Stromio GmbH (Münster)
Fehlende Jahresendabrechnung, keine Abschlagsbuchungen
Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer10005850/Vertragskonto1204096
Bin seit Nov. 2009 Kunde bei Stromio GmbH. Ab Nov. 2010 werden keine Abschläge mehr abgebucht. Des weiteren bekam ich bis heute keine Jahresendabrechnung für 2010, woraus der Betrag der monatlichen Abschlagssumme ersichtlich wäre. Den Zählerstand vom 01.12.2010 habe ich per e-Mail und per Brief an den Stromiokundeservice gesandt.
E-Mail und Postverkehr werden seitens Stromio GmbH permanent ignoriert, telefonisch sind die auch nicht erreichbar, das treibt nur die Telefongebühren in die Höhe, wofür man ja immerhin tolle Musik in den Hörer gespielt bekommt.
Nun habe ich mich bei einem anderen Stromanbieter angemeldet, der die Kündigung für mich übernahm, mir aber per Mail mitteilte, dass die Stromio GmbH der Kündigung erst zum Vertragsende, dem 31.11.2011 zustimmt. Wenigstens mal eine Nachricht. Nur leider ist das Problem damit nicht gelöst.
Ohne Jahresendabrechnung ist eine vermutliche Preiserhöhung nicht zu ermitteln, damit wird mir das Sonderkündigungsrecht verwehrt. Sollten die bisherigen Abschlagszahlungen für 2010 höher als der tatsächliche Stromverbrauch ausgefallen sein, wird mir ein Anspruch auf ein eventuelles Guthaben verwehrt.
10.05.2011 | 15:22
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie nicht unverzüglich eine Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten haben und möchten uns dafür vorab entschuldigen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass es in Einzelfällen zu Verzögerungen bei der Erstellung der Rechnung kommen kann. Unter anderem hat der zuständige Netzbetreiber bis zu 28 Tage
Zeit, uns einen Zählerstand zu übermitteln. Erst danach können wir unsererseits mit der Prüfung und Erstellung der Rechnung beginnen.
Unsere Fachabteilung hat bereits damit begonnen, Ihren Fall zu prüfen und wird sich in den kommenden Tagen mit Ihnen
in Verbindung setzen.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
wir möchten Sie bitten, sich unter Angabe ihrer Identnummer (falls über Verivox geordert wurde) unter folgender Mailadresse zu melden und Ihren Fall zu schildern.
peter. reese (at) verivox.de
Wir haben die Zusage, dass alle Beschwerden, die zurecht eingegangen sind, von Verivox bearbeitet werden.
stromio.stopemailn.de
Wie das geht?
stromio. stop (at) emailn.de