Stromio GmbH (Düsseldorf)
Überhöhte Abschlagszahlungen - keine Reaktion von Stromio
Bestell-/Kundennummer: 10267916
Den Vertragsabschluss bei Stromio auf deren Internetseite habe ich Ende November 2010 zum 01.02.2011 getätigt.
Aufgrund der Nachlässigkeit und Unfähigkeit, die Kündigung beim alten Stromanbieter durchzuführen, erst Wechsel zum 01.04.2011 möglich. Hätte hier schon besser alles selbst in die Hand genommen und die Kündigung selbst vorgenommen...
--> erstes Ärgernis
Ende März 2011 kam die erste monatliche Beitragsrechnung; natürlich bezogen auf den m Vertrag vereinbarten Preis war der in der Rechnung angegebene Arbeitspreis zu hoch.
--> zweites Ärgernis
Daraufhin habe ich den Vertrag rechtzeitig zum 30.04.2011 mit Sonderkündigungsrecht gekündigt und die Einzugsermächtigung entzogen. Obwohl auch meiner Ansicht nach der Vertrauensschutz vereinbarter Verträge verletzt wurde, da im Nachhinein nicht Preise verändert werden können und unter diesen neuen Konditionen die Kunden wahrscheinlich diese Verträge nicht abgeschlossen hätten. So auch in meinem Fall.
Im Schreiben habe ich auch angekündigt, den Arbeitspreis auf Basis des bei Vertragsabschluss vereinbarten Preises zu zahlen und evtl. Abbuchungen zurückzubuchen. Um Rückantwort wurde gebeten; natürlich erfolgte hierzu bis heutigen Tage keine Antwort.
--> drittes Ärgernis
Den von Stromio abgebuchten Rechnungsbetrag habe ich dann zurückgebucht und stattdessen wie im Kündigungsschreiben bereits angedeutet, den Arbeitspreis bei Vertragsabschluss zu zahlen. Stromio reagierte auf die Abbuchung mit einem Mahnschreiben (Mahnkosten und Rücklastschriftgebühren inklusive) bezogen auf die komplette Abschlagszahlung, obwohl die reduzierte - gemäß Vertragsabschluss vereinbarte - Abschlagszahlung bereits an Stromio gezahlt wurde.
--> viertes Ärgernis
Schließlich habe ich ein letztes Schreiben verfasst, in der die nochmalige Bestätigung der Kündigung von Stromio erfolgen soll, da ansonsten alle weiteren mir dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten zu Lasten von Stromio gehen werden. Gleichzeitig habe ich im Schreiben die Widerrufsfrist der zu Unrecht in der Mahnung angegebenen Kosten (Mahnkosten und Rücklastschriftgebühren) gewahrt.
Sollte in den nächsten Tagen keine Antwort dieses "Unternehmens" erfolgen, werde ich rechtliche Schritte einleiten und im Fall, dass Stromio zu Unrecht Gelder von meinem Konto einzieht, die Sache zur strafrechtlichen Anzeige bei der Polizei bringen.
10.05.2011 | 15:22
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie nicht unverzüglich eine Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten haben und möchten uns dafür vorab entschuldigen.
Sofern es zu einer Abweichung von Grund- oder Arbeitspreisen kommt, prüfen wir diesen Fall gerne für Sie. In der Vergangenheit sind uns Einzelfälle bekannt
geworden, in denen es bei Vertriebspartnern (Preisvergleichsportale) bei der Übermittlung von Aufträgen zu technischen Fehlern gekommen ist. In diesen Fällen
hat uns der Partner ein falsches Bestelldatum übermittelt, wodurch Ihre Bestellung einem anderen Preisstand zugeordnet wurde.
Sie erhalten in den kommenden Tagen hierzu eine Rückmeldung von uns.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
Der von Stromio angegebene Beendigungstermin des Vertrages ist der 30.06.2011.