Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 370 Views | 24.04.2011 | 20:12 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1192901

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio Abschlag

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer: 10341216

Nach Abschluss eines Stromvertrages mit Stromio, bei dem bis zu Vertragsbeginn alles klappte (lediglich die Mitteilungen kamen etwas spärlich), kam kurz vor Lieferbeginn die, wie ich inzwischen weiß, obligatorische e-Mail, mit der Standardaussage, dass mein vorheriger Netzbetreiber einen viel höheren Verbrauch gemeldet hätte. Komisch ist nur, dass keine Ablesung in den letzten elf Monaten vor dem Schreiben stattgefunden hatte.

Auf meine Einlassungen (einmal sogar mit der Abschlussrechnung des letzten Stromanbieters) kam immer nur die Standardantwort (Nachricht empfangen, hohe Auftragslast und Antwort kommt irgendwann).

Zwischenzeitlich hat Stromio zweimal den erhöhten Abschlag abgebucht. Anschreiben mit Rückbuchungen oder anderen Informationen (letzte Abrechnung) werden einfach ignoriert.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Berechnung des korrekten Abschlages und hoffentlich keine weiteren Kunden bei Stromio (zumindest solange diese Geschäftspraxis existiert)


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


25.04.2011 | 11:12
von Jörg Niebur | Regelverstoß melden
Ist es zutreffend, dass Du einen höheren Verbrauch gehabt hast?

Frag bei Deinem vorhergehenden Stromlieferanten nach, ob Dein jetziger Stromlieferant tatsächlich nachgefragt hat und welche Auskunft er erhalten hat. Nach Möglichkeit schriftlich.

Das ganze sollte relativ geschmeidig mit Verweis auf BDSG erfolgen können.

Hat Stromio von sich heraus unbegründet die Abschlagszahlungen hoch gesetzt, dann Stromio nicht mehr drauf hinweisen, sondern Rücklastschrift, Widerruf der Einzugsermächtigung und Strafanzeige wegen versuchten Betrugs. Keine Gnade.

Glücklicherweise gibt es auch Firmen, die deutsche Vorstände haben, die ähnlich agieren. Eine Diskriminierung von Ausländern liegt insofern nicht vor.

02.05.2011 | 18:57
von Themenstarter | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr XXX,

wir haben Ihren Eintrag auf der Reclabox-Plattform zur Kenntnis genommen und bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Sie geben an, wir hätten für Sie einen falschen Jahresverbrauch veranschlagt. Wir haben Ihr Anliegen geprüft und können Ihnen mitteilen, dass der Jahresverbrauch aus der Bestellung auf Grund einer anderslautenden Meldung des Netzbetreibers verifiziert und korrigiert wurde.

Bei der Bestätigung der Netzanmeldung teilt uns der Netzbetreiber für die jeweilige Lieferstelle auch den zugehörigen Jahresverbrauch mit. Dieser bildet auch die Basis für die Abschläge, die wir an den Netzbetreiber für die Netznutzung zahlen. Um für unsere Kunden möglichst realistische Abschläge berechnen zu können, bilden wir aus der Angabe in der Bestellung und der Meldung des Netzbetreibers einen Mittelwert. Diesen finden Sie auf der Vertragsbestätigung angedruckt.

In Ihrem Einzelfall haben wir den angenommen Jahresverbrauch auf XXX kWh geändert und die Abschläge entsprechend angepasst. Den Abschlag haben wir rückwirkend auf XXX Euro geändert und Ihre Zahlungen neu verbucht, so dass für den Monat Juni noch ein Restabschlag von XXX Euro besteht.

Wir hoffen Ihr Anliegen damit geklärt zu haben und bitten Sie um Lösung Ihrer Beschwerde auf der Reclabox-Plattform.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der
Telefonnummer 0180 10 400 20* erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam

* 3,9ct/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42ct/Min. aus dem Mobilfunk

02.05.2011 | 18:58
von ReclaBoxler-1192901 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Siehe darüber liegenden Kommentar.




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