Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 336 Views | 04.05.2011 | 17:55 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1803111

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Anfragen werden nicht beantwortet

Bestell-/Kundennummer: 10072454

Ich habe seit einem Jahr beim Stromio einen Stromliefervertrag. Diesen habe ich fristgerecht per Fax gekündigt. Der Nachanbieter hat nochmals eine Kündigung vorgenommen, die allerdings nicht fristgerecht war.

Nach inzwischen sechs vergangenen Wochen habe ich bis heute nur die Bestätigung der Kündigung zum 30.04.2012 über den Nachanbieter erhalten. Auf eine Bestätigung meiner fristgerechten Kündigung warte ich bis heute, obwohl ich mehrmals per Mail, Internetformular und Telefonanruf um die Bestätigung meiner Kündigung gebeten habe.

Stromio meldet sich nicht und ignoriert jede Anfrage. Ich werde mich an die Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest wenden.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Bestätigung der Kündigung zum 30.04.2011


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.05.2011 | 15:22
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

da die Angelegenheit zwischenzeitlich geklärt wurde, dürfen wir Sie höflich um Schließung der Beschwerde bitten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (5)


04.05.2011 | 18:25
von ReclaBoxler-4543002 | Regelverstoß melden
Stromio hat sich inzwischen gemeldet.

04.05.2011 | 18:52
von ReclaBoxler-2560511 | Regelverstoß melden
Nächstes mal per Einschreiben + Rückschein (Rückschein ganz wichtig) kündigen, dann hat man auch was in der Hand. Fax und e-Mail bringen nichts vor Gericht.

05.05.2011 | 13:35
von ReclaBoxler-4543002 | Regelverstoß melden
Ich habe eine Kopie des Originaldokuments und den Sendebericht auf einer Seite als Faxbestätigung. Das müsste im Rechtsfall vor Gericht als Beweis gelten.

05.05.2011 | 14:29
von ReclaBoxler-4543002 | Regelverstoß melden
Wer sichergehen will, schickt die Kündigung per Einschreiben. Es reicht aber auch ein Fax, wenn der Sendebericht „OK“ sagt (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az. 12 U 65/08 und OLG Celle, Az. 8 U 80/07).

17.05.2011 | 22:27
von ReclaBoxler-1803111 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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