Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 1880 Views | 08.03.2011 | 19:44 Uhr
geschrieben von Heino Pingen

Stromio GmbH (Münster)

Verspätete Kündigung - daher Stromwechsel verpasst

Bestell-/Kundennummer: 10162397

Ich möchte mich hier auch an der Vielzahl von Beschwerden gegenüber Stromio anschließen! Bei mir geht es um eine verspätete Kündigungsweitergabe von Stromio gegenüber meinem vorherigen Stromanbieter.

SCHLAGWORTE

Wie man sich sicherlich vorstellen kann, erfolgte meinerseits die Absicht, den Stromanbieter aufgrund von Preissteigerungen zu wechseln. Verständlich oder?

Jetzt zum Ablauf: mit meinem Antrag vom 29.9.2010 beantragte ich die ordnungsgemäße Kündigung meines Vertragsverhältnisses durch Stromio bei meinem Vertragspartner Stadtwerke Hamm. Neuer Vertragspartner sollte zum 1.12.2010 Stromio werden.

Trotz mehrfacher Erinnerung an Stromio erhielt ich erstmalig per Schreiben vom 28.12.10 die Mitteilung, dass eine Belieferungsverzögerung entstanden wäre, da die Anmeldung zum 1.12.2010 abgelehnt und die Sachbearbeiter sich jedoch um die Angelegenheit kurzfristig kümmern würden. (Laut schriftlicher Mitteilung von Hammerstrom erfolgte auf die Ablehnung keine weitere Kontaktaufnahme durch Stromio mit Hammerstrom.)

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Auf die Flut meiner E-Mails an Stromio erhielt ich noch zweimal den Standardtext "Belieferungsverzögerung" zugesandt, letztmalig am 28.2.2011. Hammerstrom bestätigte mir noch schriftlich, dass die Beantragung der Kündigung durch Stromio erst am 2.10.10 dort vorlag - also nicht fristgerecht - und somit die Ablehnung der Kündigung seitens Hammerstrom erfolgte. Für mich nicht nachvollziehbar, da die Kündigungsweitergabe von einem zum anderen Stromanbieter doch ein standardisierter Ablauf ist.

Mit meinem Anliegen wandte ich mich an die Bundesnetzagentur, von der ich lediglich die Aussage erhielt, dass die Zuständigkeit nicht in deren Aufgabengebiet liegen würde. Als Endverbraucher ist man also immer der Dumme.

Gedenke nun auch rechtliche Schritte einzuleiten, um meine Forderung auf Übernahme der Mehrkosten und Aufhebung des Vertragsverhältnisses ab Beginn an durchzusetzen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Übernahme der Strom-Mehrkosten von Stromio für den Zeitraum 1.12.2010-30.11.2011, Kündigung des Vertragsverhältnisses ab Beginn


Firma hat geantwortet nach 4 Monate nach 4 Monate
08.07.2011 | 13:01
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.

Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation spider monkey stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (4)


20.03.2011 | 12:50
von Heino Pingen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Antwort steht noch aus. Wäre ja ein Wunder, wenn schon eine positive Nachricht von Stromio vorliegen sollte.


22.03.2011 | 18:35
von Heino Pingen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe nun von Stromio die Mitteilung erhalten, dass das Vertragsverhältnis nicht zustande gekommen ist.
Man geht aber in keiner Weise auf das Verschulden ein, verspätet das Vertragsverhältnis bei Stadtwerke Hamm gekündigt zu haben.
Für mich heiß dies "am Ball bleiben".
Meine Forderung, die Übernahme der Strom-Mehrkosten von Stromio rechtlich geltend zu machen, werde ich nun durch meinen Rechtsanwalt prüfen lassen.


06.04.2011 | 21:58
von Heino Pingen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,
ich erhielt am 23.3. von Stromio eine Mitteilung, dass das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses aufgrund einer verzögerten Bonitätsprüfung nicht möglich war.
Nach mehrfachen Hinhalteschreiben mit dem Vermerk "Belieferungsverzögerung" begründet man die Ablehnung nun mit dieser Floskel. Ich werde bei meiner Forderung der Mehrkosten-Erstattung bleiben.

Zusätzlich werde ich meine Forderung durch meinen Rechtsanwalt geltend machen.

Anmerken möchte ich noch, dass unsere Verträge 1334551 und 1334691 bei Stromio zum nächsten Termin gekündigt werden.


04.05.2011 | 17:20
von Heino Pingen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vorgang ist noch immer nicht gelöst.
Meine Forderung, aufgrund deren Verschulden, den Differenzbetrag durch Stromio ersetzen zu lassen, erkennt Stromio nicht an.
"Bleibe am Ball"




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