Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 573 Views | 28.03.2011 | 00:07 Uhr
geschrieben von Kahlmeier

E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)

E. ON Schlussabrechnung steht seit sechs Monaten aus!

Bestell-/Kundennummer: 242009177743

Ich warte schon geschlagene sechs Monate auf meine Schlussrechnung. Nach mehrmaligen Anrufen bei der Hotline: Nix als Kosten und immer die gleiche Leier: "Bla, Bla, Bla, Ihre Rechnung konnte noch nicht erstellt werden."

Am 30.11.10 habe ich dann eine Mail bekommen: "Bitte, haben sie noch etwas Geduld, aufgrund der neuen Software kommt es in Einzelfällen zu einer verzögerten Bearbeitung."

Schon etwas auffällig, dass so ein Problem dann weit über sechs Monate zum Tragen kommt, bei meinem Nachbarn war es nämlich ebenso auffällig.

Hat schon eine Spur von Vorsatz, will ich meinen. Es ist auf jeden Fall unglaublich, so einer Willkür ausgesetzt zu sein, nur weil man gekündigt hat.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Ich will meine Schlussrechnung von Avacon!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.03.2011 | 15:52
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Kahlmeier,

bitte entschuldigen Sie, dass Sie so lange auf die Schlussrechnung warten mussten. Wir verstehen, dass Sie sich über uns ärgern.

Heute haben wir eine gute Nachricht für Sie: Die Rechnung ist auf dem Weg zu Ihnen.

Wir versichern Ihnen, dass die Verzögerung nichts mit Ihrem Wechsel zu einem anderen Lieferanten zu tun hat!

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (6)


28.03.2011 | 10:20
von ReclaBoxler-3218735 | Regelverstoß melden
Mhh, ist es nicht egal, wann ihre Rechnung kommt.

Anders sieht es allerdings aus, wenn sie ein Guthaben haben. Rechnen haben wir doch alle mal gelernt, na wenigstens Einige! Warum warten sie eigentlich sechs Monate? Diese Firmen mahnen binnen zehn Tagen, wenn der monatliche Abschlag nicht bezahlt wurde, und beglücken den Kunden noch mit Mahngebühren. Warum also schlagen sie nicht in gleicher Art und Weise zurück. Ein gerichtlicher Mahnbescheid sollte doch wohl das Mindeste sein.

Mir würde das nicht passieren.

N. B. Vielleicht sollten Kunden, die von EON gerade gemahnt wurden, antworten: "Bitte haben sie noch etwas Geduld, aufgrund der neuen Software kommt es in Einzelfällen zu einer verzögerten Überweisung".

01.04.2011 | 00:48
von ReclaBoxler-4268167 | Regelverstoß melden
Hallo zusammen, sorry, es ist eine sehr umfassende Antwort geworden;

Wundersamerweise habe ich bereits am 31.03.11 eine mit Datum 30.03.11 datierte Mitteilung der Fa EON bekommen, dass meine Schlussabrechnung für mich erstellt wurde und in den nächsten Tagen per Post an mich zugestellt wird (Positiv auch die DeutschePostAG= Einlieferung am 30.03.11; Zustellung bereits am 31.03.11).
Zudem wurde mir "für die entstandenen Unannehmlichkeiten" eine Gutschrift von 30€ gewährt.

Eigentlich eine prima Sache, die ich ausschließlich als Erfolg auf meinen Eintrag auf dieser Seite verbuchen kann!
Dafür ein dickes Lob, ich kann nur jedem empfehlen von diesem Forum Gebrauch zu machen!

Denn seit dem 30.11.10, d. h. geschlagene 4 Monate (! ) ist meinem Wunsch die Schlussabrehnung zu erstellen nichts, trotz Hinweis ich solle mich noch ein wenig gedulden, aber nix seitens EON passiert!

Ich gebe mal einen Auszug der Phrasen wieder, mit denen mir die zeitlichen Verzögerungen in der Mitteilung von 30.03.11 versüßt werden sollten:

". wir können Ihre Verärgerung über das Ausbleiben der Schlussabrechnung nachvollziehen und bitten hiermit ausdrücklich um Enschuldigung. Die von Ihnen erlebte Sevicequalität entspricht nicht dem Standart, den wir uns selbst gesetzt haben (Interessant, dass ich dabei nicht der Einzige bin, der diese Vorgehensweise bei Gutschriften erleben durfte, bei Zahlungsaufforderungen hätte ich sicherlich in einem extrem kurzen Zeitintervall Mahnungen erwarten dürfen. Zitat des Verfassers).

. Heute haben wir jedoch eine gute Nachricht für Sie: Ihre Schlussabrechnung für den Zeitraum XXX haben wir erstellt.

. Selbstverständlich behandeln wir alle Kunden gleich (wie ernüchternd. Zitat des Verfassers) und versichern Ihnen, dass es nicht aufgrund Ihrer Kündigung zu einer Verzögerung der Rechnungslegung kam (Aha, hat also nichts mit der Gutschrift die mir seit mehr als 6 Monaten zusteht zu tun, Odin sei Dank. Zitat des Verfassers).

. Dennoch (wie lächerlich. Zitat des Verfassers) möchten wir Ihnen die entstandenen Unanehmlichkeiten wieder gutmachen und haben dem Kundenkonto XXX eine Gutschrift von 30,00 € eingebucht, so dass wir in den nächsten Tagen XX€ auf Ihr Konto XX überweisen werden.

Mein Fazit für diese Problematik:
1.Gebt kein Geld aus für die Hotline, die nur Euer Geld kostet und überhaupt gar nichts zu bringen scheint!
2. Auch Antworten auf Mailanfragen stellen nur "Hinhaltetaktik" dar!
3. Nutzt diese Seite, um Probleme mit den Schlussabrechnungen "zu veröffentlichen"
4. oder nutzt die Drohung im Schriftverkehr mit Weitergabe dieser "Unregelmäßigkeit" an die Bundesnetzagentur, das hat auch schlussendlich, nach mehreren telefonisch erfolglosen Versuchen und per Mail verfassten Drohungen, auch bei einem Nachbarn zum Erfolg, d. h. zu der Auszahlung seines Geldes, geführt!

Ich zumindest bin, wie ich hoffe in den oberen Zeilen, bzw. in der Grundreklamation beweisen zu können, dankbar für meinen schlussendlichen Erfolg, meine mir zustehende Vorabzahlung nun endlich seitens EON überwiesen zu bekommen!

P. S: Die Gutschrift ist auf meinem Konto übrigens auch bereits am 31.03.11 gutgeschrieben worden, d. h. EON hat hier extrem schnell reagiert!
Schade ist nur, das man anscheinend erst diese Onlinemöglickeit nutzen muß, um seinem Recht als Privatbürger Genüge zu tun. (Mahnungen dürfen wir ja leider nicht erstellen.

Schlussendlich hoffe ich, dass die EON Ihr Verhalten ändern wird und nicht mehr, wie in meinem Fall, die ausstehenden Rückzahlungen massiv, über einen extrem langen Zeitraum, zurückhält, um die Bilanzen zu "schönen".

Ein riesen Dankeschön an RECLABOCX, C. Kahlmeier

01.04.2011 | 01:01
von Instancia de la Economía energ... | Regelverstoß melden
Die Firmenantwort ist der absolute Hit!

Das In-die-Länge-ziehen der Schlussrechnung soll potentielle Stromwechsler davon abhalten, diesen Schritt auch zu realisieren.

Eine widerwärtige Strategie, die mit einem vorzeitigen AKW-Ausstieg wahrscheinlich noch perfider werden wird.

11.04.2011 | 00:08
von Kahlmeier gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo zusammen.

Meine Beschwerde wurde innerhalb von drei Tagen so gut behandelt, dass ich meine Beschwerde gerne als erledigt kennzeichne.

Meine Beschwerde ist am 28.03.11 bei Reclabox veröffentlicht worden.

Wundersamerweise habe ich bereits am 31.03.11 eine mit Datum 30.03.11 datierte Mitteilung der Fa EON bekommen, dass meine Schlussabrechnung für mich erstellt wurde und in den nächsten Tagen per Post an mich zugestellt wird (positiv auch die Deutsche Post AG = Einlieferung am 30.03.11; Zustellung bereits am 31.03.11).
Zudem wurde mir "für die entstandenen Unannehmlichkeiten" eine Gutschrift von 30 € gewährt.

Eigentlich eine prima Sache, die ich ausschließlich als Erfolg für meinen Eintrag auf dieser Seite verbuchen kann. Dafür ein dickes Lob, ich kann nur jedem empfehlen, von diesem Forum Gebrauch zu machen.

Denn seit dem 30.11.10, d. h. geschlagene 4 Monate ist meinem Wunsch, die Schlussabrechnung zu erstellen, nichts, trotz Hinweis ich solle mich noch ein wenig gedulden, aber nix seitens EON passiert.

Ich gebe mal einen Auszug der Phrasen wieder, mit denen mir die zeitlichen Verzögerungen in der Mitteilung von 30.03.11 versüßt werden sollten:

". wir können Ihre Verärgerung über das Ausbleiben der Schlussabrechnung nachvollziehen und bitten hiermit ausdrücklich um Enschuldigung. Die von Ihnen erlebte Sevicequalität entspricht nicht dem Standart, den wir uns selbst gesetzt haben (Interessant, dass ich dabei nicht der Einzige bin, der diese Vorgehensweise bei Gutschriften erleben durfte, bei Zahlungsaufforderungen hätte ich sicherlich in einem extrem kurzen Zeitintervall Mahnungen erwarten dürfen. Zitat des Verfassers).

. Heute haben wir jedoch eine gute Nachricht für Sie: Ihre Schlussabrechnung für den Zeitraum XXX haben wir erstellt.

... Selbstverständlich behandeln wir alle Kunden gleich (wie ernüchternd. Zitat des Verfassers) und versichern Ihnen, dass es nicht aufgrund Ihrer Kündigung zu einer Verzögerung der Rechnungslegung kam (Aha, hat also nichts mit der Gutschrift, die mir seit mehr als sechs Monaten zusteht, zu tun, Odin sei Dank. Zitat des Verfassers).

... Dennoch (wie lächerlich. Zitat des Verfassers) möchten wir Ihnen die entstandenen Unanehmlichkeiten wieder gutmachen und haben dem Kundenkonto XXX eine Gutschrift von 30,00 € eingebucht, so dass wir in den nächsten Tagen XX€ auf Ihr Konto XX überweisen werden.

Mein Fazit für diese Problematik:
1.Gebt kein Geld aus für die Hotline, die nur Euer Geld kostet und überhaupt gar nichts zu bringen scheint
2. Auch Antworten auf Mailanfragen stellen nur "Hinhaltetaktik" dar
3. Nutzt diese Seite, um Probleme mit den Schlussabrechnungen "zu veröffentlichen"
4. oder nutzt die Drohung im Schriftverkehr mit Weitergabe dieser "Unregelmäßigkeit" an die Bundesnetzagentur, das hat auch schlussendlich, nach mehreren telefonisch erfolglosen Versuchen und per Mail verfassten Drohungen, auch bei einem Nachbarn zum Erfolg, d. h. zu der Auszahlung seines Geldes, geführt

Ich zumindest bin, wie ich hoffe, in den oberen Zeilen bzw. in der Grundreklamation beweisen zu können, dankbar für meinen schlussendlichen Erfolg, meine mir zustehende Vorabzahlung nun endlich seitens EON überwiesen zu bekommen.

P. S: Die Gutschrift ist auf meinem Konto übrigens auch bereits am 31.03.11 gutgeschrieben worden, d. h. EON hat hier extrem schnell reagiert.
Schade ist nur, dass man anscheinend erst diese Onlinemöglickeit nutzen muss, um seinem Recht als Privatbürger Genüge zu tun. (Mahnungen dürfen wir ja leider nicht erstellen.)

Schlussendlich hoffe ich, dass die EON ihr Verhalten ändern wird und nicht mehr, wie in meinem Fall, die ausstehenden Rückzahlungen massiv, über einen extrem langen Zeitraum, zurückhält, um die Bilanzen zu "schönen".

Ein riesen Dankeschön an RECLABOX, C. Kahlmeier


04.05.2011 | 10:15
von Kurt Harder-Kasten | Regelverstoß melden
Es ist doch beruhigend zu lesen, dass man nicht der einzige ist, dem es so geht wie Herrn Kahlmeier. Ich bin zwar bei der E. ON Mitte, habe aber genau das gleiche Problem. Wurde gerade heute nach bereits einigen Mails und zwar bisher nur einem Telefonat wieder mit genau den gleichen Aussagen, die Herr Kahlmeier bekam, auf meine Endabrechnung vertröstet.
Ich habe ab 01.12.2010 zu einem neuen Anbieter gewechselt und E. ON Mitte schafft es nicht, binnen fast sechs Monaten eine Schlussabrechnung zu erstellen und das im Zeitalter der EDV.
Wenn E. ON wirklich eine Umstellung auf ein neues EDV-System hatte und damit solche erheblichen Schwierigkeiten bestehen, sollten sie sich das Geld von der Firma wiedergeben lassen, die ihnen diese Software verkauft hat.
Zumindest sollte man für die Kunden eine INFO auf der Internetseite veröffentlichen. Auch das gehört zu einem guten KUNDEN-SERVICE, den E. ON ja lt. seiner Werbung versucht, seinen Kunden zu vermitteln.

21.11.2011 | 17:53
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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