Stromio GmbH (Düsseldorf)
Falsche Schlussrechnung und jetzt zu hoher Abschlag
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 1248730
Jetzt nach dem ersten Jahr der Belieferung bekam ich Anfang April die Jahresabrechnung. Mit Erstaunen sollte ich 262,75 Euro nach zahlen.
Nach Prüfung stellte ich fest, dass der Anfangszählerstand irgendeine Zahl war. Mein bisheriger Abschlag war 82,00 Euro und jetzt soll ich mtl. 122,00 Euro zahlen.
Gleich am selben Tag (12.4.2011) sendete ich folgende E-Mail.
"Guten Tag, vielen Dank für die Zusendung der Rechnung vom 11.04.2011. Nach Überprüfung der Rechnung musste ich feststellen, dass diese nicht korrekt ist. Der Anfangszählerstand per 01.04.2010 ist falsch.
Bei der Beantragung im Januar 2010 hatte ich schon den Zählerstand 53054 kWh angegeben und nach dem 01.04.2010 hatte ich Ihnen den Zählerstand 53843 kWh gemeldet. In der Anlage an diese E-Mail habe ich Ihnen die Schlussrechnung des vorherigen Anbieters YellowStrom beigefügt, aus welcher der Zählerstand per 31.03.2010 hervor geht.
Ich bitte Sie den auf Ihrer Schlussrechnung fälligen Betrag in Höhe von 262,75 Euro nicht abzubuchen, da lt. meiner Berechnung ein Guthaben von 8,72 Euro besteht.
Bitte erstellen Sie eine neue Abrechnung für den Zeitraum 01.04.2010 bis 31.03.2011."
Und jetzt der Hammer: Es wurde die angebliche Nachzahlung und der neue Abschlag abgebucht! Hey, das sind einfach mal 300,00 Euro, die bei Stromio nichts verloren haben.
Wenn nicht innerhalb von zwei Wochen das Geld da ist, werde ich Strafanzeige wegen Betrug und ungerechtfertigter Bereicherung stellen!
10.05.2011 | 15:22
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie nicht unverzüglich eine Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten haben und möchten uns dafür vorab entschuldigen.
Wir haben Ihr Anliegen bereits der zuständigen Fachabteilung zur Prüfung vorgelegt und Sie erhalten innerhalb der nächsten Tage von uns eine Rückmeldung.
Sofern ein Fehler auf unserer Seite vorliegt, werden wir selbstverständlich auch alle Mahn- bzw. Rückläuferkosten ausbuchen, die in diesem Zusammenhang entstanden sind.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
Kein Wunder, dass der massive Zeit- und Geldaufwand aller zigtausend veräppelten Strom/Gas-Kunden das deutsche BIP so herunter zieht!
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Wie das geht?
stromio. stop (at) emailn.de