Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 935 Views | 20.02.2011 | 13:46 Uhr
geschrieben von Gert Winkler

Stromio GmbH (Münster)

Überhöhte Abschlagzahlungen / Nichteinhaltung von Vertragspunkten

Bestell-/Kundennummer: Best. Nr. 10260258

Am 23.11.2010 war ich über "CHECK24" zur stromio GmbH gelangt, wo mit "Super - Konditionen" geworben wurde. Am selben Tag erhielt ich die Antragsbestätigung. Am 01.01.2011 (ich dachte erst an einen Neujahrsscherz) teilte mir stromio mit, dass sie von einem jährlichen Verbrauch von 6.187 kWh, anstatt den von mir angegebenen und nachgewiesenen Verbrauch von 1.700 kWh, ausgehen.

SCHLAGWORTE

Sie baten aber um eine Korrekturmitteilung, welche ich per E-Mail sofort vornahm. Parallel dazu schickte ich per Post am 02.02.2011 nochmals alle Daten und die letzte Jahresabrechnung meines bisherigen Stromanbieters als Anlage. (Standard E-Mail von Stromio ohne Aussage als Antwort). Am 07.01.11erhielt ich per Post eine Preiserhöhungsanzeige lt. EEG um 1,646 Cent / kWh ab dem 01.01.11.

Die letzte Fassung des EEG ist seit Januar 2009 in Kraft, also vor meinem Vertragsbeginn bekannt, ist somit im Bruttopreis lt. Preisangabe vom 23.11.10 enthalten. Mit Ignorieren meines vorausgegangenen Schriftverkehrs erhielt ich mit Schreiben vom 21.01.11 eine Vertragsbestätigung mit wiederum erhöhten Abschlagszahlungsforderungen.

Mit meiner E-Mail vom 22.01.11 habe ich Widerspruch mit detaillierter Begründung erhoben; der Eingang wurde mit "Standard E-Mail" bestätigt, aber völlig ignoriert. Am 15.02.11 wurde durch stromio trotzdem der überhöhte Abschlagspreis abgebucht. Erneuten Widerspruch eingelegt; pauschale Eingangsbestätigung, aber eine Kontaktaufnahme mit Stromio erfolglos, gleiches Verhalten, wie bei so vielen Kunden. (Erschreckend, wenn man sich die Vielzahl der ähnelnden Beschwerden sich hier im Portal ansieht.)

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Widerspruch zur erteilten Einzugsermächtigung / unverzügliche Vertragsannullierung


Firma hat geantwortet nach 5 Monate nach 5 Monate
08.07.2011 | 12:59
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.

Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation spider monkey stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (10)


27.02.2011 | 18:32
von Gert Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe parallel zu den von mir versandten E-Mails und der o. g. Beschwerde, sowie Einschreiben an die Geschäftsleitung von stromio Hr. Ömer V. bis dto. keinerlei Reaktionen feststellen können. Wegen unberechtigter Abbuchungen durch die Fa. Stromio habe ich die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.


03.03.2011 | 19:40
von Gert Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz Widerruf der Einzugsermächtigung mit meiner E-Mail vom 20.02.2011 und meinem Widerrufschreiben vom 21.02.2011 an die Geschäftsleitung z.Hd. Hr. Ömer Varol und erfolgter Empfangsbestätigung meines Widerrufs zur Einzugsermächtigung, ohne jegliche Reaktion auf meinen Schriftverkehr, erfolgte am 02.03.2011 widerrechtlich eine Abbuchung durch "stromio" von meinem Kto. Am 03.03.11 erfolgte Strafanzeige, Vertragsannullierung beantragt. MfG G. Wi.


05.03.2011 | 15:57
von Gert Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Kundendienst von stromio hat heute erstmals reagiert, aber ohne Lösung des Problems, die Klärung erfolgt nun auf dem Rechtsweg: strafrechtlich und zivilrechtlich. Meine Forderung zur Vertragsannullierung wurde bis jetzt ignoriert. Ich halte Sie während des Verfahrens auf dem Laufenden. MfG G. Wi.


05.03.2011 | 16:02
von ReclaBoxler-8852270 | Regelverstoß melden
Da kann man nur die Daumen drücken.
Werde dieses Wochenende meine ganzen Sachen sortieren und am Montag Vormittag ebenfalls Strafanzeige stellen. Das darf man sich nicht gefallen lassen!

12.03.2011 | 12:05
von Gert Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
In Ergänzung meiner bisherigen Regelverstoßmeldungen, letzte am 05.03.11, erteilte die Fa. Stromio mit Schreiben vom 08.03.11 mir eine Mahnung aus und forderte die Rücklastschriftgebühren plus Mahngebühren und den von Stromio überhöhten Abschlag zurück. Die Dreistigkeit von Stromio kennt keine Grenzen. Habe Strafanzeige gestellt und Zivilklage erhoben. MfG G. Wi.


26.03.2011 | 18:07
von Gert Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Fa. Stromio GmbH hat bisher noch nicht reagiert. Die Angelegenheit wird nun auf dem Rechtsweg geklärt. Sobald eine Klärung erfolgte, informiere ich Sie umgehend. MfG G. Wi.


17.04.2011 | 11:01
von Gert Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
In der v. g. Angelegenheit werde ich bereits anwaltlich vertreten, jedoch reagiert die Fa. Stromio nicht: im Gegenteil, Stromio schickt mir dubiose Mahnungen und verlangt Mahngebühren. Die Aufforderungen meines Rechtsbeistandes werden einfach ignoriert. Eine Lösung ist wohl nur auf dem Klageweg zu lösen. MfG G. Wi.


12.07.2011 | 21:25
von Gert Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Warte immer noch auf die Schlussrechnung von Stromio, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Beanstandungen Anlass bieten wird. Bin zur Zeit noch im Urlaub und daher über Internet nicht zu erreichen nur per Post, was Stromio von mir schriftlich mitgeteilt bekommen hatte, aber offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen hat. Ich melde mich, sobald der Vorgang abgeschlossen ist. Meine heutige Mitteilung ist nur über einen Bekannten zufällig möglich. MfG g. Winkler


20.07.2011 | 09:19
von Gert Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie mit meiner Mitteilung vom 12.07.2011 hat sich bis dto. nichts ergeben. Stromio rührt sich immer noch nicht. Vertragende war der 31.05.11, Schlussrechnung fehlt immer noch. MfG G. Winkler


31.08.2011 | 21:29
von Gert Winkler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Geschäftsführung und deren Kundendienst scheinen nicht zu kommunizieren, da Einschreibepost (Anwaltsschreiben) an die Geschäftsleitung nicht an deren Kundendienst weitergeleitet wird. Nach meinem letzten Schreiben an den Kundendienst von "Stromio" scheint die Angelegenheit für Stromio als erledigt, aber für mich noch nicht, da ich meine erheblichen Unkosten (Anwaltskosten, Porto; usw.), welche mir durch das rechtswidrige Verhalten von Stromio entstanden sind, werde ich nach Abschluss noch geltend machen. Den Rechtsweg behalte ich mir vor. MfG G. Winklerr




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