Durch E WIE EINFACH Strom & Gas gelöste Beschwerde. | 393 Views | 18.04.2011 | 22:04 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6534801

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

E WIE EINFACH verzögert Abrechnung trotz mehrerer Aufforderungen

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 1100944212; Vertragskontonummer 220100962206

Nach Beendigung des Gas- und Stromlieferungsvertrages zum 28.02.2011 habe ich bis heute noch keine Gasendabrechnung erhalten. Die Zählerstände wurden sowohl für Gas als auch für Strom von dem örtlichen Netzbetreiber abgelesen und E wie Einfach mitgeteilt.

Die Stromendabrechnung habe ich längst erhalten. Da ich bei der Gasendabrechnung eine deutliche Rückerstattung erwarte, bin ich der Meinung, dass dies der einzige Grund für die Verzögerung darstellt.

Meine mehrfache E-Mail-Anfragen bzw. Anforderungen haben leider nichts bewirkt. Bei der Kundenhotline von E wie Einfach wurde es mir mitgeteilt, dass man für die Endabrechnung den Gas-Umrechnungsfaktor von dem Netzbetreiber und den Endzählerstand benötige. Bei telefonischer Nachfrage beim Netzbetreiber hat sich herausgestellt, dass der Umrechnungsfaktor bereits mitgeteilt worden ist.

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Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: 1. sofortige Erstellung der Gas- Endabrechnung, 2. sofortige Guthabenerstattung 3. Stellungnahme zur Verzögerung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.04.2011 | 13:49
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrter Herr Tschop,

vielen Dank für ihren Eintrag.

Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
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Kommentare und Trackbacks (5)


26.04.2011 | 13:36
von E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Sehr geehrter Herr Tschop,

wir konnten nun Ihr Anliegen mit dem Netzbetreiber klären, so dass Ihre Rechnung erstellt werden konnte. Diese geht Ihnen zeitnah zu.

Wir hoffen, Ihre Beschwerde damit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH


01.05.2011 | 20:33
von ReclaBoxler-6534801 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Problem wurde schnell gelöst. Die Abrechnung wurde am 26.04.2011 erstellt. Wirklich schade, dass hierfür erst eine Beschwerde erforderlich war.


30.05.2011 | 11:27
von Christian W. | Regelverstoß melden
Bei mir ist exakt das gleiche Problem. Auch ich warte seit nunmehr drei Monaten auf meine Gasendabrechnung. Argumente wg. Verzögerung seitens e-Wie-Schwierig sind deckungsgleich. Selbst ein Einschreiben mit Fristnennung blieb bis heute ohne Antwort/Stellungnahme

Morgen geht das Ganze nun zum Anwalt, da ich keine Geduld mehr habe und auch keinen anderen Weg mehr sehe.

Das steckt meines Erachtens Methode dahinter. Es geht den Unternehmen heutzutage einzig und alleine um Ertragsoptimierung und das ist nun einmal jedes Mittel Recht und das ist nicht nur ein Verhalten von E-Wie-Einfach

Das "Saubermann" - Image muss auch gewahrt bleiben, daher diese Antwort von Frau Donges seitens des Unternehmens - eigentlich ein Armutsazeugnis.

Aber Gratulation, dass wenigstens bei dieser Beschwerde das Recht des Kunden wohl gewahrt wurde. Nur wie schaut es bei den sicherlich tausenden anderen aus, manche ehemaligen Kunden scheuen sicherlich den rechtlichen Weg oder auch die Mühe, manche sind, denke ich, auch zu gutgläubig (und das wird ausgenutzt).

Kommentar eines ganz normaler Endkunden

09.06.2011 | 13:21
von Daniel Heumann | Regelverstoß melden
Ebenso warte ich bereits seit sechs Wochen auf meine Endabrechnung.
Wie kann es sein? Das grenzt m. E an Unterschlagung!

Was mich allerdings am meisten wundert, ist, dass mein Zählerstand (Strom) geschätzt wird, die eigentlichen echten Werte jedoch nur auf meinem Zettel stehen.

Nach meiner Ausrechnung werde ich auf der Endabrechnung mit Guthaben von etwa 100€ abschließen.

Da ich allerdings als Student nicht viel Budget gar Handlungsspielraum besitze, finde ich das eine Unverschämtheit für die Allgemeinheit.

Wo führt das noch hin, wenn ich mir die Anzahl der ebenso veräppelten Leute lese. "Auweia".

Mit freundlichem Gruß
Daniel Heumann

21.11.2011 | 17:38
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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