Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 364 Views | 04.05.2011 | 20:21 Uhr
geschrieben von Bernhard Wunsch

Stromio GmbH (Münster)

Fehlende Jahresendabrechnung, keine Abschlagsbuchungen

Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer10005850/Vertragskonto1204096

Bin seit Nov. 2009 Kunde bei Stromio GmbH. Ab Nov. 2010 werden keine Abschläge mehr abgebucht. Des weiteren bekam ich bis heute keine Jahresendabrechnung für 2010, woraus der Betrag der monatlichen Abschlagssumme ersichtlich wäre. Den Zählerstand vom 01.12.2010 habe ich per e-Mail und per Brief an den Stromiokundeservice gesandt.

SCHLAGWORTE

E-Mail und Postverkehr werden seitens Stromio GmbH permanent ignoriert, telefonisch sind die auch nicht erreichbar, das treibt nur die Telefongebühren in die Höhe, wofür man ja immerhin tolle Musik in den Hörer gespielt bekommt.

Nun habe ich mich bei einem anderen Stromanbieter angemeldet, der die Kündigung für mich übernahm, mir aber per Mail mitteilte, dass die Stromio GmbH der Kündigung erst zum Vertragsende, dem 31.11.2011 zustimmt. Wenigstens mal eine Nachricht. Nur leider ist das Problem damit nicht gelöst.

Ohne Jahresendabrechnung ist eine vermutliche Preiserhöhung nicht zu ermitteln, damit wird mir das Sonderkündigungsrecht verwehrt. Sollten die bisherigen Abschlagszahlungen für 2010 höher als der tatsächliche Stromverbrauch ausgefallen sein, wird mir ein Anspruch auf ein eventuelles Guthaben verwehrt.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Ich fordere die sofortige Abrechnung für 2010 mit Guthabenerstattung bzw. rückwirkend die Annahme der Sonderkündigung wegen Preiserhöhung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.05.2011 | 15:22
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie nicht unverzüglich eine Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten haben und möchten uns dafür vorab entschuldigen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es in Einzelfällen zu Verzögerungen bei der Erstellung der Rechnung kommen kann. Unter anderem hat der zuständige Netzbetreiber bis zu 28 Tage
Zeit, uns einen Zählerstand zu übermitteln. Erst danach können wir unsererseits mit der Prüfung und Erstellung der Rechnung beginnen.

Unsere Fachabteilung hat bereits damit begonnen, Ihren Fall zu prüfen und wird sich in den kommenden Tagen mit Ihnen
in Verbindung setzen.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


04.05.2011 | 21:19
von ReclaBoxler-7513128 | Regelverstoß melden
Am besten – wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung einer korrigierten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.

GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

04.05.2011 | 23:09
von Heinz | Regelverstoß melden
Hallo,
wir möchten Sie bitten, sich unter Angabe ihrer Identnummer (falls über Verivox geordert wurde) unter folgender Mailadresse zu melden und Ihren Fall zu schildern.
peter. reese (at) verivox.de
Wir haben die Zusage, dass alle Beschwerden, die zurecht eingegangen sind, von Verivox bearbeitet werden.

stromio.stop spider monkey emailn.de

07.05.2011 | 21:22
von ReclaBoxler-8115605 | Regelverstoß melden
Stromio zögert die Abrechnung vorsätzlich hinaus. Uns sind Fälle bis zu vier Monaten bekannt. Nachteile für den Verbraucher liegen auf der Hand: Zwischenzeitlich werden horrende Abschlagszahlungen für das Folgejahr abgebucht, da man normalerweise, wenn man nicht gekündigt hat, die neuen Abschläge mit der Jahresabrechnung mitgeteilt werden. Zweiter Nachteil: Man kann nicht rechtzeitig kündigen. Maßnahme: Durch die Verzögerung eingetretenen finanziellen Nachteile geltend machen und Schadensersatz fordern. Vorher kann man schon einiges tun: Selbst eine Rechnung erstellen, damit man erst gar nicht in Vorlage treten muss.
Wie das geht?
stromio. stop (at) emailn.de

18.05.2011 | 19:46
von Bernhard Wunsch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank ReclaBox, nun hat auch Stromio GmbH reagiert und mir die lang ersehnte Endabrechnung geschickt. Bis Nov. 2010 zahlte ich eine monatlichen Abschlag von 82.00€, so dass ich mich über eine Gutschrift von 207,60€ freuen darf. Trozdem fällt der neue Abschlag mit 137,00€ wesentlich höher aus als der vom Vorjahr. Dazu fand ich keine Erklärung im Schreiben von Stromio. Hier besteht noch Klärungsbedarf. Sollte das wieder in einer Warteschleife hängen bleiben, dann werde ich dieses Portal gerne wieder nutzen.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!