Stromio GmbH (Münster)
Stromio zieht trotz Widerspruch zu hohen Abschlag ein
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 121508915
Mehrfach habe ich schriftlich (E-Mail, Telefax) und telefonisch versucht, Kontakt zu Stromio aufzunehmen und die viel zu hohe Forderung der monatlichen Abschlagszahlung korrigieren zu lassen.
In meinen Schreiben, die nie beantwortet wurden, habe ich der von Stromio berechneten Höhe der monatlichen Abschlagszahlung widersprochen. Leider habe ich keine Antwort erhalten und niemand telefonisch erreichen können. Das fragt sich doch, ob die überhaupt eine Kundenservice haben?
Vielleicht gelingt es mir über dieses Portal Kontakt zu Stromio aufzunehmen?
08.07.2011 | 13:03
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.
Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamationstromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
Um Ihnen helfen zu können, möchten wir Sie bitten, uns einfach Ihre Verivox Interessentennummer mitzuteilen und Ihren Fall kurz zu skizzieren. Wir werden uns dann gerne vermittelnd an den Anbieter wenden.
Peter.ReeseVerivox.com
Nehmt ihn massenweise beim Wort! Es funktioniert.
LG,
Stromio.stopemailn.de
Hier befindet sich mein Schreiben vom heutigen Tage an stromio: "Leider gehen Sie auch in diesem Schreiben nicht auf den von mir geschilderten und bei Reclabox veröffentlichten Sachverhalt ein. So haben nicht auf die von mir geforderte Anpassung der Abschlagszahlungen reagiert. Ebenfalls habe ich Ihnen bereits mitgeteilt, dass uns mit der Vertragsbestätigung vom 18.01.2011 der Arbeitspreis (brutto) in Höhe von 0,1999 EUR/kWh bestätigt wurde. Diese Vertragsbestätigung ist somit nach Ihrem in der Anlage befindlichen Schreiben, vom 03.01.2011, zur EEG-Umlage erfolgt und muss somit zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt worden sein. Aus diesem Grunde muss die Abrechnung auf Grundlage dieses Arbeitspreises erfolgen - ein anderes Ergebnis werden wir nicht akzeptieren."
Gesendet an: reklamationstromio.com (hier reagiert man wenigstens)
Hiermit fordere ich stromio noch einmal auf, endlich auf den Sachverhalt zu reagieren!
K. Bachnick
Beschwerde ist noch nicht gelöst.