Durch goldgas SL gelöste Beschwerde. | 914 Views | 04.04.2011 | 14:39 Uhr
geschrieben von Nikolai Vankaev

goldgas SL GmbH (Großhabersdorf)

Keine Rückzahlung des Guthabens aus Schlussabrechnung erhalten

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 1059606

m 02.03.2011 habe ich die Schlussrechnung für das Jahr 2011 mit dem Vermerk "Die Überweisung des Guthabens erfolgt auf Ihr Konto" von Gold Gas SL erhalten.

Das Guthaben beträgt € 425,63. Trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung ist bis heute keine Zahlung und keine Reaktion seitens Gold Gas SL erfolgt. Es ist völlig unverständlich, das die Rückzahlung nicht erfolgt, und auf schriftliche Nachfragen keinerlei Reaktion erfolgt.
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Meine Forderung an goldgas SL GmbH: Rückzahlung Guthaben in Höhe von € 425,63


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Kommentare und Trackbacks (4)


04.04.2011 | 17:24
von ReclaBoxler-4128128 | Regelverstoß melden
Am besten – wenn noch nicht geschehen - schriftlich LETZTE MAHNUNG per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist (!) setzen zur Überweisung des Guthabens. GANZ WICHTIG: mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro und bei 1.000 Euro sind es 121 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

11.04.2011 | 16:42
von Nikolai Vankaev gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Goldgas hat nach Veröffentlichung der Beschwerde den Guthabenbetrag bezahlt.
Leider muss man erst X-mal anmahnen und Druck ausüben, bevor man sein rechtmäßig zustehendes Guthaben erhält.


10.11.2011 | 12:46
von ReclaBoxler-7656120 | Regelverstoß melden
Bei nachweislicher Überzahlung haben Sie sofort Anspruch auf Rückzahlung. Per Einschreiben sehr kurze Frist auf Rückzahlung (zzgl. Zinsen 5%) setzten (max. 7 Tage mit Datum) mit Hinweis, dass der Verzug bereits mit der Überzahlung eingetreten ist. Nach Ablauf der Frist sofort Klagen - nicht warten. Jeder € ist ein zinsfreies Darlehen zugunsten des Versorgers, deswegen warten sie die Zeit ab, die ihnen aufgrund mangelnden Durchsetzungsvermögens des Kunden gegeben wird.

Einschreiben auf Rückzahlung mit Frist - danach Klage = 100% Erfolg

19.11.2011 | 13:06
von Kurt Iwi | Regelverstoß melden
Goldgas war gut zu uns! Haben im August 2010 den knapp einjährigen Vertrag mit Goldgas fristgerecht zum 30.9.10 gekündigt - wegen Umzug. Eine Verzögerung war etwas bemerkbar, es stellte sich aber heraus, dass der lokale Netzbetreiber, die GGEW, zögernd reagierte. Unsere Ersparnis gegenüber der GGEW war mit ca. 30% und mehr und dann noch eine Gutschrift am Ende sehr positiv und die Gutschrift wurde recht rasch aufs Konto gezahlt. Man muss sagen, dass die GGEW damals 'sauer' auf die vorherige Kündigung beim Wechsel zu Goldgas reagierte. Das äußert sich durch Maßnahmen wie 'nur schriftlich', keine Anrufe werden beantwortet, Verzögerungen, ist aber kein Problem des alternativen Gaslieferanten - hier Goldgas.



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