Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 1084 Views | 23.03.2011 | 01:11 Uhr
geschrieben von Morfon

Stromio GmbH (Münster)

Trotz Widerruf zahlen!

Da mir stromio gehörig auf den Zeiger geht und ich nicht weiß, was ich zu tun habe, dachte ich mir, dass ich einfach meinen Fall hier schildere.

SCHLAGWORTE

Meine Eltern kamen Anfang dieses Jahres auf die Idee, den Stromanbieter zu wechseln, um einige Euros zu sparen. Gemeinsam haben wir uns dann bei check24 stromio als Stromanbieter ausgesucht. Gesagt, getan.

Ich machte dann online einen Vertrag mit stromio, dass sie uns bei Enbw kündigen sollen und ab dem 01.03.11 mit Strom beliefern sollen.

Nun ja, da lange Zeit nicht mal eine Bestätigung von stromio oder ein Brief kam, habe ich mich über stromio informiert, zum Glück! Im Internet waren viele Beschwerden über diese Firma zu finden. So kam mir auch gleich der Gedanke, dieser Firma zu kündigen, das habe ich auch dann direkt am 01.03.11 - per Brief und e-Mail (laut Widerrufsrecht) getan.

Am 02.03.11 kam dann eine Rechnung 65 Euro, die uns von unserem Konto abgebucht wurden, welche wir sofort zurück gebucht hatten. Ich bekam darauf hin einige Tage keine Antwort, weder schriftlich noch telefonisch. Daraufhin habe ich erneut mit Brief und e-Mail widerrufen und habe es telefonisch versucht, zwecklos - ewig in der Warteschlange.

Dann, etwa am 08.03.11, bekamen wir ein Schreiben, weshalb wir den Betrag zurück gebucht hätten usw. Wir müssten laut diesem Schreiben den alten Betrag 65 Euro + Mahngebühr + Bearbeitungsgebühr zahlen - was wir natürlich nicht tun.

Nachdem meine Mutter wieder einige Tage später angerufen hat, meldete sich (oh welch wunder) eine unfreundliche Frau und schrieb auf, dass wir keine Kündigungsbestätigung erhalten hätten, und würde das an die Abteilung weiterleiten. Auf die Frage meiner Mutter, ob man diese offene Rechnung trotz Widerruf bezahlen müssten, sagte die Frau, dass man dies nicht müsse, weil kein Vertrag zustande kam und wir dann von unserem Grundversorger versorgt werden müssten.

Nun gut, nach dem Gespräch haben wir bei enbw (unserem Grundversorger) angerufen und gefragt, ob wir bei enbw wären, da stromio uns ja nicht beliefert (kein Vertrag zustande gekommen ist, laut der Frau). Diese verneinten, wir wären seit dem 01.03.11 keine Kunden mehr. Und ich fragte jene Frau bei enbw noch, ob man einen Vertrag mit enbw machen könnte, da stromio überhaupt nicht reagiere etc., doch sie meinte, dass dies auch nicht gehen könnte, da wir erstmals die Kündigungsbestätigung von stromio bräuchten, um einen erneuten Vertrag mit enbw zustande zu bringen.

SO und heute kam eine e-Mail von stromio mit folgenden Inhalt (1:1) :

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihren Brief vom 01.03.2011. Ihre Entscheidung, den Vertrag zu widerrufen, bedauern wir sehr. Selbstverständlich akzeptieren wir Ihre Entscheidung und bestätigen Ihnen hiermit den Widerruf. Bitte beachten Sie, dass die Strombelieferung seit dem 01.03.2011 durch die Stromio GmbH erfolgt.

Gemäß der auf unserer Internetseite aufgeführten Widerrufsbelehrung verweisen wir auf die Widerrufsfolgen, die sich aus der bereits erfolgten Belieferung ergeben.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gegebenenfalls gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung nicht ganz, teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.

Ihre Abmeldung haben wir unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen im Lieferantenwechselprozess zum 30.04.2011 vorgenommen.

Ihre Einzugsermächtigung sowie den Abschlagsplan haben wir gelöscht. Bitte überweisen Sie nach Erhalt der Schlussrechnung die Forderung unter Angabe Ihre Vertragskontonummer fristgemäß.

Unsere Schlussrechnung erhalten Sie nach erfolgter Verbrauchsabstimmung mit Ihrem Netzbetreiber. Bitte teilen Sie diesem auch den Zählerstand zum genannten Termin mit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der
Telefonnummer 0180 10 600 70* erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam

So, nun meine Frage: soll ich zahlen, bis zum besagten Datum oder erneut mein Kündigungsschreiben einfordern und keinen Cent zahlen? Mir vielleicht einen neuen Stromanbieter besorgen und stromio einfach ignorieren? Ich weiß echt nicht mehr weiter, wieso das so verdammt kompliziert ist.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Nicht zahlen


Firma hat geantwortet nach 4 Monate nach 4 Monate
08.07.2011 | 13:04
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.

Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation spider monkey stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (3)


23.03.2011 | 08:45
von ReclaBoxler-4471287 | Regelverstoß melden
Vorab möchte ich betonen, dass ich hier nur meine persönliche Meinung wiedergebe und juristischer Laie bin: Ist Ihnen keine Vertragsbestätigung zugegangen (Mail oder Schreiben)? Dann wäre meines Erachtens auch kein Vertrag zu Stande gekommen. Aber auch wenn kein Vertrag zu Stande gekommen ist, würde ich persönlich den verbrauchten Strom bezahlen, da ich den ja auch verbraucht habe.

Was mich allerdings "stört" (nach meiner Meinung - aber auch gut / positiv ist, siehe weiter Ausführungen), ist die Aussage per Mail vom 22.03.2011 "unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen im Lieferantenwechselprozess zum 30.04.2011 vorgenommen".

Nach § 14 Abs. 3 der "Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNZV) " ist der neue / zukünftige Stromversorger verpflichtet, dem zuständigen Netzbetreiber spätestens einen Monat vor dem Beginn der Stromlieferung unter anderem die Zählernummer sowie das Datum für den beabsichtigten Beginn der Netznutzung mitzuteilen (z. B. im März 2011 unter Beachtung der 1-Monatsfrist früheste Anmeldung beim Netzbetreiber zum 01.05.2011).

Eine gesetzliche Frist zur Abmeldung habe ich in der "Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNZV)" nicht gefunden.

Zur ABmeldung heißt es in § 14 lediglich, dass die ABmeldung umgehend zu erfolgen hat: dann wäre dies z. B. im März 2011 zum 31.03.2011.

Achtung: Dies hätte dann aber den Nachteil, dass man mindestens für April 2011 - wenn nicht auch für Mai 2011 - in die Grundversorgung fallen würden (eventuell teurer als Stromio), da ja noch kein neuer Lieferant für die Zeit nach Stromio die ANmeldung (unter Beachtung der 1-Monatsfrist) vorgenommen hat.

Sehen andere Reclaboxler dies auch so? Oder irre ich mich?

24.03.2011 | 07:41
von Heinz | Regelverstoß melden
Wir haben uns bei Verivox massiv über Stromio beschwert. Folgende Antwort:
Zitat:
Vielen Dank für Ihr Schreiben.
Die Verivox GmbH ist ein unabhängiges Verbraucherportal für den Bereich Energie und Telekommunikation. Wir freuen uns, dass Sie Verivox bislang für den Anbietervergleich genutzt haben. Wir bedauern selbstverständlich, dass Sie mit Ihrem Wechsel zur Stromio GmbH nun nicht zufrieden sind.

Um Ihnen helfen zu können, möchten wir Sie bitten, uns einfach Ihre Verivox Interessentennummer mitzuteilen und Ihren Fall kurz zu skizzieren. Wir werden uns dann gerne vermittelnd an den Anbieter wenden.
Peter. Reese (at) Verivox.com

Nehmt ihn massenweise beim Wort!
Es funktioniert.

30.03.2011 | 12:06
von Morfon noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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