Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 689 Views | 04.04.2011 | 19:11 Uhr
geschrieben von Andre Egner

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio - keine Rückzahlung des Guthabens

Bestell-/Kundennummer: 1209941

Nachdem ich erst drei Monate nach meiner Kündigung und auch erst nachdem ich ein Einschreiben mit Androhung mich an die Bundesnetzagentur zu wenden meine Endabrechnung erhalten habe, warte ich nun bereits statt der angekündigten 10 Tage bereits schon wieder seit knapp 3 Wochen auf die Auszahlung meines Guthabens in Höhe von 149,67 Euro.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Auszahlung meines Guthabens


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


04.04.2011 | 22:11
von ReclaBoxler-2427735 | Regelverstoß melden
Nicht warten - gerichtlichen Mahnbescheid zusenden!

04.04.2011 | 22:54
von ReclaBoxler-7028028 | Regelverstoß melden
Am besten – wenn noch nicht geschehen - schriftlich LETZTE MAHNUNG per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist (!) setzen zur Überweisung des Guthabens. GANZ WICHTIG: mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro und bei 1.000 Euro sind es 121 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

12.04.2011 | 19:00
von Andre Egner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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