Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 628 Views | 03.05.2011 | 23:50 Uhr
geschrieben von -Ingrid- -Eckardt-

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio reagiert nicht auf fristgerechte Kündigung

Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer: 10059185

Die Kündigung erfolgte von mir fristgerecht am 10.02.2011 zum Ende der 12monatigen Vertragslaufzeit zum 31.03.2011 per E-Mail, sowie per Einschreiben. Stromio bestätigt die Kündigung aber erst zum 31.03.2012.

Obwohl die Genehmigung zur Einziehung von Lastschriften von mir per Einschreiben und E-Mail vom 26.02.11 Stromio entzogen wurde, wurde erneut ein Abschlag für Mai abgebucht und bereits ein Abschlag für April mit meinem Guthaben verrechnet.

Ich habe die Lastschrift durch die Bank zurückholen lassen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Berichtigung des Kündigungsdatums auf den 31.03.11 und Auszahlung der 37,00 Euro, die mir von meinem Guthaben abgezogen wurden.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


04.05.2011 | 21:20
von ReclaBoxler-7513128 | Regelverstoß melden
Am besten – wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung einer korrigierten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.

GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

04.05.2011 | 23:11
von Heinz | Regelverstoß melden
Hallo,
wir möchten Sie bitten, sich unter Angabe ihrer Identnummer (falls über Verivox geordert wurde) unter folgender Mailadresse zu melden und Ihren Fall zu schildern.
peter. reese (at) verivox.de
Wir haben die Zusage, dass alle Beschwerden, die zurecht eingegangen sind, von Verivox bearbeitet werden.

stromio. stop (at) emailn.de

10.05.2011 | 14:17
von -Ingrid- -Eckardt- gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat das Kündigungsdatum auf den 31.03.11 berichtigt und die 37,- Euro überwiesen.




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