Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 219 Views | 03.05.2011 | 14:35 Uhr
geschrieben von U. Reinsdorf

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Fünf Monate Wartezeit auf Jahresabrechnung und Abbuchung

Bestell-/Kundennummer: 10009120

Wir sind seit Nov. 2009 Kunde der Stromio GmbH. Zum Jahreswechsel 2010/2011 übermittelten wir online unseren aktuellen Zählerstand und seitdem warten wir auf eine Jahresabrechnung, mittlerweile bereits seit fünf Monaten. Zu allem Überfluss werden seit Januar noch nicht einmal die Abschläge abgebucht.

SCHLAGWORTE

Nach telefonischer Auskunft (beim Kunden"service" erreichten wir zumindest immer jemanden) werden dann alle fehlenden Abschläge auf einmal abgebucht, was immerhin 500 - 600 € auf einmal sind. Das war allerdings auch die einzige Auskunft, die man uns geben konnte. Der Titel Kundenservice ist hier völlig fehl am Platz, denn hier werden lediglich Daten aufgenommen - ein Zugriff auf bereits vorhandene Daten und damit vielleicht auf eine schnelle Klärung sind nicht möglich. Der Kundenservice verspricht eine Klärung innerhalb der nächsten 14 Tage (aus 14 Tagen werden dann aber schnell Monate, wenn man immer wieder anrufen muss und die Daten jedes Mal neu aufgenommen werden).

Im guten Glauben wartet man erst einmal und liest in der Zwischenzeit die Beschwerden von anderen Stromio-Kunden, bei dem einen dann noch mulmiger wird. Aufgrund dessen haben wir unsere Kündigung an Stromio geschickt - und welch ein Wunder, auch hier gibt es keine Reaktion. Da die nun nicht mehr hinnehmbaren Probleme erst nach Ablauf des Erstjahres aufgetreten sind und bei nicht fristgerechter Kündigung sich der Vertrag um ein Jahr verlängert, haben wir nun Angst, dass unsere Kündigung nicht einmal anerkannt wird. Zudem kommt hinzu, dass wir auch überhaupt nicht wissen, wie hoch der derzeitige Abschlag ist und wir demnach noch nicht einmal von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.

Bleibt einem denn bei dieser Firma der Gang zum Anwalt oder an die Öffentlichkeit nicht erspart? Da diese Firma weder telefonisch noch postalisch erreichbar ist, fragt man sich doch, ob man an eine Briefkastenfirma geraten ist.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Jahresabrechnung, Information zur Abschlagszahlung (keine Abbuchung) und Akzeptieren der Kündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.05.2011 | 15:22
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie nicht unverzüglich eine Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten haben und möchten uns dafür vorab entschuldigen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es in Einzelfällen zu Verzögerungen bei der Erstellung der Rechnung kommen kann. Unter anderem hat der zuständige Netzbetreiber bis zu 28 Tage
Zeit, uns einen Zählerstand zu übermitteln. Erst danach können wir unsererseits mit der Prüfung und Erstellung der Rechnung beginnen.

Unsere Fachabteilung hat bereits damit begonnen, Ihren Fall zu prüfen und wird sich in den kommenden Tagen mit Ihnen
in Verbindung setzen.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (4)


04.05.2011 | 21:23
von ReclaBoxler-7513128 | Regelverstoß melden
Am besten – wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung einer korrigierten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.

GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

04.05.2011 | 23:16
von Heinz | Regelverstoß melden
Hallo,
wir möchten Sie bitten, sich unter Angabe ihrer Identnummer (falls über Verivox geordert wurde) unter folgender Mailadresse zu melden und Ihren Fall zu schildern.
peter. reese (at) verivox.de
Wir haben die Zusage, dass alle Beschwerden, die zurecht eingegangen sind, von Verivox bearbeitet werden.

stromio. stop (at) emailn.de

07.05.2011 | 21:23
von ReclaBoxler-8115605 | Regelverstoß melden
Stromio zögert die Abrechnung vorsätzlich hinaus. Uns sind Fälle bis zu vier Monaten bekannt. Nachteile für den Verbraucher liegen auf der Hand: Zwischenzeitlich werden horrende Abschlagszahlungen für das Folgejahr abgebucht, da man normalerweise, wenn man nicht gekündigt hat, die neuen Abschläge mit der Jahresabrechnung mitgeteilt werden. Zweiter Nachteil: Man kann nicht rechtzeitig kündigen. Maßnahme: Durch die Verzögerung eingetretenen finanziellen Nachteile geltend machen und Schadensersatz fordern. Vorher kann man schon einiges tun: Selbst eine Rechnung erstellen, damit man erst gar nicht in Vorlage treten muss.
Wie das geht?
stromio. stop (at) emailn.de

15.05.2011 | 13:13
von U. Reinsdorf gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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