Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 663 Views | 22.03.2011 | 18:13 Uhr
geschrieben von Stefan Heinrich Fischer

E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)

Nach Kündigung bei EON neuen Vertrag + Mahnung erhalten

Bestell-/Kundennummer: 242052090848

Zum 01.01.2011 habe ich den Gasanbieter gewechselt. Nachdem zunächst die Kündigung des Vertrages (242013454896) durch E. ON Avacon abgelehnt wurde, erfolgte nach mehrfachem Kontakt die Kündigunsbestätigung am 14.01.2001 rückwirkend zum 01.01.2011 an den neuen Gasversorger.

SCHLAGWORTE

Nach Aussage EON ist ihnen bei der Kündigungsablehnung leider ein Fehler unterlaufen. Freundlicherweise wurde ich mit Schreiben vom 18.01.2011 als neuer Kunde in der Grundversorgung bei E. ON Avacon begrüßt.

Mehrfach wurde E. ON Avacon auf diesen offensichtlichen Fehler telefonischund schriftlich hingewiesen. Zugesagte Rückrufe erfolgten nicht, ein Durchstellen an den zuständigen Sachbearbeiter ist nicht möglich. Bis zur Klärung des Vorganges wurde mir zugesagt, dass eine Mahnsperre gesetzt wird. Mit Schreiben erhielt ich dann trotz der zugesagten Mahnsperre eine Mahnung plus Hinweis auf eine möglich Sperrung.

Nach erneutem schriftlichem Hinweis auf die Tatsache, dass ich seit 01.01.2011 Kunde bei der Stadtwerke Springe bin, erhielt ich am 07. März eine Email von E. ON, dass der Vorgang in Bearbeitung ist, sie noch ETWAS Zeit brauchen und ich mich noch etwas gedulden muss. Leider hat E. ON Avacon eine sehr dehnbare Deutung des Begriffes ETWAS. Denn nach inzwischen weiteren zwe Wochen ist E. ON Avacon immer noch nicht in der Lage gewesen, den Vorgang zu bearbeiten.

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Für mich ist es unverständlich, dass die Bearbeitung dieses eigentlich aus meiner Sicht eindeutigen Vorganges sich bereits seit Wochen hinzieht. Neben der mich grundsätzlich störenden Situation, dass E. ON Avacon keinen Service Büros anbietet, wie ich es aus Hannover von Enercity bzw. von meinem neuen Gasversorger Stadtwerke Springe schätzen gelernt habe, finde ich es nicht kundenorientiert, dass ich seitens E. ON Avacon keine Kündigunsbestätigung für den Altvertrag erhalten habe, trotz eindeutiger Bitte in Textform, sondern dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, trotz bekannter Email Adresse frühzeitig eine Bearbeitungsinfo zu geben, und nicht erst nach acht Wochen.

Zumal man umgekehrt den Kunden in der Mahnung fünf Tage (ab Posteingang) Zeit gibt, bis der angemahnte Betrag auf das Konto zu überweisen ist. Getreu dem Motto: Tut, was ich sage und nicht was ich mache.

Ich hoffe, dass meine Forderung der rückwirkenden Aufhebung des Vertrages zeitnah bestätigt wird. Auf eine Erstattung der entstandenen Telefonkosten verzichte ich gerne, wenn E. ON Avavcon zukünftig ihr Geld auch wieder in wirklichen Kundenservice investiert.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Zeitnahe Bearbeitung, Bestätigung der rückwirkenden Aufhebung des Grundversorgungsvertrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.03.2011 | 16:53
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Fischer,

es tut uns leid, dass Sie sich so über uns ärgern mussten. Bitte entschuldigen Sie die falsche Bearbeitung und die Mahnungen.

Die Anmeldung in der Grundversorgung zum 1. Januar 2011 wurde komplett storniert - wie auch die Mahnkosten.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (1)


08.04.2011 | 22:02
von Stefan Heinrich Fischer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe inzwischen schriftliche Bestätigung erhalten, dass der Grundversorgungsvertrag rückwirkend aufgehoben wird.




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