Stromio GmbH (Münster)
Unseriöses Geschäftsverhalten der Firma Stromio GmbH?
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 1360472
Auch bin durch die Veriox Suchmaschine an Stromio geraten. Auch ich bin bei Vertragsabschluss davon ausgegangen, dass die neue EEG-Abgabe im Stromlieferangebot enthalten ist.
Am 29.12.2010, drei Tage vor Lieferbeginn, dann das böse Erwachen. Der Liefervertrag wurde mir zugesandt. Der zugesagte Bonus wird im Vertrag nicht mehr genau beschrieben. Stattdessen spricht man nun von einer verbrauchsabhängigen Bonusberechnung, was auch immer man sich ich mir darunter vorzustellen hat.
Seltsamerweise ist die Vertragsdauer des Stromliefervertrages auch nicht festgelegt. Ich kann also von einem unbefristeten Vertrag ausgehen, Firma Stromio? Gleichzeitig erhielt ich einen Werbeflyer, in dem Stromio mir zwischen bunten Bildchen eine Strompreiserhöhung unterjubeln wollte. Grund: Die "neue" EGG-Gebühr.
Ich habe mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen. Mein neuer Lieferant wurde auf den 1.1.2012 vertröstet und ich erhielt eine Kündigungsbestätigung zum 31.12.2011.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Nach Prüfung der AGB's durfte ich erfahren, dass dieser Vertrag meine gesetzlichen Rechte aushebelt: Man schließt darin mein gesetzliches Sonderkündigungsrecht bei einer Anhebung der EEG-Gebühr aus. So nicht Firma Stromio!
Die letzte erweiterte Fassung des EGG ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und war deshalb schon bei meinem Vertragsabschluss am 22.11.2010 bekannt und ist deshalb Bestandteil des Vertrages. Auch sieht das EEG keine besonderen Bestimmungen vor, die Gebühr dem Kunden weiterzureichen. Somit ist ihre Strompreiserhöhung zum 1.1.2011 auch eine normale wirtschaftliche Kalkulation.
Ich bestehe also weiter auf mein Sonderkündigungsrecht, zumal ihre normale Preiserhöhung nicht sechs Wochen vor Erhöhung angekündigt wurde.
Ich widerspreche hiermit nun noch einmal der Preiserhöhung und halte mein Sonderkündigungsrecht aufrecht. Da aber auch der Vertrag nach der Stromio-Vertragsbestätigung unbefristet ist, ist der Anfrage von Vattenfall sofort stattzugeben und der Vertrag abzugeben.
08.07.2011 | 12:50
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.
Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamationstromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
Sehen wir mal, was noch passiert!