Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 749 Views | 01.05.2011 | 19:39 Uhr
geschrieben von Josef Unglert

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Im Fußball wäre Stromio mit 0 Punkten und 0 Toren abgestiegen!

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 121551186

Ich habe am 02.10.10 über Verivox ein Stromwechsel zu Stromio beantragt, der zunächst auch von Stromio zum 01.12.10 bestätigt wurde. Ende November 2010 wurde mir mitgeteilt, dass ein Stromwechsel auf unbestimmte Zeit nicht stattfinden kann.

SCHLAGWORTE

Am 01.02.11 wurde mir dann mitgeteilt, dass ich in den nächsten Tagen Vertragsunterlagen erhalten soll. Diese Zusage wurde jedoch nicht eingehalten. Am 11.02.11 mahnte ich diese per Mail an, ebenso am 21.02.11. Mit dem letzteren Schreiben teilte ich mit, dass ich der bereits am 09.02.11 durchgeführten Abbuchung / Lastschrift widersprechen werden, wenn ich nicht umgehend die Vertragsunterlagen zugesandt bekomme. Keine Reaktion!

Am 23.02.11 wiederholte ich diese Mitteilung, wiederum keine Reaktion! So ließ ich von meiner Bank den Betrag am 26.02.11 wieder zurück buchen.

Am 02.03.11 wurde von Stromio wieder ein Betrag abgebucht, ohne dass ich die Unterlagen hatte. Ich ließ auch diesen Betrag zurück buchen. Aufgrund meiner ersten Rückbuchung erhielt ich dann mit Datum vom 03.03.11 eine Vertragsbestätigung, die jedoch nicht die Angabe der Frei-KwH und des Neukundenbonus enthielt.

Hier heißt es nur lapidar: "Sofern bei Ihrer Bestellung ein Neukundenbonus und/oder Frei-KwH vereinbart wurden, werden Ihnen diese nach 12 Monaten Belieferungszeit verbrauchsabhängig auf ersten Jahresverbrauchsrechnung gutgeschrieben."

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt es jedoch unter Punkt 7, dass der Bonus und die Frei-KwH in der auf der Vertragsbestätigung angegebenen Höhe gewährt werden. Ich bin mir ganz sicher, dass es in der Absicht geschieht, dass am Ende des ersten Jahres heißt, dass in der Vertragsbetätigung kein Neukundenbonus und/oder Frei-KwH angegeben wurde und daher auch kein Anspruch auf irgendeine Rückerstattung besteht.

Stattdessen bekam ich von Stromio eine Mahnung zugesandt, mit der ich aufgefordert wurde, Gebühren für die Rücklastschrift und Mahngebühren zu bezahlen. Ich rief am 05.03.11 den Kundenservice an, teilte diesem die ganze Geschichte mit, ohne dass ich daraufhin eine Antwort von Stromio erhielt. Diesen Anruf hätte ich mir sparen können. Stattdessen erhielt ich mit Datum vom 08.03.11 ein weiteres Schreiben, das aufgrund der zweiten Rückbuchung geschrieben wurde. Auch hier sollte ich Mahngebühren und Rücklastschriftgebühren bezahlen. Mit keinem Wort wurde auf meinen Anruf und auf alle meine vorhergehenden Mails eingegangen.

Ich schickte Stromio am 12.03.11 ein Einschreiben zu und erklärte alles und bestand auf die genaue Bezifferung des Neukundenbonus und der Frei KwH.

Erst mit Datum vom 23.03.11 erhielt ich von Stromio ein Mail, mit dem ich mitgeteilt bekomme, dass die Rückläuferkosten herausgenommen wurden und dass aufgrund meines Widerspruchs keine Einzugsermächtigung mehr vorliegen würde und ich den offenen Betrag umgehend begleichen soll. Auch hier wurden die von mir angeforderten Daten nicht mitgeteilt.

Ich teilte Stromio sofort per Mail mit, dass der Betrag von meinem Konto abgebucht werden kann, sobald ich die o. a. Daten mitgeteilt bekommen habe. Eine Überweisung von mir wird nicht durchgeführt, da Strom meiner Ansicht nach die Möglichkeit hat, die Beträge von meinem Konto abbuchen zu lassen. Antwort auf meine Mail – erhielt ich nicht.

Mit Datum vom 21.04.11 (erhalten am 26.04.11) teilt mir Stromio nun mit, dass kein Ausgleich der Forderungen festgestellt werden kann und dass ich innerhalb der nächsten sieben Tage die Forderung in Höhe von 367,00 Euro inklusive 5,00 Euro Mahngebühren zu begleichen habe. Falls kein Zahlungseingang innerhalb der genannten Frist zu verzeichnen ist, sieht sich Stromio leider gezwungen, meinen Vertrag zu kündigen.

Schon die Berechnung ist nicht richtig, denn wenn ich von diesen 367,00 Euro die 5,00 Euro abziehe, ist ein Betrag in Höhe von 362,00 Euro zu bezahlen. In der Schmalspur-Vertragsbestätigung vom 03.03.11 teilt mir Stromio mit, dass am 08.02.11 und am 01.04.11 von mir jeweils 119,00 Euro zu bezahlen ist. Für März 2011 selber ist keine Abschlagszahlung aufgeführt. Stromio fordert also hier insgesamt 124,00 Euro zu viel! Unterstelle ich, dass auch für März 2011 (obwohl nicht angegeben) 119,00 Euro zu zahlen sind, komme ich nur auf 357,00 Euro. In diesem Fall stimmt dann jedoch wieder in dem Schreiben angegebene Arbeits- und Grundpreis. Die Summe des Arbeitspreises und des Grundpreises wurde von Stromio mit 1.114,67 Euro beziffert. Sollte ich für März 2011 ebenfalls 119,00 Euro zu zahlen haben, fordert Stromio 75,33 Euro zuviel!

Ich rief am 26.04.11 den Kundenservice an und fragte nach, ob Stromio auch Mails und Einschreiben lesen und richtig rechnen können oder sie nur fehlerhafte Mahnungen schreiben können. Eine Frau P. sagte, dass sie selber nicht für Stromio arbeitet, sondern für einen externen Dienstleister, und dass in letzter Zeit sehr viele Beschwerden eingingen. Sie versprach mir, den Sachverhalt weiterzugeben.

Bis heute hat sich niemand von Stromio bei mir gemeldet. Da ich den Sachverhalt Stromio auch nochmals per Mail zusenden wollte, habe ich dieses auch gemacht und war sehr erstaunt, dass ich mein Mail als unzustellbar zurück erhielt, obwohl ich die Mailadresse benutzte, die auf der Mahnung angegeben war. Ich konnte es nicht glauben und verschickte meine Mail ein zweites Mail, wiederum bekam ich diese als unzustellbar. So übermittelte ich meine Nachricht auf der Homepage direkt. Aber auch hier bekam ich keine Nachricht.

Da Stromio eklatante Schwächen im Lesen und Schreiben hat (keine Antworten auf meine Mails und Einschreiben) und im Rechnen (Beträge falsch berechnet), kann ich nur jeden wechselwilligen Stromkunden vor diesem meiner Ansicht nach total unseriösen Anbieter warnen. Auch Akte 2011 von SAT 1 berichtete vor einigen Wochen sehr negativ über diesen Anbieter, ohne dass eine Besserung eingetreten ist.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Erneute Ausstellung der Vertragsbestätigung mit Angabe des Neukundenbonus und/oder Frei-KwH und Berichtigung der Abschlagsbeträge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.05.2011 | 15:22
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie nicht unverzüglich eine Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten haben und möchten uns dafür vorab entschuldigen.

Gerne bestätigen wir Ihnen den vereinbarten Neukundenbonus sowie die Frei-kWh-Einheiten.

Zu Ihrem individuellen Anliegen melden wir uns in den kommenden Tagen bei Ihnen.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (8)


01.05.2011 | 20:33
von Ulrich Meister | Regelverstoß melden
Wer wird Ende dieses Jahres wohl die Nase vorn haben: Ist es Stromio oder Flexstrom oder doch vielleicht TelDaFax, oder...?

Ein spannender "Wettbewerb"!

03.05.2011 | 15:58
von ReclaBoxler-1191731 | Regelverstoß melden
Um Ihnen helfen zu können, möchten wir Sie bitten, uns einfach Ihre Verivox Interessentennummer mitzuteilen und Ihren Fall kurz zu skizzieren. Wir werden uns dann gerne vermittelnd an den Anbieter wenden.
kundenbeschwerden (at) verivox.com

12.05.2011 | 20:51
von Josef Unglert | Regelverstoß melden
Ich habe von Stromio tatsächlich eine Mail am 10.05.11 erhalten. Aber von wegen, dass Sie mir den vereinbarten Neukundenbonus sowie die Frei-kWh-Einheiten bestätigt hätten. Nein, die mit Schreiben vom 04.05.11 einseitig ausgesprochene Kündigung zum 01.07.11 wurde sogar vorverlegt auf den 01.06.11. Einzig, die Mahn- und Rückläuferkosten sollen ausgebucht werden. Wahrheit sieht anders aus.
Nachstehend die Mail von Stromio:
wir haben Ihren Eintrag auf der Reclabox-Plattform zur Kenntnis genommen und bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Gern haben wir Ihren Sachverhalt erneut geprüft und teilen Ihnen Folgendes mit:

Auf Grund des hohen Anfragevolumens konnten wir Ihr Anliegen leider nicht zeitnah bearbeiten. Wir bitten um Entschuldigung.

Selbstverständlich haben wir alle angefallenen Mahn- und Rückläuferkosten ausgebucht.

Auf Grund der Nichtzahlung wurde bereits eine Abmeldung an den zuständigen Verteilnetzbetreiber zum 31.05.2011 erstellt und bestätigt worden.
Somit erfolgt die Belieferung ab dem 01.06.2011 durch den örtlichen Grundversorger.

Wir werden Ihnen eine Schlussrechnung stellen und den tatsächlichen Verbrauch abrechnen.
Bitte teilen Sie Ihrem Verteilnetzbetreiber, LEW Verteilnetz GmbH, den Zählerstand zum 31.05.2011 mit.

Auf Grund der aktuellen Vorgaben gemäß GPKE sind wird dazu verpflichtet, den vom örtlichen Netzbetreiber gemeldeten Anfangs- und Endzählerstand zur Rechnungserstellung heranzuziehen.

Der örtliche Netzbetreiber hat in der Regel 28 Tage nach Lieferbeginn und – ende Zeit, uns den Zählerstand mitzuteilen. Sobald uns alle abrechnungsrelevanten Daten vorliegen, werden wir
umgehend Ihre Schlussrechnung unaufgefordert erstellen.

Wir bitten Sie bis dahin noch um etwas Geduld.

Sollten die Zählerstände nicht korrekt sein, wenden Sie sich an Ihren örtlichen Netzbetreiber.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Woche.



16.05.2011 | 19:38
von Josef Unglert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio möchte das Problem nicht lösen, sprich mir die Frei-kWh-Stunden und den Neukundenbonus mitteilen und danach die ausstehenden Beträge vom Konto einziehen und sondern haben mir den Vertrag gekündigt. Dieser Kündigung habe ich per Einschreiben widersprochen.


17.05.2011 | 08:01
von ReclaBoxler-1961287 | Regelverstoß melden
Ob Sie damit Erfolg haben werden, bezweifle ich. Wir haben in Deutschland schließlich Vertragsfreiheit, das heißt, die Freiheit / Freiwilligkeit, Verträge zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können.

Wenn Stromio mit Ihnen kein Vertragsverhältnis möchte bzw. Sie nicht als Kunde haben will, dann ist dies eben so.

21.06.2011 | 14:12
von Josef Unglert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


21.06.2011 | 14:14
von Josef Unglert | Regelverstoß melden
Vertragsfreiheit heißt aber nicht, dass jeder so frei kann, sich zu entscheiden, ob er sich an Verträge hält oder nicht. Ich habe einen Vertrag mit einem Jahr Laufzeit abgeschlossen.

05.11.2017 | 22:43
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