall, dann aber wenigstens für die 1000 anderen täglichen Fälle, in denen sie unzuverlässig oder gar nicht zugestellt haben.



14.04.2008 | 10:15
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden

*lach*.... oh, entschuldigung, auch Ihrem Versender gegenüber. Erst jetzt habe ich das Bild, das Sie hochgeladen haben einmal näher betrachtet.... Sorry, natürlich waren Sie so schlau, nicht (blind) auf den Versender zu vertrauen und Ihre Forderungen sind darin begründet, dass Ihr Lieferant den Beweis bereits geführt hat. ;-)

Jetzt aber: Böse Post!!!

Sorry nochmal! ;-)



14.04.2008 | 11:45
von Tina G. | Regelverstoß melden

Also, ich habe Ähnliches bereits öfter erlebt, allerdings nicht nur mit der Post, sondern mit allen möglichen Zustellern. Mir passiert das auch an zwei verschiedenen Adressen, sowohl zu Hause wie auch bei mir im Büro. Dort finde ich es besonders krass, denn ich sitze in einem Bürohaus mit einem 24-Std-Concierge, der jede Firma im Haus kennt und jederzeit von Lieferanten angesprochen und gefragt werden kann.

Ich habe schon öfter Pakete bestellt, die dann nicht ankommen und ich muss ewig nachforschen, wo diese sich gerade befinden etc. pp und jedesmal ist es ganz eindeutig, dass die Lieferanten gar nicht nach meinem Namen beim Concierge fragen, sondern einfach nur weiterfahren...

Ich habe mich schon öfter bei den Lieferdiensten deswegen beschwert, jedoch interessiert das einfach keinen. Niemand fühlt sich zuständig, keiner entschuldigt sich für den Aufwand und manchmal auch Schaden, der einem entsteht, dadurch dass Lieferungen nicht wirklich pünktlich ankommen...



21.07.2009 | 04:43
von Pfeiffer | Regelverstoß melden
Ich kann ein Lied davon singen, das ist mir schon so oft passiert. Letztes mal vor einer woche - warte und warte, kommt nichts, dann erfahre ich es von Versender, dass es zurückgeschickt wurde. Bin ein eBay freak und es ist schon bestimmt 100 mal passiert.

19.06.2014 | 12:02
von ReclaBoxler-1487524 | Regelverstoß melden
Mir ist sowas noch nicht allzu oft passiert. Aber als Absender kommt man in derartigen Situationen oft zum Ziel, wenn man wie folgt vorgeht:

1. Die inkorrekten Aufkleber überkleben. („benachrichtigt“ ist nicht korrekt, wenn keine Benachrichtigung erfolgt ist, „nicht abgeholt“ auch nicht, wenn man es versucht hat oder keine Gelegenheit dazu hatte)

2. Den Vermerk „Sendung wurde ohne Bestehen von Gründen retourniert - Bitte ZUSTELLEN! “ anbringen

3. Kein neues Porto aufkleben.

4. Die Sendung dann so wieder auf Reise schicken.

5. Wenn man Glück hat, denkt der Zusteller aufgrund der vielen Inschriften einmal öfter nach und die Zustellung klappt.

Wenn man dagegen eine neue Sendung mit neuem Porto verschickt, kann es passieren, dass einfach das gleiche nochmal passiert.



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