Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Ärger wegen beschädigter Ware
Bestell-/Kundennummer: Sendungs-IDs 01017117830009 und 01016117838350
Ich habe zwei Vitrinen, gut verpackt - Luftposterfolie und Karton (eBay-Auktion) - mit Hermes verschickt. Diese sind auf dem Versandweg wohl heruntergefallen. Stabiles MDF geborsten, als hätte jemand mit dem Hammer drauf gehauen. Glasplatten zersplittert. Fotos des Empfängers dokumentieren dies hinreichend.
Auf meine Reklamation hin sagte man mir zuerst, dass die Verpackung nicht ausreichend war. Als ich dem widersprach, hieß es "die Frist sei abgelaufen". Der Empfänger hat den Schaden aber einen Tag nach Zustellung reklamiert. Nachdem ich diesen Sachverhalt geschildert hatte, herrschte nur noch "Schweigen im Walde".
Es geht um einen Gesamtwert von ca. 66 Euro. Der tatsächliche Wert der Vitrinen beträgt ein Vielfaches, d. h. der Schaden beim Empfänger liegt weit höher. Wozu versicherter Versand, wenn Hermes sich dann im Ernstfall aus der Verantwortung stiehlt?
Meine Forderung: Geld zurück, damit ich den Käufer entschädigen kann und nicht auch noch bei eBay Negativ bekomme. Erklärung, wieso man sich bei so einer Lappalie so anstellt.
Empfehlung an Versandkunden: Vor diesem Hintergrund sollte man vielleicht doch von einem Versand empfindlicher bzw. hochwertiger Ware durch Hermes absehen. Bei DHL klappt auch nicht immer alles reibungslos. Geht aber was kaputt, kriegt man das Geld ohne Wenn und Aber zurück.
15.03.2011 | 16:17
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedauern sehr, dass es Anlass zur Beanstandung unseres Service gab. Wir möchten Sie bitten, Ihre Reklamation per E-Mail an
info-pakethermes-europe.de
zu senden. Bitte geben Sie dabei Ihre vollständige Anschrift inklusive Rufnummer, sowie die Auftragsnummer an. In die Betreffzeile bitte "ReclaBox ID 38387" eintragen.
Sobald uns Ihre Nachricht vorliegt, werden wir diesen Schadensvorgang erneut prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Kundenservice
Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH
Sie scheinen für Hermes zu arbeiten, wenn Sie nicht selbst an der Firma beteiligt sind. Die Vitrine war in mehrere Lagen Luftpolsterfolie gewickelt und dann noch in Kartonagen. Zusätzlich Folie drüber. Was soll ich denn sonst noch machen? Und wieso muss ein Paket, das mit "Vorsicht Glas" gekennzeichnet ist, aus 80 cm Höhe auf die Ecke fallen? Das "Möbelstück" war weder schwer (10 kg) noch groß (80 cm lang), um das auch noch zu klären. Dem Schadensbild nach ist schon etwas mehr passiert, als ein Sturz aus 80 cm Höhe. Und wieso passiert das mit zwei identischen Paketen? Habe den Eindruck, da bemüht sich jemand mit fadenscheinigen Argumenten darum, den schwarzen Peter weiterzuschieben.
Was Sie sonst noch machen sollen? Ein richtiges Bild, auf dem man sieht, wie verpackt war. Auf dem, was Sie hier eingestellt haben, ist es jedenfalls nicht zu sehen, da sieht es so aus, als wäre es unzureichend verpackt gewesen.
DHL hat behauptet, dass das Päckchen nicht ordnungsgemäß verpackt sei (wie bitte soll da dann noch ordnungsgemäßer verpackt werden?) - jedenfalls gab es einen mehrmaligen Schriftwechsel (der Käufer versicherte im Übrigen, dass das Paket sehr wohl sicher genug verpackt gewesen sei) der darauf hinaus lief, dass DHL keinen Schaden beglich und ich dem Käufer den Wert der Tasse wieder erstattet habe (es war Maria Weiss Geschirr). Auch auf die Frage: Was ist in Ihren Augen "ordnungsgemäß" verpackt, gab es keine Antwort von DHL.
Polemik und Paranoia? Das trifft doch dann eher auf Sie zu, oder?
Die Bilder sind vom Empfänger. Soll ich mir die Ware nun zurückschicken lassen und noch mal verpacken, damit Sie sehen, wie’s vorher ausgesehen hat? Sie bestärken meinen anfangs geäußerten Verdacht. Oder es ist Ihnen einfach langweilig. In diesem Fall empfehle ich Ihnen ein befriedigendes Hobby!
Es ist in der Tat so, dass man sich manchmal fragt, ob Zusteller mit den Paketen Fußball spielen. Anders lassen sich Schäden an gut verpackter Ware, wie auch hier von D. Z. geschildert (es müssen nicht immer Vitrinen sein), nicht erklären.
Sicher, das sind Einzelfälle, aber wenn’s einen trifft, dann ist das, v. a. wenn der Paketdienst die Entschädigung verweigert, mit viel Ärger verbunden.
LG
A. G.