Stromio GmbH (Düsseldorf)
Falsche Endabrechnung
Bestell-/Kundennummer: Bestellnr.:10022679,Vertragskonto:1227622
Am 18.3.2011 habe ich per Einschreiben die unkorrekte Endabrechnung bemängelt und bis heute keine Antwort noch Erstattung erhalten.
Schon der Anfangszählerstand, den ich genau übermittelt habe, wurde falsch übernommen. Meinem Schreiben habe ich in Kopie die Abrechnung des vorhergehenden Anbieters beigefügt, wo dieser Schlusszählerstand angegeben ist.
Natürlich wurde auch der Schlusszählerstand zu hoch angesetzt, obwohl ich ihn ebenfalls korrekt online übermittelt habe. Dem Schreiben war ebenfalls der Anfangszählerstand des aktuellen Anbieters in Kopie beigefügt.
Jetzt überlege ich, ob ich einen Anwalt einschalten bzw. Anzeige erstatten soll.
08.07.2011 | 13:08
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.
Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamationstromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Es hat überhaupt keinen Sinn, die Zählerstände an Stromio zu übermitteln, da Stromio nur die Zählerstände des örtlichen Netzbetreibers anwendet, die keineswegs zeitnah ablesen. Habe jetzt meine genauen Zahlen dem örtlichen Anbieter übermittelt, zur Weitergabe an Stromio und warte noch etwas ab.
Wenn es auf diesem Weg nicht funktioniert, kann ich mit der Vorjahresabrechnung, die Stromio in Kopie vorliegt, immer noch zum Anwalt gehen.
Meine Auslagen wurden natürlich nicht erstattet.